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   VG Trier, 23.02.2015 - 1 L 349/15.TR   

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https://dejure.org/2015,2941
VG Trier, 23.02.2015 - 1 L 349/15.TR (https://dejure.org/2015,2941)
VG Trier, Entscheidung vom 23.02.2015 - 1 L 349/15.TR (https://dejure.org/2015,2941)
VG Trier, Entscheidung vom 23. Februar 2015 - 1 L 349/15.TR (https://dejure.org/2015,2941)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Anforderungen an Geschwindigkeitsmessungen bei Auferlegung eines Fahrtenbuchs; kein Fahrtenbuch aufgrund unzureichender Befragung der Geschäftsführung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs gegenüber einem Fahrzeughalter i.R.d. Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften

  • esovgrp.de

    StVG § 24,StVZO § 31a
    Erforderlichkeit, Ermittlungsmaßnahme, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisrecht, Fahrtenbuch, Firmenangehöriger, Frist, Führerscheinrecht, Geschäftsfahrt, Geschäftsführer, GmbH & Co KG, Kaufmann, Messung, Mitwirkung, Protokollierung, Zweiwochenfrist

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • heise.de (Pressebericht, 04.09.2015)

    Fahrtenbuch nur nach Ermittlung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vor einer Fahrtenbuchauflage muss die Behörde ausreichend ermitteln

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Voraussetzung für eine Fahrtenbuchauflage

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Fahrtenbuchauflage wegen unzureichender Fahrerermittlung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage erst nach allen angemessenen und zumutbaren Maßnahmen zur Ermittlung des Täters

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage?

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Voraussetzung für die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsübertretung mit Firmenfahrzeug

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage erst nach zumutbaren Maßnahmen zur Ermittlung des Täters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrtenbuchauflage: Behörde muss zuvor alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen zur Ermittlung des Täters treffen - VG Trier zu den Voraussetzungen für die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage: Notwendige Ermittlungen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 25 A 2798/93

    Meßergebnisse; Standardisiertes Verfahren; Fahrtenbuch;

    Auszug aus VG Trier, 23.02.2015 - 1 L 349/15
    Die Zweiwochenfrist gilt daher für jene vom Regelfall abweichenden Gestaltungen nicht, in denen auch eine spätere Anhörung zur effektiven Rechtsverteidigung genügt, oder die Überschreitung des Zeitrahmens nicht ursächlich gewesen sein konnte für die Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers, dies namentlich dann, wenn neben dem Erinnerungsvermögen noch weitere zumutbare Erkenntnisquellen bestehen (Vgl. OVG NRW, Urteil vom 31. März 1995 - 25 A 2798/93 -, Rn. 14 ff, juris).

    Es kann deshalb unterstellt werden, dass ein Wirtschaftsbetrieb grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Erinnerung einzelner Personen in der Lage ist, Auslieferungsvorgänge, Geschäftsfahrten usw. nach seinen Kontenbüchern in Verbindung mit Belegmappen, Einsatzplänen oder Ähnlichem zu rekonstruieren und den jeweiligen Fahrzeugführer im Einzelfall festzustellen (OVG NRW, Urteil vom 31. März 1995 - 25 A 2798/93 -, Rn. 14 ff, juris; VG München, Urteil vom 16. Juli 2009 - M 23 K 09.1933 -, Rn. 19, juris).

  • VG München, 16.07.2009 - M 23 K 09.1933

    Fahrtenbuch; Mitwirkung; Ermittlungsaufwand bei Firmenfahrzeug; Missachtung des

    Auszug aus VG Trier, 23.02.2015 - 1 L 349/15
    Es kann deshalb unterstellt werden, dass ein Wirtschaftsbetrieb grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Erinnerung einzelner Personen in der Lage ist, Auslieferungsvorgänge, Geschäftsfahrten usw. nach seinen Kontenbüchern in Verbindung mit Belegmappen, Einsatzplänen oder Ähnlichem zu rekonstruieren und den jeweiligen Fahrzeugführer im Einzelfall festzustellen (OVG NRW, Urteil vom 31. März 1995 - 25 A 2798/93 -, Rn. 14 ff, juris; VG München, Urteil vom 16. Juli 2009 - M 23 K 09.1933 -, Rn. 19, juris).

    Dabei können sich Art und Umfang der Tätigkeit der Behörde, den Fahrzeugführer zu ermitteln, an der Erklärung des betreffenden Fahrzeughalters, bzw. bei juristischen Personen des für sie handelnden Organs, ausrichten (BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1989 - 7 B 90/89 -, juris; VG München, Urteil vom 16. Juli 2009 - M 23 K 09.1933 -, juris; VG München, Gerichtsbescheid vom 3. Februar 2011 - M 23 K 10.5639 -, juris).

  • VG München, 03.02.2011 - M 23 K 10.5639

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Trier, 23.02.2015 - 1 L 349/15
    Eine verzögerte Anhörung ist für die unterbliebene Feststellung des Fahrers zudem auch dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Geschwindigkeitsmessfoto - wie hier - existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeuglenkers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs- sondern an das Erkenntnisvermögen des Kfz-Halters stellt (VGH BW, Beschluss vom 20. November 1998 - 10 S 2673/98 -, juris; VG München, Gerichtsbescheid vom 03. Februar 2011 - M 23 K 10.5639 -, juris).

    Dabei können sich Art und Umfang der Tätigkeit der Behörde, den Fahrzeugführer zu ermitteln, an der Erklärung des betreffenden Fahrzeughalters, bzw. bei juristischen Personen des für sie handelnden Organs, ausrichten (BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1989 - 7 B 90/89 -, juris; VG München, Urteil vom 16. Juli 2009 - M 23 K 09.1933 -, juris; VG München, Gerichtsbescheid vom 3. Februar 2011 - M 23 K 10.5639 -, juris).

  • VGH Bayern, 01.07.2009 - 11 CS 09.1177

    Einstweiliger Rechtsschutz - Fahrtenbuchauflage - Aufzeichnungsobliegenheit für

    Auszug aus VG Trier, 23.02.2015 - 1 L 349/15
    Zwar muss eine etwaige fehlende Regelung über die innerbetriebliche Zuständigkeit für Auskünfte an die Polizei zu Lasten der Halterfirma gehen, insbesondere muss sie sich nicht nur das Verhalten ihres Geschäftsführers zurechnen lassen, sondern auch das von anderen für sie tätigen Personen (vgl. zur Aufzeichnungsobliegenheit BayVGH Beschluss vom 01. Juli 2009 - 11 CS 09.1177 -, juris).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus VG Trier, 23.02.2015 - 1 L 349/15
    Die Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Vitronic PoliScan Speed ist ein sog. standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschluss vom 19. August 1993 - 4 StR 627/92 -, BGHSt 39, 291; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 16. Juli 2014 - 3 L 568/14.NW -, juris).
  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

    Auszug aus VG Trier, 23.02.2015 - 1 L 349/15
    Kann oder will der Fahrzeughalter an der Aufklärung nicht mitwirken, muss er es sich nach der gesetzgeberischen Entscheidung des § 31 a StVZO gefallen lassen, dass mit der Fahrtenbuchauflage in Zukunft sichergestellt wird, dass der Täter einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat im Straßenverkehr zur Rechenschaft gezogen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 11 B 7/95 -, juris).
  • VG Neustadt, 16.07.2014 - 3 L 568/14

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät Poliscan speed

    Auszug aus VG Trier, 23.02.2015 - 1 L 349/15
    Die Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Vitronic PoliScan Speed ist ein sog. standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschluss vom 19. August 1993 - 4 StR 627/92 -, BGHSt 39, 291; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 16. Juli 2014 - 3 L 568/14.NW -, juris).
  • BVerwG, 17.05.1993 - 11 B 50.93
    Auszug aus VG Trier, 23.02.2015 - 1 L 349/15
    Dies gilt unabhängig von den Gründen, warum der Fahrzeughalter zu einer Mitwirkung nicht gewillt ist und unbeschadet dessen, ob dieser zu einer Mitwirkung auch verpflichtet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1993 - 11 B 50.93 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.1998 - 10 S 2673/98

    Fahrtenbuchauflage wegen Nichtfeststellbarkeit des Fahrers - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus VG Trier, 23.02.2015 - 1 L 349/15
    Eine verzögerte Anhörung ist für die unterbliebene Feststellung des Fahrers zudem auch dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Geschwindigkeitsmessfoto - wie hier - existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeuglenkers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs- sondern an das Erkenntnisvermögen des Kfz-Halters stellt (VGH BW, Beschluss vom 20. November 1998 - 10 S 2673/98 -, juris; VG München, Gerichtsbescheid vom 03. Februar 2011 - M 23 K 10.5639 -, juris).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Trier, 23.02.2015 - 1 L 349/15
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verstoß zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12/94 -, NJW 1995, 2866; VG Trier, Beschluss vom 28. März 2011 - 1 L 307/11.TR -).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2005 - 12 ME 185/05

    Anordnung; Fahrtenbuchauflage; Verkehrsverstoß; wesentlicher Verkehrsverstoß

  • BVerwG, 20.11.1996 - 11 B 85.96

    Unzulässigkeit einer mittels Telefax eingelegten Beschwerde

  • VG Trier, 09.03.2011 - 1 L 154/11

    Fahrtenbuchauflage auch nach erstmaligem Verkehrsverstoß möglich

  • VG Bayreuth, 08.11.2012 - B 1 K 11.557

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsüberschreitung um 31 km/h außerorts;

  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2006 - 8 B 1847/05

    Rechtfertigung einer Fahrtenbuchauflage bei Führen eines Autokrans ohne die nach

  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

  • VG Regensburg, 17.04.2019 - RN 3 K 19.267

    Datenschutz-Grundverordnung steht einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen

    Die ermittelnde Behörde darf regelmäßig auf zeitraubende, kaum erfolgversprechende weitere Aufklärungsmaßnahmen verzichten, wenn der Fahrzeughalter erkennbar nicht gewillt ist, an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes mitzuwirken; dies soll nach in der Rechtsprechung vertretener Auffassung unabhängig von den Gründen gelten, warum der Fahrzeughalter zu einer Mitwirkung nicht gewillt ist, und unbeschadet dessen, ob dieser zu einer Mitwirkung auch verpflichtet ist (so jedenfalls VG Trier, B.v. 23.2.2015 - 1 L 349/15.TR - juris m.w.N.).
  • VG Leipzig, 26.04.2017 - 1 K 855/16

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches

    Grundsätzlich erbringen geeichte Geschwindigkeitsmessgeräte in einem standardisierten Messverfahren, die über eine Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt verfügen, bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder unsachgemäße Bedienung, einen hinreichend verlässlichen Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung bestimmten Umfangs (vgl. VGH BW, Beschl. v. 4.12.2013 - 10 S 1162/13 -, juris, Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 21.6.2014 - 3 A 217/13 - VG Trier, Beschl. v. 23.2.2015 - 1 L 349/15.TR -, juris, Rn. 9; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 18.1.2010 - 14 L 2/10 -, juris, Rn. 19).
  • VG Neustadt, 28.06.2022 - 3 L 455/22

    Bedeutung der Punktebewehrung für Fahrtenbuchauflage - Feststellbarkeit des

    Aufbewahrungsfristen">257 des Handelsgesetzbuchs (HGB) verpflichtet, Bücher zu führen und über lange Zeit aufzubewahren, aus denen sich die Geschäftsvorfälle "in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen" (i.E. ebenso VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 12.1.2022 - 3 K 588/21.NW; VG Mainz, Urteil vom 15.6.2015 - 3 K 757/14.MZ und VG Trier, Beschluss vom 23.2.2015 - 1 L 349/15.TR ).
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