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   VG Trier, 28.11.2012 - 5 K 617/12.TR   

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https://dejure.org/2012,47643
VG Trier, 28.11.2012 - 5 K 617/12.TR (https://dejure.org/2012,47643)
VG Trier, Entscheidung vom 28.11.2012 - 5 K 617/12.TR (https://dejure.org/2012,47643)
VG Trier, Entscheidung vom 28. November 2012 - 5 K 617/12.TR (https://dejure.org/2012,47643)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 195 BGB, § 199 BGB, § 257 BGB, § 51 TKG 1996, § 52 Abs 2 TKG 1996
    Anspruch des Straßenunterhaltungspflichtigen gegen den Nutzungsberechtigten einer Telekommunikationslinie auf Kostenersatz; Erschwerung des Unterhalts; Verjährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung eines Aufwendungsersatzanspruchs aus einem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 615
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2002 - 6 A 11416/02

    Freilegen von Telekommunikationskabeln im Zusammenhang mit Straßenbau - Kosten -

    Auszug aus VG Trier, 28.11.2012 - 5 K 617/12
    Ferner müsse gesehen werden, dass sowohl das OVG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 10. Dezember 2002 - 6 A 11416/02.OVG - als auch das BVerwG in seiner nachfolgenden Entscheidung vom 28. März 2003 - 6 B 22/03 - die Freilegung / Verlegung von Telekommunikationslinien sowie Handschachtungen durch den Straßenbaulastträger nicht als Erschwerung im Sinne des § 52 TKG 1996 angesehen, sondern § 53 TKG 1996 als anwendbar erachtet hätten.

    Allerdings stellt der Anspruch seiner Natur nach einen Ersatzanspruch dar, der vergleichbar ist mit einem Anspruch nach § 257 BGB (vgl. hierzu auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 6 A 11153/06.OVG - und Urteil vom 10. Dezember 2002 - 6 A 11416/02.OVG -).

  • BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01

    Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches

    Auszug aus VG Trier, 28.11.2012 - 5 K 617/12
    Soweit der Kläger sich zur Stützung seiner Auffassung, dass vorliegend keine Verjährung eingetreten sei, des Weiteren auf ein Urteil des BVerwG vom 12. Juni 2002 - 9 C 6/01 - beruft, ist diese Entscheidung zur Überzeugung der Kammer ebenfalls nicht einschlägig.
  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

    Auszug aus VG Trier, 28.11.2012 - 5 K 617/12
    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob auf die geltend gemachte Forderung noch die Bestimmungen der §§ 51 ff. des zur Zeit der Durchführung der Bauarbeiten geltenden Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120) - TKG 1996 - oder die seit den 26. Juni 2004 geltenden Normen der §§ 70 ff. des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190) zuletzt geändert durch Beschl. des BVerfG vom 4. Mai 2012 - 1 BvR 367/12 - (BGBl. I S. 1021) - TKG 2004 - Anwendung finden, denn nach beiden Bestimmungen ist Verjährung eingetreten.
  • BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 302/82

    Fälligkeit einer Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten

    Auszug aus VG Trier, 28.11.2012 - 5 K 617/12
    Im Übrigen müsse gesehen werden, dass nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 11. April 1984 - VIII ZR 203/82 -, juris und NJW 1984, 2151) ein Befreiungsanspruch im Sinne des § 257 BGB - um einen solchen handele es sich vorliegend - auch bei erst künftiger Fälligkeit einer Drittforderung sofort fällig werde und ferner die klägerseits vertretene Auffassung nicht zutreffen könne, weil es nach ihr allein der Gläubiger in der Hand habe, den Verjährungsbeginn willkürlich hinauszuschieben.
  • BGH, 05.05.2010 - III ZR 209/09

    Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

    Auszug aus VG Trier, 28.11.2012 - 5 K 617/12
    Zur Frage der Verjährung von Ansprüchen nach dieser Norm hat der BGH in seinem Urteil vom 5. Mai 2010 - III ZR 209/09 -, juris, in Bezug auf das seit 2002 geltende neue Verjährungsrecht, dass die früher maßgebende regelmäßige dreißigjährige Verjährungsfrist durch eine dreijährige Frist ersetzt hat, entschieden, dass für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist nicht auf den Schluss des Jahres abzustellen ist, in dem der Freistellungsanspruch fällig geworden ist, sondern auf den Schluss des Jahres, in dem die Drittforderungen, von denen zu befreien ist, fällig werden.
  • VGH Hessen, 02.03.2012 - 7 A 2037/10

    Wegerechtliche Folgepflichten des nutzungsberechtigten

    Auszug aus VG Trier, 28.11.2012 - 5 K 617/12
    Insoweit werde auf ein Urteil des HessVGH vom 2. März 2012 - 7 A 2037/10 -, juris, verwiesen.
  • VG Karlsruhe, 29.04.2015 - 4 K 1272/13

    Folgekostenpflicht für die Verlegung von Telekommunikationslinien im Bereich von

    Unter den Beteiligten besteht Streit über Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis nach Maßgabe des § 72 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes vom 22.06.2004 (BGBl. I S. 1190), zuletzt geändert durch Beschl. des BVerfG vom 4. Mai 2012 - 1 BvR 367/12 - (BGBl. I S. 1021) - TKG -, mithin um die Anwendung öffentlichen Rechts (s. BVerwG, Beschl. v. 17.11.2008 - 6 B 41/08 - NVwZ-RR 2009, 308 ff. zu § 56 Abs. 2 TKG 1196 bzw. § 75 TKG; VG Trier, Urt. v. 28.11.2012 - 5 K 617/12.TR - Rn. 25 ).
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