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   VG Trier, 30.01.2017 - 1 K 2124/16.TR   

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VG Trier, 30.01.2017 - 1 K 2124/16.TR (https://dejure.org/2017,3826)
VG Trier, Entscheidung vom 30.01.2017 - 1 K 2124/16.TR (https://dejure.org/2017,3826)
VG Trier, Entscheidung vom 30. Januar 2017 - 1 K 2124/16.TR (https://dejure.org/2017,3826)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 46 Abs 1 FeV, Anl 4 Ziff 2.2.2 FeV, § 3 Abs 1 StVG
    Entziehung der Fahrerlaubnis; Verlust der Fahreignung wegen Mischkonsum von Cannabis und Alkohol; Trennung von Cannabis-Konsum und Fahrzeugführung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • esovgrp.de

    FeV Anl 4,FeV § 46,FeV § 46 Abs 1,StVG § 3,StVG § 3 Abs 1
    Cannabis, Carbonsäurekonzentration, Entziehung, Erklärung, Erklärungsverhalten, Fahreignung, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisrecht, gelegentlicher Konsum, Grenzwert, Grenzwertkommission, Konsum, Konzentration, Mischkonsum, Mitwirkung, Mitwirkungspflicht, Nichteignung, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum zulässig - Fehlende Trennung von Drogenkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr rechtfertigt Entziehung der Fahrerlaubnis

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2011 - 10 B 11400/10

    Glaubhaftigkeit der Behauptung eines erstmaligen Cannabiskonsums

    Auszug aus VG Trier, 30.01.2017 - 1 K 2124/16
    Vor dem Hintergrund, dass die Kombination von erstmaligem Cannabiskonsum mit anschließender Verkehrsteilnahme unter Einwirkung des erstmals konsumierten Rauschmittels und der Feststellung dieses Umstandes bei einer polizeilichen Kontrolle unter Berücksichtigung der relativ geringen polizeilichen Kontrolldichte insgesamt deutlich für einen nur sehr selten anzunehmenden Fall spricht, bedarf es nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, der sich das Gericht anschließt, nach einer Teilnahme am Straßenverkehr unter verkehrsrechtlich relevantem Cannabiseinfluss - wie er hier, wie noch auszuführen sein wird, mit einem THC-Wert von 2, 3 ng/mL gegeben ist - der ausdrücklichen Berufung des Fahrerlaubnisinhabers auf einen Erstkonsum und der substantiierten und glaubhaften Darlegung der Einzelumstände dieses Konsums, um nicht von einem jedenfalls gelegentlichen Cannabiskonsum ausgehen zu können (OVG RP, Beschlüsse vom 16. Juli 2012 - 10 B 10669/12.OVG -, vom 22. Februar 2012 - 10 D 11493/11.OVG - und vom 2. März 2011 - 10 B 11400/10.OVG -, NJW 2011, 1985 = juris Rn. 6 f.; ebenso BayVGH, Beschluss vom 4. März 2013, a.a.O. = juris Rn. 31; VGH BW, Urteil vom 21. Februar 2007 - 10 S 2302/06 -, ZfS 2007, 295 = juris Rn. 15).

    Die Tatsache eines Schweigens zur Frage der Häufigkeit des Cannabisgenusses, der lapidaren Behauptung erst- und einmaligen Cannabiskonsums sowie der Abgabe einer offensichtlich falschen Darstellung zu einem solchen Konsum rechtfertigt daher die Annahme einer nicht nur vereinzelten - "experimentellen" - Cannabisaufnahme (vgl. OVG RP, Beschluss vom 02. März 2011 - 10 B 11400/10.OVG - juris Rn. 11).

    In Anbetracht der vorgenannten Umstände lässt das Erklärungsverhalten des Klägers nach Maßgabe der vorgenannten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zusammen mit der bei ihm festgestellten THC-Carbonsäurekonzentration von 46 ng/mL, die um das Doppelte über dem bislang zum Nachweis des gelegentlichen Konsums angenommenen Grenzwert von 10 ng/mL liegt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 02. März 2011 - 10 B 11400/10 - juris Rn. 7), den berechtigten Schluss auf eine mehr als einmalige Cannabisaufnahme zu, selbst wenn der Kläger nunmehr einen einmaligen experimentellen Konsum am Kontrolltag behaupten sollte.

    Das schließt es nämlich nicht aus, bestimmten Tatsachen mit Blick auf das Konsummuster indizielle Bedeutung beizumessen und hieraus berechtigterweise den Schluss auf eine mehr als nur einmalige Cannabisaufnahme ziehen zu können (OVG RP, Beschluss vom 2. März 2011, a.a.O. = juris Rn. 9).

    (vgl. etwa OVG RP, Beschluss vom 2. März 2011- 10 B 11400/10.OVG - NJW 2011, 1985).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09

    Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Trier, 30.01.2017 - 1 K 2124/16
    Zumindest bei einer Verkehrsteilnahme mit einer THC-Konzentration im Blut von über 2ng/mL ist nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Beschlüsse vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09.OVG - juris Rn. 12, und vom 7. Dezember 2007 - 10 B 11164/07.OVG - Urteil vom 13. Januar 2004 - 7 A 10206/03.OVG - DAR 2004, 413 = juris Rn. 24) unabhängig von konkreten Ausfallerscheinungen davon auszugehen, dass der Betroffene unter verkehrssicherheitsrelevantem Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt hat.

    Selbst bei Annahme einer Verletzung des Richtervorbehalts ergibt sich hieraus jedenfalls kein Verwertungsverbot für das Fahrerlaubnisentziehungsverfahren (vgl. OVG RP, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 10 S 4/10 - juris; BayVGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 11 Cs 09.1443 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2016 - 10 S 738/16

    Zur "Empfehlung der Grenzwertkommission für die Konzentration von

    Auszug aus VG Trier, 30.01.2017 - 1 K 2124/16
    In der überwiegenden Rechtsprechung wird gar ein Grenzwert von lediglich 1 ng/mL angenommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 13 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 10 S 738/16 - und Urteil vom 22. November 2012 - 10 S 3174/11 -).

    Insoweit wird nur beispielsweise auf die ausführlichen und überzeugenden Ausführungen des VG Mainz in seinem Urteil vom 20. Januar 2016 - 3 K 509/15.MZ - Bezug genommen, welchen sich der Einzelrichter anschließt und die er sich zu Eigen macht (vgl. außerdem auch OVG Berlin Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14; Bay. VGH, Beschluss vom 23. Mai 2016 - 11 Cs 16.690 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 10 S 738/16 - Nds. OVG, Beschluss vom 28. November 2016 - 12 ME 180/16 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 10 S 3174/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; Zugrundelegung

    Auszug aus VG Trier, 30.01.2017 - 1 K 2124/16
    In Fällen des wiederholten und erst recht des regelmäßigen Konsums kann sich diese Zeitspanne auf gelegentlich über 24 Stunden verlängern (vgl. hierzu OVR NRW, Beschluss vom 26. März 2012 - 16 B 227/12 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 2011 - 10 S 3174/11 - Bay. VGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2010 - 11 Cs 10.2873 - und vom 23. Januar 2007 - 11 Cs 06.2228 - Schubert/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung, Kommentar, 2. Auflage, S. 178; Geiger, Aktuelle Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht, DAR 2009, 61, 65, jeweils mit Hinweis bzw. Erläuterungen zu den zugrunde liegenden wissenschaftlichen Studien).

    In der überwiegenden Rechtsprechung wird gar ein Grenzwert von lediglich 1 ng/mL angenommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 13 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 10 S 738/16 - und Urteil vom 22. November 2012 - 10 S 3174/11 -).

  • VG Mainz, 20.01.2016 - 3 K 509/15

    Fahrerlaubnis; Cannabiskonsum; polizeilicher Einsatzbericht; Serumswert

    Auszug aus VG Trier, 30.01.2017 - 1 K 2124/16
    Entgegen der Empfehlung der Grenzwertkommission aus dem Jahre 2015, erst ab einem THC-Wert von 3, 0 ng/mL einen Verstoß gegen das Trennungsgebot im Sinne von Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 FeV anzunehmen, ist auch weiterhin jedenfalls ab einem THC-Wert von 2, 0 ng/mL von einem fehlenden Trennungsvermögen auszugehen (vgl. auch VG Mainz, Urteil vom 20. Januar 2016 - 3 K 509/15.MZ -).

    Insoweit wird nur beispielsweise auf die ausführlichen und überzeugenden Ausführungen des VG Mainz in seinem Urteil vom 20. Januar 2016 - 3 K 509/15.MZ - Bezug genommen, welchen sich der Einzelrichter anschließt und die er sich zu Eigen macht (vgl. außerdem auch OVG Berlin Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14; Bay. VGH, Beschluss vom 23. Mai 2016 - 11 Cs 16.690 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 10 S 738/16 - Nds. OVG, Beschluss vom 28. November 2016 - 12 ME 180/16 - juris).

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VG Trier, 30.01.2017 - 1 K 2124/16
    Das ist bereits bei zweimaliger Einnahme von Cannabis in selbständigen Konsumakten erfüllt, soweit diese einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3/13 -, DAR 2014, 711 = juris Rn. 20 f.).

    Auch das BVerwG hat es in seinem Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3/13 - letztlich nicht beanstandet, einen wissenschaftlich belegten Abbau von THC nach einem Einzelkonsum binnen vier bis sechs Stunden anzunehmen und lediglich bei regelmäßigem oder wiederholtem Konsum auch eine längere Nachweisbarkeit von THC.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 7 A 10206/03

    Fahren unter Drogeneinfluss - Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Trier, 30.01.2017 - 1 K 2124/16
    Zumindest bei einer Verkehrsteilnahme mit einer THC-Konzentration im Blut von über 2ng/mL ist nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Beschlüsse vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09.OVG - juris Rn. 12, und vom 7. Dezember 2007 - 10 B 11164/07.OVG - Urteil vom 13. Januar 2004 - 7 A 10206/03.OVG - DAR 2004, 413 = juris Rn. 24) unabhängig von konkreten Ausfallerscheinungen davon auszugehen, dass der Betroffene unter verkehrssicherheitsrelevantem Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt hat.
  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis; Verstoß gegen das Trennungsgebot;

    Auszug aus VG Trier, 30.01.2017 - 1 K 2124/16
    Selbst bei Annahme einer Verletzung des Richtervorbehalts ergibt sich hieraus jedenfalls kein Verwertungsverbot für das Fahrerlaubnisentziehungsverfahren (vgl. OVG RP, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 10 S 4/10 - juris; BayVGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 11 Cs 09.1443 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2010 - 10 S 4/10

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

    Auszug aus VG Trier, 30.01.2017 - 1 K 2124/16
    Selbst bei Annahme einer Verletzung des Richtervorbehalts ergibt sich hieraus jedenfalls kein Verwertungsverbot für das Fahrerlaubnisentziehungsverfahren (vgl. OVG RP, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 10 S 4/10 - juris; BayVGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 11 Cs 09.1443 - juris).
  • OLG Zweibrücken, 23.09.2010 - 1 SsBs 6/10

    Richtervorbehalt: Notwendigkeit eins richterlichen Notdienstes auch zur Nachtzeit

    Auszug aus VG Trier, 30.01.2017 - 1 K 2124/16
    Es kann letztlich offen bleiben, ob nicht sogar ein Fall der zulässigen Blutprobenanordnung durch die Polizeibeamten als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft gemäß § 81a Abs. 2 Strafprozessordnung i. V. m. § 152 Gerichtsverfassungsgesetz wegen der Nichterreichbarkeit der zuständigen Ermittlungsrichterin vorliegt (vgl. zur Anordnung wegen Gefahr im Verzuge wegen Nichterreichbarkeit zur Nachtzeit u. a. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. September 2010 - 1 SsBs 6/10 - juris; zur Anordnung wegen Gefahr im Verzuge wegen - unberechtigter - Verweigerung der Sachprüfung und Anordnung durch den Ermittlungsrichter: OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 Ss 3/13 - juris Rn. 13 f.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.10.2011 - 1 M 19/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums "harter Drogen"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2012 - 16 B 231/12

    Erfordernis eines wissentlichen Konsums für die im Regelfall die Kraftfahreignung

  • VGH Bayern, 10.12.2007 - 11 CS 07.2905
  • VG Würzburg, 25.09.2013 - W 6 S 13.921

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • OLG Schleswig, 13.03.2013 - 2 Ss 3/13

    Strafverfahren: Anordnung einer Blutprobe durch Staatsanwaltschaft nach Ablehnung

  • VGH Bayern, 23.05.2016 - 11 CS 16.690

    Zum Verhältnis von THC-Grenzwert und fehlendem Trennungsvermögen zwischen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2016 - 1 B 37.14

    Fehlendes Trennungsvermögen bei Teilnahme am Straßenverkehr mit einer

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2016 - 12 ME 180/16

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Grenzwert; Trennungsvermögen

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 10 S 2302/06

    Mangelnde Fahreignung aufgrund Konsums von Cannabis - Erstkonsum nicht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2006 - 10 E 10099/06
  • VGH Bayern, 23.01.2007 - 11 CS 06.2228

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach gelegentlichem

  • VGH Bayern, 13.12.2010 - 11 CS 10.2873

    Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr mit einer THC-Konzentration von 2,0

  • VG Würzburg, 24.04.2017 - W 6 S 17.325

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis und Fahrerlaubnisentzug

    Darüber hinaus spricht der Wert von 39, 8 ng/ml THC-Carbonsäure ebenfalls für einen mindestens gelegentlichen Cannabiskonsum des Antragstellers (vgl. etwa auch VG Trier, U.v. 30.1.2017 - 1 K 2124/16 - becklink 2005769).
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