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   VG Trier, 23.11.2020 - 1 L 2966/20.TR   

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VG Trier, 23.11.2020 - 1 L 2966/20.TR (https://dejure.org/2020,48629)
VG Trier, Entscheidung vom 23.11.2020 - 1 L 2966/20.TR (https://dejure.org/2020,48629)
VG Trier, Entscheidung vom 23. November 2020 - 1 L 2966/20.TR (https://dejure.org/2020,48629)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 25 Abs 5 S 6 FeV, § 46 Abs 1 FeV, § 47 Abs 1 S 2 FeV, § 3 Abs 2 S 3 StVG, § 4 Abs 5 Nr 3 StVG
    Pflicht der Behörde zur Kontaktaufnahme über eine für Rückfragen hinterlassene Handynummer zwecks Ermittlung der zustellungsfähigen Anschrift; Schriftstückausstellung im Sinne von § 4 Abs 6 S 3 StVG

  • esovgrp.de

    FeV § 25,FeV § ... 25 Abs 5,FeV § 25 Abs 5 S 6,FeV § 46,FeV § 46 Abs 1,FeV § 47,FeV § 47 Abs 1,FeV § 47 Abs 1 S 2,StVG § 3,StVG § 3 Abs 2,StVG § 3 Abs 2 S 3,StVG § 4,StVG § 4 Abs 5,StVG § 4 Abs 5 Nr 3,StVG § 4 Abs 6,StVG § 4 Abs 6 S 3,StVG § 5,StVG § 5 S 1,VwZG § 10,VwZG § 8
    Adresse, Akteneinsicht, Aufenthaltsort, Bekanntgabe, Dokument, Ermahnung, Ermittlung, Ermittlungsbemühung, Ersatzdokument, Fahreignung, Fahreignungs-Bewertungssystem, Fahreignungsregister, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisrecht, Handynummer, Heilung, Informationszweck, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht der Behörde zur Kontaktaufnahme über eine für Rückfragen hinterlassene Handynummer zwecks Ermittlung der zustellungsfähigen Anschrift

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2020 - 3 B 2.20

    Abgelehnter Schutzsuchender; Abschiebungsandrohung; Einreise- und

    Auszug aus VG Trier, 23.11.2020 - 1 L 2966/20
    Inwiefern sich an dieser Beurteilung aufgrund des mit Schriftsatz des Antragsgegners vom 9. November 2020 erstmals erfolgten Vorbringens, das in der Verwaltungsakte keine Bestätigung findet, der Antragsteller sei bei seiner persönlichen Vorsprache am 4. März 2020 darauf hingewiesen worden, dass ein Schriftstück an ihn nicht habe zugestellt werden können und er zur ordnungsgemäßen Anmeldung beim Einwohnermeldeamt verpflichtet sei, etwas ändert, kann dahinstehen, da der Zustellungsmangel vorliegend jedenfalls gemäß § 8 VwZG mit der dem Bevollmächtigten des Antragstellers am 12. August 2020 gewährten Akteneinsicht geheilt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43/95 -, juris Rn. 28; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juli 2020 - OVG 3 B 2/20 -, juris Rn. 21 m.w.N.).

    Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Heilung eines Zustellungsmangels nach § 8 VwZG auch durch die Gewährung von Akteneinsicht an den Bevollmächtigten des Adressaten eintreten kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juli 2020 - OVG 3 B 2/20 -, juris Rn. 21 m.w.N.).

    Dabei ist zur Heilung generell nicht erforderlich, dass auch die nachträgliche Kenntniserlangung durch den Adressaten oder Empfangsberechtigten vom Willen der erlassenden Behörde erfasst wird, wenn der Bescheid - wie bei einem vorangegangenen erfolglosen Zustellungsversuch - mit Wissen und Wollen dieser Behörde in der Absicht, Rechtsfolgen auszulösen, aus dem internen Bereich herausgegeben wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43.95 -, juris Rn. 29; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juli 2020 - OVG 3 B 2/20 ., juris Rn. 23 m.w.N.).

    Dabei ist der Zweck der Bekanntgabe bereits dann erreicht, wenn dem Adressaten eine zuverlässige Kenntnis vom Inhalt des Dokuments verschafft wird, weswegen bereits der Zugang einer Kopie oder einer einfachen Abschrift ausreicht, wenn diese mit dem Inhalt des Originals identisch ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43.95 -, juris Rn. 29; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juli 2020 - OVG 3 B 2/20 -, juris Rn. 23 m.w.N.).

    Erfolgt die Akteneinsicht durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt, bedarf es für den Eintritt der Heilungswirkung des § 8 VwZG einer zum Zeitpunkt der Akteneinsicht bestehenden Empfangsberechtigung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juli 2020 - OVG 3 B 2/20 -, juris Rn. 23; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 3 M 227/18 -, juris Rn. 6).

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    Auszug aus VG Trier, 23.11.2020 - 1 L 2966/20
    Vor diesem Hintergrund ist die Voraussetzung des "unbekannten Aufenthaltsortes des Empfängers" nicht schon dann erfüllt, wenn der Aufenthaltsort der Behörde unbekannt ist; vielmehr sind gründliche und sachdienliche Bemühungen um Aufklärung des gegenwärtigen Aufenthaltsorts erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43.95 - juris Rn. 18 f.; OVG Nordrhein-Westfahlen, Beschluss vom 25. Juli 2014 - 12 A 503/13 -, juris Rn. 36; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Juli 2020 - L 7 BA 1487/19 B -, juris Rn. 10).

    Inwiefern sich an dieser Beurteilung aufgrund des mit Schriftsatz des Antragsgegners vom 9. November 2020 erstmals erfolgten Vorbringens, das in der Verwaltungsakte keine Bestätigung findet, der Antragsteller sei bei seiner persönlichen Vorsprache am 4. März 2020 darauf hingewiesen worden, dass ein Schriftstück an ihn nicht habe zugestellt werden können und er zur ordnungsgemäßen Anmeldung beim Einwohnermeldeamt verpflichtet sei, etwas ändert, kann dahinstehen, da der Zustellungsmangel vorliegend jedenfalls gemäß § 8 VwZG mit der dem Bevollmächtigten des Antragstellers am 12. August 2020 gewährten Akteneinsicht geheilt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43/95 -, juris Rn. 28; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juli 2020 - OVG 3 B 2/20 -, juris Rn. 21 m.w.N.).

    Dabei ist zur Heilung generell nicht erforderlich, dass auch die nachträgliche Kenntniserlangung durch den Adressaten oder Empfangsberechtigten vom Willen der erlassenden Behörde erfasst wird, wenn der Bescheid - wie bei einem vorangegangenen erfolglosen Zustellungsversuch - mit Wissen und Wollen dieser Behörde in der Absicht, Rechtsfolgen auszulösen, aus dem internen Bereich herausgegeben wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43.95 -, juris Rn. 29; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juli 2020 - OVG 3 B 2/20 ., juris Rn. 23 m.w.N.).

    Dabei ist der Zweck der Bekanntgabe bereits dann erreicht, wenn dem Adressaten eine zuverlässige Kenntnis vom Inhalt des Dokuments verschafft wird, weswegen bereits der Zugang einer Kopie oder einer einfachen Abschrift ausreicht, wenn diese mit dem Inhalt des Originals identisch ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43.95 -, juris Rn. 29; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juli 2020 - OVG 3 B 2/20 -, juris Rn. 23 m.w.N.).

  • VG Gelsenkirchen, 20.08.2020 - 9 L 765/20

    Punktestand; Verringerung; Erhöhung; Kenntnis; Fahrerlaubnisbehörde;

    Auszug aus VG Trier, 23.11.2020 - 1 L 2966/20
    Dabei ist eine Reduzierung des Punktestandes nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG nicht nur dann vorzunehmen, wenn die Behörde eine Maßnahmestufe zu Unrecht übersprungen hat und diese später nachholt, sondern auch dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Schwelle der Verwarnung bzw. Entziehung überschreitet, ohne dass die vorhergehende Maßnahmestufe ergriffen worden ist, andernfalls würden Maßnahmestufe und Punktestand auseinanderfallen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 -, juris Rn. 21 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 8. Januar 2018 - 4 Bs 94/17 -, juris Rn. 14; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 20. August 2020 - 9 L 765/20 -, juris Rn. 42; Stieber, in: Freymann/Wellner jurisPL-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016 [Stand: 02.05.2017], § 4 StVG Rn. 80 f.; Dronkovic, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Auflage 2017, § 4 StVG Rn. 16).

    "Tag des Ausstellens" im Sinne des § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG ist dabei der Tag der endgültigen Fertigstellung des Schriftstücks, nicht der Zeitpunkt der Absendung oder des Zugangs der Verwarnung (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 20. August 2020 - 9 L 765/20 -, juris Rn.: 35):.

    Anschließend an § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG ist dies ausschließlich der Zeitpunkt der Ausstellung der Ermahnung bzw. Verwarnung, und nicht erst das Ergreifen der Maßnahmenstufe." (VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 20. August 2020 - 9 L 765/20 -, juris Rn.: 38 ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 BA 1487/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagefrist - öffentliche Zustellung eines

    Auszug aus VG Trier, 23.11.2020 - 1 L 2966/20
    Vor diesem Hintergrund ist die Voraussetzung des "unbekannten Aufenthaltsortes des Empfängers" nicht schon dann erfüllt, wenn der Aufenthaltsort der Behörde unbekannt ist; vielmehr sind gründliche und sachdienliche Bemühungen um Aufklärung des gegenwärtigen Aufenthaltsorts erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43.95 - juris Rn. 18 f.; OVG Nordrhein-Westfahlen, Beschluss vom 25. Juli 2014 - 12 A 503/13 -, juris Rn. 36; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Juli 2020 - L 7 BA 1487/19 B -, juris Rn. 10).

    Auf einen solchen Zustellungsversuch kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass dieser erfolglos bleiben wird (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Juli 2020 - L 7 BA 1487/19 B -, juris Rn. 10).

    Liegt zwischen den letzten Ermittlungsbemühungen der Behörde und der Anordnung der öffentlichen Zustellung ein längerer Zeitraum, sind erneut Ermittlungsmaßnahmen zu ergreifen, da zwischenzeitlich Änderungen eingetreten sein können, die erneute Nachforschungen erfolgsversprechend erscheinen lassen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Juli 2020 - L 7 BA 1487/19 B -, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 26.01.2017 - 3 C 21.15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von acht Punkten

    Auszug aus VG Trier, 23.11.2020 - 1 L 2966/20
    Dabei ist eine Reduzierung des Punktestandes nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG nicht nur dann vorzunehmen, wenn die Behörde eine Maßnahmestufe zu Unrecht übersprungen hat und diese später nachholt, sondern auch dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Schwelle der Verwarnung bzw. Entziehung überschreitet, ohne dass die vorhergehende Maßnahmestufe ergriffen worden ist, andernfalls würden Maßnahmestufe und Punktestand auseinanderfallen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 -, juris Rn. 21 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 8. Januar 2018 - 4 Bs 94/17 -, juris Rn. 14; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 20. August 2020 - 9 L 765/20 -, juris Rn. 42; Stieber, in: Freymann/Wellner jurisPL-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016 [Stand: 02.05.2017], § 4 StVG Rn. 80 f.; Dronkovic, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Auflage 2017, § 4 StVG Rn. 16).

    Insoweit ist, anders als für die Entstehung der Punkte, nicht der Tattag, sondern die Kenntnis der Fahrerlaubnisbehörde maßgeblich (vgl. BT-Drs. 18/2775, S. 10; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 -, juris Rn. 22 ff.; BayVGH, Urteil vom 11. August 2015 - 11 BV 15.909 -, juris Rn. 25).

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus VG Trier, 23.11.2020 - 1 L 2966/20
    Angesichts dieser bewussten Abkehr des Gesetzgebers von der vormals, auch vom Bundesverwaltungsgericht postulierten und vom Prozessbevollmächtigten des Antragstellers angeführten, Warnfunktion des gestuften Verfahrens (vgl. noch BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 3/07 - juris Rn. 33) hin zu einem reinen Informationszweck, der insbesondere nicht voraussetzt, dass die Ermahnung bzw. Verwarnung den Betroffenen vor der Begehung weiterer Ordnungswidrigkeiten erreicht, ist eine andere, vom Prozessbevollmächtigten des Antragstellers präferierte, Auslegung des § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG gegen den Wortlaut für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Zustellung der Verwarnung nicht stattgefunden hat und eine Heilung der Zustellung daher erst erheblich später als die Ausstellung des Schriftstücks erfolgt, nicht angezeigt.
  • OVG Hamburg, 08.01.2018 - 4 Bs 94/17

    Fahrerlaubnisentziehung - Hinzurechnung von Punkten - Kenntnis der

    Auszug aus VG Trier, 23.11.2020 - 1 L 2966/20
    Dabei ist eine Reduzierung des Punktestandes nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG nicht nur dann vorzunehmen, wenn die Behörde eine Maßnahmestufe zu Unrecht übersprungen hat und diese später nachholt, sondern auch dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Schwelle der Verwarnung bzw. Entziehung überschreitet, ohne dass die vorhergehende Maßnahmestufe ergriffen worden ist, andernfalls würden Maßnahmestufe und Punktestand auseinanderfallen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 -, juris Rn. 21 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 8. Januar 2018 - 4 Bs 94/17 -, juris Rn. 14; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 20. August 2020 - 9 L 765/20 -, juris Rn. 42; Stieber, in: Freymann/Wellner jurisPL-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016 [Stand: 02.05.2017], § 4 StVG Rn. 80 f.; Dronkovic, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Auflage 2017, § 4 StVG Rn. 16).
  • VGH Bayern, 11.08.2015 - 11 BV 15.909

    Eine Punktereduzierung nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG tritt nur ein, wenn der

    Auszug aus VG Trier, 23.11.2020 - 1 L 2966/20
    Insoweit ist, anders als für die Entstehung der Punkte, nicht der Tattag, sondern die Kenntnis der Fahrerlaubnisbehörde maßgeblich (vgl. BT-Drs. 18/2775, S. 10; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 -, juris Rn. 22 ff.; BayVGH, Urteil vom 11. August 2015 - 11 BV 15.909 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 14.19

    Das Tattagprinzip des Fahreignungs-Bewertungssystems wird durch das

    Auszug aus VG Trier, 23.11.2020 - 1 L 2966/20
    Unter Anwendung des Tattagprinzips und unter Berücksichtigung der Tilgungsfristen (vgl. zuletzt: BVerwG, Urteil vom 18.06.2020 - 3 C 14.19 -, juris) ergibt sich zum Zeitpunkt der der Entziehung der Fahrerlaubnis zugrundeliegenden letzten Tat vom 8. April 2020 ein Punktestand von acht Punkten, der sich aus den folgenden Verkehrsverstößen zusammensetzt:.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2018 - 3 M 227/18

    Zustellungsmängel und deren Heilung durch nachträgliche Akteneinsicht

    Auszug aus VG Trier, 23.11.2020 - 1 L 2966/20
    Erfolgt die Akteneinsicht durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt, bedarf es für den Eintritt der Heilungswirkung des § 8 VwZG einer zum Zeitpunkt der Akteneinsicht bestehenden Empfangsberechtigung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juli 2020 - OVG 3 B 2/20 -, juris Rn. 23; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 3 M 227/18 -, juris Rn. 6).
  • BFH, 14.03.2017 - X S 18/16

    Öffentliche Zustellung - Darlegung eines Verfahrensmangels - Verletzung des

  • VGH Bayern, 02.08.2016 - 6 ZB 15.20

    Soldatenrecht - Rückforderung von Ausbildungskosten durch öffentlich zugestellten

  • VG Lüneburg, 23.06.2020 - 2 B 48/20

    Bauwagen; Bestimmtheitsgebot; formelle; materielle Illegalität;

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2017 - 11 MC 186/17

    Anscheinsgefahr; Begründung; Beschränkung; Entführung; Geltungsbereich;

  • VGH Bayern, 18.06.2020 - 24 CS 20.1010

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte mangels Zuverlässigkeit und Eignung -

  • OLG Frankfurt, 03.12.2008 - 19 U 120/08

    Zustellung: öffentliche Zustellung trotz der Möglichkeit, über E-Mail die

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

  • BFH, 13.01.2005 - V R 44/03

    Öffentliche Zustellung

  • BVerfG, 29.01.2020 - 2 BvR 690/19

    Fehlende gewichtende Gesamtbewertung der Lebensumstände einer "faktischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2014 - 12 A 503/13

    Ablehnung eines Antrags auf PKH bei Nichterreichen des Schwellenwerts;

  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 11 CS 15.1447

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.03.2010 - 3 K 2542/08

    Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung

  • BPatG, 31.01.2020 - 28 W (pat) 28/19

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Asil" - keine wirksame

  • VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 487/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Fahrerlaubnisentziehung; Abweichen vom

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 3022/93

    Erhebung öffentlicher Abgaben; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Summarische

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