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   VG Trier, 22.10.2020 - 7 L 3208/20.TR   

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VG Trier, 22.10.2020 - 7 L 3208/20.TR (https://dejure.org/2020,31909)
VG Trier, Entscheidung vom 22.10.2020 - 7 L 3208/20.TR (https://dejure.org/2020,31909)
VG Trier, Entscheidung vom 22. Oktober 2020 - 7 L 3208/20.TR (https://dejure.org/2020,31909)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Stattgebender Eilbeschluss im Streit um Teilnahme an der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Lampaden

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Stattgebender Eilbeschluss im Streit um Teilnahme an der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Lampaden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilnahme an einer Gemeinderatssitzung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.05.1985 - 7 B 11/85
    Auszug aus VG Trier, 22.10.2020 - 7 L 3208/20
    Schließlich können die Antragsteller auch nicht auf ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde verwiesen werden, denn diesbezüglich steht ihnen kein subjektiver Anspruch zu (vgl. im Zusammenhang mit Kommunalwahlen: OVG RP, Beschluss vom 29. Mai 1985 - 7 B 11/85 -, juris).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VG Trier, 22.10.2020 - 7 L 3208/20
    Darüber hinaus haben die Antragsteller einen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht, da das Abwarten in der Hauptsache für sie schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte, die die Vorwegnahme der Hauptsache durch die vorliegende Anordnung rechtfertigen (vgl. zum Maßstab: BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3.13 -, Rn. 5, juris).
  • VG Trier, 24.05.2017 - 7 K 2266/17

    Ausschluss von Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Lampaden wegen Befangenheit

    Auszug aus VG Trier, 22.10.2020 - 7 L 3208/20
    Passivlegitimiert ist danach das Organ der Gemeinde, dem die für das streitige Handeln erforderliche interne Kompetenz zuzurechnen ist (vgl. VG Trier, Urteil vom 24. Mai 2017 - 7 K 2266/17.TR -, Rn. 25, juris).
  • VG Koblenz, 26.01.2006 - 6 K 1589/05

    Ausschluss von Ratssitzung rechtens

    Auszug aus VG Trier, 22.10.2020 - 7 L 3208/20
    Hierbei können sie sich auch auf die nach § 42 Abs. 2 VwGO analog erforderliche Antragsbefugnis berufen, da sie durch die Verweigerung der Teilnahme an der Sitzung am 22. Oktober 2020 möglicherweise in ihrem mitgliedschaftlichen Recht auf Anwesenheit bei den Sitzungen und auf Teilnahme an der Beratung und Abstimmung (vorausgesetzt etwa in den §§ 30 Abs. 4, 34 GemO; vgl. hierzu: VG Koblenz, Urteil vom 26. Januar 2006 - 6 K 1589/05.KO -, Rn. 16, juris) betroffen sein könnten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 7 B 12954/94

    Einwohnerantrag; Einstweilige Anordnung; Bürgermeister; Sicherungsanordnung

    Auszug aus VG Trier, 22.10.2020 - 7 L 3208/20
    Der Antragsgegner ist richtiger Antragsgegner und damit passivlegitimiert, da er als "Kontrastorgan" (vgl. zur Terminologie: OVG RP, Beschluss vom 1. Dezember 1994 - 7 B 12954/94.OVG - Rn. 16, juris) in innerorganschaftlichem Streit mit den Antragstellern steht.
  • VG Trier, 19.01.2020 - 7 K 3207/20

    Entscheidung im Streit um Sitzungsausschluss in Lampaden

    Daraufhin stellten die Kläger am 19. Oktober 2020 beim erkennenden Gericht einen Eilantrag gemäß § 123 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - (7 L 3208/20.TR) und begehrten die Verpflichtung des jetzigen Beklagten, sie an der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2020 teilnehmen zu lassen.

    Zur Begründung wird insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst gemäß § 117 Abs. 5 VwGO auf die nach wie vor zutreffenden Ausführungen im gerichtlichen Eilbeschluss vom 22. Oktober 2020 (7 L 3208/20.TR) Bezug genommen.

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