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   VG Trier, 25.06.2020 - 10 K 3772/19.TR   

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VG Trier, 25.06.2020 - 10 K 3772/19.TR (https://dejure.org/2020,20827)
VG Trier, Entscheidung vom 25.06.2020 - 10 K 3772/19.TR (https://dejure.org/2020,20827)
VG Trier, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - 10 K 3772/19.TR (https://dejure.org/2020,20827)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Orenhofen: Klage gegen wiederkehrende Beiträge weit überwiegend erfolglos

 
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  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus VG Trier, 25.06.2020 - 10 K 3772/19
    Die vom BVerfG im Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10 - und nachfolgend vom OVG RP, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10852/14.OVG und 6 A 10853/14.OVG - (jeweils juris) aufgestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Abgabenerhebung sind vorliegend erfüllt.

    Ob ein solcher Vorteil besteht, hängt dabei nicht von der politischen Zuordnung eines Gebiets, sondern vor allem von den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten ab, etwa der Größe und Existenz eines zusammenhängend bebauten Gebiets, der Topographie wie der Lage von Bahnanlagen, Flüssen und größeren Straßen oder der typischen tatsächlichen Straßennutzung (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, - 1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10 -, juris).

    25. Juni 2014, a.a.O.; OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10852/14.OVG -, juris).

    Dieses vom BVerfG aufgestellte Kriterium bezieht sich auf "strukturelle" Unterschiede einzelner Gebiete, die sich beispielsweise in Baugebieten aus den Festsetzungen eines Bebauungsplans über die Art der baulichen Nutzung, über Straßenbreiten und Parkflächen, aber auch wegen eines einheitlichen Ausbauzustandes aufgrund der ungefähr gleichzeitigen Herstellung der Straßen ergeben können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a.a.O.; OVG RP, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 6 A 11881/16.OVG -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07

    Ausbau einer Verkehrsanlage - Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus VG Trier, 25.06.2020 - 10 K 3772/19
    Da die normale Lebensdauer einer Anliegerstraße nach der Rechtsprechung bei ungefähr 20 Jahren liegt (OVG RP, Urteil vom 21. August 2007 - 6 A 10527/07.OVG -), bestehen seitens der Kammer keine Zweifel an der Notwendigkeit der Ausbaumaßnahme.

    Für derartige Grundstücke besteht jedoch keine Ausbaubeitragspflicht, wenn aufgrund der konkreten Umstände anzunehmen ist, dass das Grundstück unbebaut bleiben werde, beispielsweise, weil in dem betreffenden Bereich kein Bedarf für eine Garage besteht (OVG RP, Urteil vom 21 August 2007 - 6 A 10527/07.OVG -.) Ein spezifischer Bedarf für Garagen im Bereich der Gemeinde Orenhofen ist weder vorgetragen noch für das Gericht ersichtlich.

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus VG Trier, 25.06.2020 - 10 K 3772/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 und 1 BvR 3051/14 -, juris) liegt hier ein Fall der unechten Rückwirkung vor.

    Eine solche unechte Rückwirkung ist verfassungsrechtlich zulässig, weil das Grundgesetz nicht die bloße Erwartung schützt, das geltende (Abgaben-) Recht werde unverändert fortbestehen (BVerfG, Urteil vom 12. November 2015, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10853/14

    Abgrenzbarer Gebietsteil, Anbaustraße, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht,

    Auszug aus VG Trier, 25.06.2020 - 10 K 3772/19
    Die vom BVerfG im Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10 - und nachfolgend vom OVG RP, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10852/14.OVG und 6 A 10853/14.OVG - (jeweils juris) aufgestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Abgabenerhebung sind vorliegend erfüllt.

    Auch Bahnanlagen, Flüsse und größere Straßen, deren Querung mit Hindernissen verbunden ist, können eine topographische Zäsur bilden, die den Bebauungszusammenhang aufhebt (vgl. OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10852/14
    Auszug aus VG Trier, 25.06.2020 - 10 K 3772/19
    Die vom BVerfG im Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10 - und nachfolgend vom OVG RP, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10852/14.OVG und 6 A 10853/14.OVG - (jeweils juris) aufgestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Abgabenerhebung sind vorliegend erfüllt.

    25. Juni 2014, a.a.O.; OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10852/14.OVG -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 6 B 11492/11

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge können weiterhin erhoben werden

    Auszug aus VG Trier, 25.06.2020 - 10 K 3772/19
    Dabei ist der gesamte von Anliegergrundstücken innerhalb des Gemeindegebiets ausgehende bzw. dorthin führende Verkehr als Anliegerverkehr innerhalb der einheitlichen öffentlichen Einrichtung im Sinne des § 10 Abs. 1 KAG zu bewerten (OVG RP, Beschluss vom 24. Februar 2012 - 6 B 11492/11 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 6 A 11584/16

    Vorausleistung auf den Ausbaubeitrag - Festlegung des Gemeindeanteils -

    Auszug aus VG Trier, 25.06.2020 - 10 K 3772/19
    Die Festlegung des Gemeindeanteils ist gerichtlich vor dem Hintergrund der kommunalen Selbstverwaltung nur insoweit zu überprüfen, dass die Gemeinde bei der Ausnutzung ihres Beurteilungsspielraums sich außerhalb einer Bandbreite mehrerer Vorteilssätze bewegt, die nach oben und nach unten um nicht mehr als 5 % abweichen dürfen (OVG RP, Urteil vom 29. Juni 2017 - 6 A 11584/16.OVG - juris m.w.N.,).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Trier, 25.06.2020 - 10 K 3772/19
    Die Zulässigkeit einer Hinterlandbebauung richtet sich danach, wie sich die Eigenart der näheren Umgebung darstellt, wie sich die Ausführungen des Vorhabens auf sie auswirken und inwieweit die Umgebung den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstückes prägt und beeinflusst (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1978 - 4 C 9/77 -, juris).
  • OVG Brandenburg, 31.05.2002 - 4 B 64/02

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung ; Anspruch auf Hilfe zum

    Auszug aus VG Trier, 25.06.2020 - 10 K 3772/19
    Ein "geringfügiges" Unterliegen wird in der zivilgerichtlichen Praxis regelmäßig angenommen, wenn das Obsiegen der anderen Partei - wie im vorliegenden Fall - nicht mehr als 10 v.H. beträgt (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 31. Mai 2002 - 4 B 64/02 -, juris).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus VG Trier, 25.06.2020 - 10 K 3772/19
    Dieses Ermessen ist nur dann überschritten, wenn die Gemeinde sich ohne Rechtfertigung nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und damit Kosten entstanden sind, die grob außer Verhältnis stehen (OVG RP, Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 6 B 11794/92.OVG - so auch zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Beschluss vom 1. September 1997 - 8 B 144/97 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 6 A 12088/04

    Straßenbaubeitrag bei Maßnahmen, die nur teilweise in der Straßenbaulast der

  • BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03

    Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge - einheitliche öffentliche Verkehrseinrichtung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2003 - 6 A 10758/03

    Erneuerung einer alten Gemeindestraße: Wer muss zahlen?

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 11966/17

    Verschonung einzelner Grundstücke von der Entrichtung wiederkehrender

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 6 A 11881/16

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge; verfassungsrechtlich unzulässige Umverteilung von

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

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