Rechtsprechung
VG Trier, 23.01.2020 - 2 K 4687/19.TR |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 60 Abs 8 S 1 Alt 2 AufenthG 2004, § 60 Abs 8 S 3 AufenthG 2004, § 73 AsylVfG 1992, § 60 Abs 8 S 3 AufenthG 2004 vom 17.03.2016
Widerruf der Asyl- und Flüchtlingseigenschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 23.01.2020 - 2 K 4687/19.TR
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2020 - 6 A 10318/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 17.12
Asylanerkennung; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Bescheid; Anfechtung; …
Auszug aus VG Trier, 23.01.2020 - 2 K 4687/19
Ein Widerruf der Asyl- und Flüchtlingseigenschaft kommt nach § 60 Abs. 8 S 1 Alt 2 AufenthG (juris: AufenthG 2004) bei einer Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe nur in Betracht, wenn eine der in die Gesamtstrafe einbezogenen Einzelstrafen eine mindestens dreijährige Freiheitsstrafe ist (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 17.12 - BVerwGE 146, 31).Diese liegt nur vor, wenn von dem Ausländer in Zukunft neue vergleichbare Straftaten ernsthaft drohen (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 17/12 -, BVerwGE 146, 31-40, Rn. 11).
Dies folgt aus dem Wortlaut der Norm und einer teleologisch-systematischen Auslegung im Einklang mit den relevanten völker- und unionsrechtlichen Vorschriften (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 17/12 -, BVerwGE 146, 31-40, Rn. 12).
Insofern ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass der Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsgewährung gegenüber kriminellen Flüchtlingen nur als ultima ratio in Betracht kommt, wenn ihr kriminelles Verhalten die Schwelle der besonders schweren Strafbarkeit überschreitet (vgl. zu § 60 Abs. 8 Satz 1 Alt. 2 AufenthG: BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 17/12 -, BVerwGE 146, 31-40, Rn. 14).
- VG München, 07.03.2019 - M 22 K 17.48782
Rechtswidriger Widerruf der Flüchtlingseigenschaft wegen Mitgliedschaft in …
Auszug aus VG Trier, 23.01.2020 - 2 K 4687/19
Damit fehlt es auch an einer Rechtsgrundlage für die weiteren in den Ziffern 2 und 3 getroffenen Folgeentscheidungen, sodass auch diese Regelungen aufzuheben sind (VG München, Urteil vom 7. März 2019 - M 22 K 17.48782 -, Rn. 82, juris). - VG Würzburg, 11.11.2019 - W 2 S 19.31963
Widerruf der Flüchtlingseigenschaft nach Verurteilung wegen Handeltreibens mit …
Auszug aus VG Trier, 23.01.2020 - 2 K 4687/19
(VG Würzburg, Beschluss vom 11. November 2019 - W 2 S 19.31963 -, Rn. 19 - 20, juris).
- VG Trier, 06.10.2020 - 1 K 25/20
Widerruf des Flüchtlingsstatus wegen vielfacher Straftaten
Auch aus der Gesetzesbegründung (…BT-Drucks. 18/7537, S. 8-9), geht ausdrücklich hervor, dass nach dem Willen des Gesetzgebers aufgrund der Vorfälle in der Silvesternacht 2015/2016 neben dem bereits bestehenden Widerrufsgrund in § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG in eine weitere Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden sollte, bei der bereits die Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer oder mehrerer Straftaten als Anlasstat ausreichend ist, wenn es sich dabei um besonders schwerwiegende Straftaten handelt, weil sie sich gegen höchstpersönliche Rechtsgüter oder gegen Vollstreckungsbeamte richtet (vgl. VG Trier, Urteil vom 23. Januar 2020 - 2 K 4687/19.TR -, juris Rn. 18).