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   VG Trier, 22.10.2019 - 7 K 1641/19.TR   

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VG Trier, 22.10.2019 - 7 K 1641/19.TR (https://dejure.org/2019,53717)
VG Trier, Entscheidung vom 22.10.2019 - 7 K 1641/19.TR (https://dejure.org/2019,53717)
VG Trier, Entscheidung vom 22. Oktober 2019 - 7 K 1641/19.TR (https://dejure.org/2019,53717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsbehelfe eines Nachbarn gegen eine teilweise Einziehung eines Wirtschaftswegs

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 19.02.2015 - 9 CN 1.14

    Flurbereinigungsplan; Gemeindesatzung; Änderungssatzung; Zustimmung der

    Auszug aus VG Trier, 22.10.2019 - 7 K 1641/19
    Außerdem legt er Unterlagen aus dem Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (Az.: 9 CN 1.14) vor, das ebenfalls eine Änderungssatzung zur Aufhebung von Festsetzungen des Flurbereinigungsplans der Ortsgemeinde zum Gegenstand hatte.

    In Betracht kommt hier die Schutznorm des § 58 Abs. 4 S. 2 FlurbG, wonach eine Gemeinde bei der Änderung eines Flurbereinigungsplans nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens die berechtigten Interessen aller Teilnehmer am Fortbestand der sie begünstigenden Festsetzungen abzuwägen hat (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 9 CN 1.14 -, Rn. 14, juris; OVG RP, Urteil vom 23. August 2017 - 1 C 11077/17.OVG -, Rn. 13, ESOVGRP).

    Der Kläger kann sich folglich darauf berufen, dass eine nachträgliche Beeinträchtigung dieses besonderen Erschließungsvorteils den durch die Flurbereinigung angestrebten Interessenausgleich gefährdet (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 a.a.O., Rn. 15).

    Dementsprechend ist zu prüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob die nach Lage der Dinge abwägungsrelevanten Belange in sie eingestellt worden sind und ob weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu der objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (sog. "Abwägungsfehlerlehre"; BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 a.a.O., Rn. 15 und Rn. 25; OVG RP, Urteil vom 23. August 2017 - 1 C 11077/17.OVG -, Rn. 13, ESOVGRP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 B 10011/12

    Baunachbarklage - Mehrfamilienhaus neben Einfamilienhaus

    Auszug aus VG Trier, 22.10.2019 - 7 K 1641/19
    Dass die Nachbarschaft hierdurch gegebenenfalls faktisch begünstigt wurde, führt nicht zu deren nachbarschützendem Charakter (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 8 B 10011/12.OVG -, ESOVGRP).

    Für den Kläger ergibt sich demnach nur dann eine Rechtsverletzung, wenn ihn eine etwaige rechtswidrige Vorschrift der Änderungssatzung ihrerseits in seinen Rechten verletzt (vgl. entsprechend bei einem Änderungsbebauungsplan: OVG RP, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 8 B 10011/12.OVG -, ESOVGRP).

    Dies ist jedoch - wie bereits unter Abschnitt 1. in Bezug auf die entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan "Schulgelände" ausgeführt - nicht der Fall, zumal nicht erkennbar ist, dass die ehemalige Gemeinde P. durch die Festsetzung des Baugrundstücks als Fläche für den Gemeinbedarf gerade die Interessen der angrenzenden Nachbarn schützen wollte (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 8 B 10011/12.OVG -, ESOVGRP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 1 C 11077/17

    Aufhebung der Festsetzung eines Wirtschaftsweges durch einen Flurbereinigungsplan

    Auszug aus VG Trier, 22.10.2019 - 7 K 1641/19
    In Betracht kommt hier die Schutznorm des § 58 Abs. 4 S. 2 FlurbG, wonach eine Gemeinde bei der Änderung eines Flurbereinigungsplans nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens die berechtigten Interessen aller Teilnehmer am Fortbestand der sie begünstigenden Festsetzungen abzuwägen hat (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 9 CN 1.14 -, Rn. 14, juris; OVG RP, Urteil vom 23. August 2017 - 1 C 11077/17.OVG -, Rn. 13, ESOVGRP).

    Dementsprechend ist zu prüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob die nach Lage der Dinge abwägungsrelevanten Belange in sie eingestellt worden sind und ob weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu der objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (sog. "Abwägungsfehlerlehre"; BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 a.a.O., Rn. 15 und Rn. 25; OVG RP, Urteil vom 23. August 2017 - 1 C 11077/17.OVG -, Rn. 13, ESOVGRP).

    Auch hat die Ortsgemeinde die sich daraus ergebenden Folgen für den Kläger ermittelt, indem sie eine verkehrsplanerische Stellungnahme (Bl. 66 ff. der Beiakte) sowie eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (Bl. 365 ff. der Beiakte) eingeholt hat (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. August 2017 - 1 C 11077/17.OVG -, Rn. 15, ESOVGRP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2012 - 9 C 10741/12

    Flurbereinigung - Erschließung eines Nachbargrundstücks - Berücksichtigung eines

    Auszug aus VG Trier, 22.10.2019 - 7 K 1641/19
    Der Anspruch des Eigentümers eines zu erschließenden Grundstücks erstreckt sich jedoch nicht darauf, dass ein Nachbargrundstück erschlossen wird (vgl. OVG RP, Urteil vom 19. Dezember 2012 - 9 C 10741/12.OVG -, Rn. 23 ff., juris).

    Des Weiteren ist nicht der in der Rechtsprechung anerkannte Ausnahmefall gegeben, wonach das Erfordernis der Erschließung ausnahmsweise nachbarschützende Wirkung haben kann, wenn die Erschließung des Bauvorhabens fehlt und daher infolge des von dem Nachbarn zu duldenden Notwege- oder Notleitungsrechts nach § 917 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - eine unmittelbare Rechtsverschlechterung bewirkt wird (vgl. dazu: BayVGH a.a.O.; SaarlOVG a.a.O.; s.a. OVG RP, Urteil vom 19. Dezember 2012 - 9 C 10741/12 -, Rn. 25, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2013 - 8 C 10126/13

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Überschreitung der Obergrenzen für das Maß

    Auszug aus VG Trier, 22.10.2019 - 7 K 1641/19
    Demzufolge muss die Beigeladene, die sich in Kenntnis der gegebenen Vorbelastung auf dem Baugrundstück angesiedelt hat, hinnehmen, dass die beabsichtigte Wohnnutzung nicht frei von landwirtschaftlichen Lärm- oder Geruchsbelästigungen sein wird (OVG RP, Urteil vom 28. August 2013 - 8 C 10126/13.OVG -, ESOVGRP).

    Auch steht dieses Ergebnis nicht mit dem vom Kläger in der mündlichen Verhandlung zitierten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. August 2013 a.a.O. in Widerspruch.

  • VGH Bayern, 25.11.2013 - 2 CS 13.2267

    Beschwerde; Baugenehmigung Nachbar; Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht)

    Auszug aus VG Trier, 22.10.2019 - 7 K 1641/19
    Der Kläger macht vielmehr eine tatsächliche Verschlechterung der Erschließung seines Grundstücks geltend, nicht aber eine unmittelbare Rechtsverschlechterung in Form der Entstehung eines Notwegerechts ausgelöst durch die Baugenehmigung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. November 2013 - 2 CS 13.2267 -, Rn. 6, juris).
  • VG München, 16.05.2018 - M 11 SN 18.2107

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung für

    Auszug aus VG Trier, 22.10.2019 - 7 K 1641/19
    Eine bestandskräftige Baugenehmigung löst hinsichtlich der Entstehung eines Notwegerechts eine gewisse Automatik aus, sodass sich der Nachbar bereits gegen die Erteilung der Baugenehmigung zur Wehr setzen muss, wenn er zivilrechtlich seine Einwände gegen die Inanspruchnahme seines Grundstücks auf der Grundlage von § 917 Abs. 1 BGB erfolgreich geltend machen will (VG München, Beschluss vom 16. Mai 2018 - M 11 SN 18.2107 -, Rn. 27, juris m.w.N.).
  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus VG Trier, 22.10.2019 - 7 K 1641/19
    Zum einen führt die Erteilung der streitgegenständlichen Baugenehmigung nicht unmittelbar zu einer Beeinträchtigung des flurbereinigungsrechtlichen Sonderregimes (vgl. zum Erfordernis der Unmittelbarkeit eines Nachbarschutz auslösenden Eingriffs in das Eigentum: BVerwG, Urteil vom 26. März 1976 - IV C 7.74 -, Rn. 21 ff., juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2014 - 7 E 640/14

    Anfechtbarkeit eines durch einen positiven Ausspruch über die

    Auszug aus VG Trier, 22.10.2019 - 7 K 1641/19
    Denn die Beigeladene ist durch die Stellung eines eigenen Antrags in der mündlichen Verhandlung ein Kostenrisiko eingegangen (§ 154 Abs. 3 VwGO) und hat darüber hinaus den Prozess durch ihr Vorbringen wesentlich gefördert (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. September 2014 - 7 E 640/14 -, Rn. 16, juris; OVG RP, Beschluss vom 16. März 1995 - 8 A 12977/98.OVG -, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2014 - 8 A 10524/14

    Baugenehmigung für Freiterrasse mit Außenbestuhlung eines Eiscafes

    Auszug aus VG Trier, 22.10.2019 - 7 K 1641/19
    Diese Vorschrift dient auch dem Schutz der unmittelbaren Grundstücksnachbarn (OVG RP, Urteil vom 26. November 2014 - 8 A 10524/14.OVG -, ESOVGRP).
  • VGH Bayern, 15.07.2015 - 1 CE 15.1226

    Befürchtung von Einschränkungen für landwirtschaftlichen Betrieb im Hinblick auf

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 39.86

    Feststellungsklage - Baugenehmigung - Verletzung in eigenen subjektiven Rechten -

  • OVG Saarland, 14.07.2016 - 2 A 46/15

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Pferdehaltung in reinem Wohngebiet

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2018 - 1 LB 141/16

    Außenbereich; Pflanzenschutzmittel

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 1 B 10480/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine

  • BVerwG, 02.09.1999 - 4 B 47.99
  • VGH Bayern, 27.07.2018 - 1 CS 18.1265

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung wegen fehlender Erschließung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 8 A 10942/08

    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Prüfungsprogramm; Sachbescheidungsinteresse;

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