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   VG Trier, 29.09.2011 - 5 K 1149/11.TR   

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https://dejure.org/2011,79452
VG Trier, 29.09.2011 - 5 K 1149/11.TR (https://dejure.org/2011,79452)
VG Trier, Entscheidung vom 29.09.2011 - 5 K 1149/11.TR (https://dejure.org/2011,79452)
VG Trier, Entscheidung vom 29. September 2011 - 5 K 1149/11.TR (https://dejure.org/2011,79452)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 52 Nr 3 S 2 VwGO, § 52 Nr 3 S 1 VwGO, § 52 Nr 3 S 3 VwGO, § 52 Nr 5 VwGO, § 1 RAVersorgG RP
    Rheinland-pfälzisches Rechtsanwaltsversorgungswerk; Mitglieder aus anderen Bundesländern; verwaltungsgerichtliche Klage; örtliche Zuständigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Schwerin, 16.06.2014 - 7 A 259/14

    Örtliche Gerichtszuständigkeit bei Klage gegen berufsständisches Versorgungswerk

    Der Zuständigkeitsbereich der Beklagten als einer durch § 28 Brb HeilBerG vorstrukturierten Einrichtung der Landesärztekammer Brandenburg, die deren über eine Berufstätigkeit oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Brandenburg definierten Mitgliedern (§ 3 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Satz 1 Nr. 1 Brb HeilBerG, § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung der Landesärztekammer, § 6 der Satzung der Beklagten) Versorgungsleistungen gewährt (§ 28 Abs. 1 Brb HeilBerG, § 1 Abs. 3 der Satzung der Beklagten), umfasst angesichts des Bestehens gleich strukturierter Einrichtungen gleichen Zwecks für in anderen Bundesländern den Arztberuf Ausübende (s. etwa in Mecklenburg-Vorpommern § 1 Satz 1 Nr. 1, § 2 und § 5 Abs. 1 des hiesigen Heilberufsgesetzes und die bei der hiesigen Ärztekammer eingerichtete Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern) nur das Territorium des Landes Brandenburg; denn die Bewilligungstätigkeit der Beklagten ist letztlich eine Folge der durch den dortigen Gesetzgeber im Rahmen von dessen territorialer Zuständigkeit getroffenen Entscheidung für eine Pflichtmitgliedschaft der Ärzte in den dortigen Einrichtungen und Organen der berufsständischen Selbstverwaltung (vgl. auch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier vom 29. September 2011 - 5 K 1149/11.TR -, juris Rdnr. 7, zum nicht das "Ausland" umfassenden Zuständigkeitsbereich im Sinne von § 52 Nr. 3 VwGO eines auf Landesebene errichteten berufsständischen Versorgungswerks für Rechtsanwälte).
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