Rechtsprechung
VG Trier, 27.08.2019 - 7 K 1339/19.TR |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 12 Abs 1 BauNVO, § 16 Abs 2 BauNVO, § 4 Abs 1 BauNVO
Baugenehmigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zulässigkeit eines Vorhabens im unbeplanten Innenbereich
Wird zitiert von ... (3)
- VG Würzburg, 23.11.2020 - W 5 S 20.1648
Eilantrag des Nachbarn gegen Pferdestall im faktischen Dorfgebiet …
Obwohl die Rechtslage für diese Konstellation - Erlass der Baugenehmigung bei noch nicht bestandskräftigem Bauvorbescheid - in der BayBO nicht eindeutig geregelt ist (…vgl. Simon/Busse, a.a.O. Rn. 116), ist mit der wohl ü.M. davon auszugehen, dass die Baugenehmigung vom 28. September 2020 den Inhalt des noch nicht bestandskräftigen Bauvorbescheids in der Art eines Zweitbescheides in sich aufnimmt und damit die Entscheidung über die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens erneut anfechtbar macht (VG Trier, U.v. 27.8.2019 - 7 K 1339/19.TR - juris Rn. 21 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 17.3.1989 - 4 C 14/85 - juris Rn. 10). - VG Würzburg, 23.11.2020 - W 5 S 20.1652
Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer …
Obwohl die Rechtslage für diese Konstellation - Erlass der Baugenehmigung bei noch nicht bestandskräftigem Bauvorbescheid - in der BayBO nicht eindeutig geregelt ist (…vgl. Simon/Busse, a.a.O. Rn. 116), ist mit der wohl ü.M. davon auszugehen, dass die Baugenehmigung vom 28. September 2020 den Inhalt des noch nicht bestandskräftigen Bauvorbescheids in der Art eines Zweitbescheides in sich aufnimmt und damit die Entscheidung über die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens erneut anfechtbar macht (VG Trier, U.v. 27.8.2019 - 7 K 1339/19.TR - juris Rn. 21 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 17.3.1989 - 4 C 14/85 - juris Rn. 10). - VG Trier, 22.09.2021 - 5 K 381/21
1. Soweit für die in einer Bauvoranfrage getroffene Regelung vorausgesetzt wird, …
Demgegenüber werde der Inhalt eines bei Erlass der Baugenehmigung noch nicht bestandskräftigen Bauvorbescheids in der Art eines Zweitbescheids in die Baugenehmigung aufgenommen und die Entscheidung über die im Bauvorbescheid geregelte Frage erneut anfechtbar ( VG Trier, Urteil vom 27. August 2019 - 7 K 1339/19.TR -, juris Rn. 21 m.w.N.).