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   VG Trier, 28.08.2018 - 9 K 1436/18.TR   

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VG Trier, 28.08.2018 - 9 K 1436/18.TR (https://dejure.org/2018,27589)
VG Trier, Entscheidung vom 28.08.2018 - 9 K 1436/18.TR (https://dejure.org/2018,27589)
VG Trier, Entscheidung vom 28. August 2018 - 9 K 1436/18.TR (https://dejure.org/2018,27589)
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  • BVerwG, 22.12.1994 - 4 B 114.94

    Landesgesetzgeber - Eingriffsbefugnisse - Selbstverwaltung - Örtliche

    Auszug aus VG Trier, 28.08.2018 - 9 K 1436/18
    Durch die Umstufung wird die Klägerin zum neuen Baulastträger der streitgegenständlichen Straße bestimmt, was für sie eine unmittelbare Erweiterung ihres Pflichtenkreises bedeutet und denkbarerweise einen Eingriff in ihr Selbstverwaltungsrecht (Artikel 28 Grundgesetz und Artikel 49 der Verfassung für Rheinland-Pfalz) zur Folge hat (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1994 - 4 B 114/94 -, NVwZ 1995, 701f).

    Dies folgt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bereits daraus, dass der Bestand eines kommunalen Straßennetzes durch Gemeindestraßen gerade eine traditionelle Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft ist und der Gemeinde durch die Abstufung der Straße keine neue staatliche Aufgabe übertragen wird, sondern sie einer ureigenen Aufgabe nachkommt (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1994 - 4 B 114/94 -, NVwZ 1995, 700, 702).

  • BVerwG, 19.04.1994 - 4 B 77.94

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit der Streubebauung im Innenbereich, Anforderungen

    Auszug aus VG Trier, 28.08.2018 - 9 K 1436/18
    Entsprechend kann die Zahl der vorhandenen Bauten, die erforderlich sind, um das Vorliegen eines Ortsteils bejahen zu können, ebenso wenig generell bestimmt werden (BVerwG, Beschluss vom 19. April 1994 - 4 B 77/94 -, NVwZ-RR 1994, 555) wie die notwendige Funktion der Bauten, solange zumindest einige von ihnen wenigstens vorübergehend auch dem Aufenthalt von Menschen dienen (BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 -, NVwZ 2012, 1631, 1633).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG Trier, 28.08.2018 - 9 K 1436/18
    Entsprechend kann die Zahl der vorhandenen Bauten, die erforderlich sind, um das Vorliegen eines Ortsteils bejahen zu können, ebenso wenig generell bestimmt werden (BVerwG, Beschluss vom 19. April 1994 - 4 B 77/94 -, NVwZ-RR 1994, 555) wie die notwendige Funktion der Bauten, solange zumindest einige von ihnen wenigstens vorübergehend auch dem Aufenthalt von Menschen dienen (BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 -, NVwZ 2012, 1631, 1633).
  • BVerwG, 04.07.2006 - 5 B 90.05

    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage im

    Auszug aus VG Trier, 28.08.2018 - 9 K 1436/18
    Im Rahmen einer Anfechtungsklage - wie der Vorliegenden - ist nämlich im Allgemeinen für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bzw. der angegriffenen Allgemeinverfügung die Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl.: BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 5 B 90/05 -, BeckRS 2006, 24769 mwN).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LB 116/06

    Absehen von einer straßenrechtlichen Einziehung trotz Vorliegen der

    Auszug aus VG Trier, 28.08.2018 - 9 K 1436/18
    Das Tatbestandsmerkmal ist weit gefasst und schließt nach bisheriger Rechtsprechung unter anderem städtebauliche Ziele (OVG Nds, Urteil vom 18. Juli 2006 - 12 LB 116/06 -, NVwZ-RR 2007, 147, 148f.), Verbesserung von Verkehrsverhältnissen oder das Erholungsbedürfnis der Bevölkerung und Belange des Landschaftsschutzes (VGH BW, Beschluss vom 16. Juli 1990 - 5 S 1039/90 -, NVwZ 1991, 387, 388) mit ein.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.1990 - 5 S 1039/90

    Teileinziehung einer Straße zur Schaffung eines Fußgängerbereichs - Auswirkung

    Auszug aus VG Trier, 28.08.2018 - 9 K 1436/18
    Das Tatbestandsmerkmal ist weit gefasst und schließt nach bisheriger Rechtsprechung unter anderem städtebauliche Ziele (OVG Nds, Urteil vom 18. Juli 2006 - 12 LB 116/06 -, NVwZ-RR 2007, 147, 148f.), Verbesserung von Verkehrsverhältnissen oder das Erholungsbedürfnis der Bevölkerung und Belange des Landschaftsschutzes (VGH BW, Beschluss vom 16. Juli 1990 - 5 S 1039/90 -, NVwZ 1991, 387, 388) mit ein.
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79

    Verlust der Genehmigungsfähigkeit eines Außenbereichsvorhabens durch

    Auszug aus VG Trier, 28.08.2018 - 9 K 1436/18
    So ist das "gewisse Gewicht des Bebauungskomplexes" stets nach Maßgabe der siedlungsstrukturellen Gegebenheiten zu beurteilen und erfordert entsprechend einen Vergleich mit der Siedlungsstruktur innerhalb der Gemeinde (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 56.79 -, NVwZ 1984, 434).
  • BVerwG, 31.10.1997 - 4 B 185.97

    Vorliegen einer Splittersiedlung - Fehlen baulichen Zusammenhangs -

    Auszug aus VG Trier, 28.08.2018 - 9 K 1436/18
    Zudem widerspricht eine Streubebauung, also die Anordnung von Gebäuden in größerem Abstand zueinander, regelmäßig einer Siedlungsstruktur, jedenfalls dann, wenn deutliche Siedlungsschwerpunkte in näherer Umgebung vorhanden sind (BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1997 - 4 B 185/97 -, juris).
  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung;

    Auszug aus VG Trier, 28.08.2018 - 9 K 1436/18
    Eine Grenze findet dieser Grundsatz nur dann, wenn durch den Austausch oder die Ergänzung von Gründen der Spruch des angegriffenen Verwaltungsakts bzw. der angegriffenen Allgemeinverfügung wesentlich geändert wird (BVerwG, Urteil vom 31. März 2010 - 8 C 12/09 -, NVwZ-RR 2010, 636).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1991 - 23 A 424/89
    Auszug aus VG Trier, 28.08.2018 - 9 K 1436/18
    Darüber hinaus hätte ein Verstoß gegen die Ankündigungsfrist ohnehin nicht die Unwirksamkeit der Umstufungsverfügung insgesamt zur Folge, sondern aufgrund des in zeitlicher Hinsicht teilbaren Inhalts der Allgemeinverfügung nur, dass diese von dem nächsten in Betracht zu ziehenden Zeitpunkt an wirksam wäre (OVG NRW, Urteil vom 16. Januar 1991 - 23 A 424/89 -, juris), wie der Beklagte zutreffend ausführt.
  • BVerwG, 18.02.2015 - 4 BN 1.15

    Keine organische Siedlungsstruktur trotz Bebauungszusammenhang nach Art der

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

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