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   VG Trier, 31.08.2018 - 7 L 4329/18.TR   

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https://dejure.org/2018,35968
VG Trier, 31.08.2018 - 7 L 4329/18.TR (https://dejure.org/2018,35968)
VG Trier, Entscheidung vom 31.08.2018 - 7 L 4329/18.TR (https://dejure.org/2018,35968)
VG Trier, Entscheidung vom 31. August 2018 - 7 L 4329/18.TR (https://dejure.org/2018,35968)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 33 GG, § 79 Abs 2 S 1 Nr 16 PersVG RP, § 123 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
    Auswahl von Teilnehmern an einer Fortbildung für Führungskräfte; Herausnahme wegen Wegfalls der Voraussetzungen des Anforderungsprofils; Teilnahme an einer Fortbildung für Führungskräfte als bedeutsame Voraussetzung für die Bewerbung auf eine Leitungsfunktion; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Frankfurt/Oder, 29.01.2015 - 2 L 693/14

    Recht der Landesbeamten

    Auszug aus VG Trier, 31.08.2018 - 7 L 4329/18
    Nach der Ausschreibung soll sie aber grundsätzlich eine Voraussetzung für die Bewerbung um die Leitung eines Forstamtes und damit auch eines Beförderungsdienstpostens sein (vgl. auch VG Frankfurt/Oder B.v. 29.01.2015 - 2 L 693/14 - juris, zur Zulassung zu einer Qualifizierungsmaßnahme).
  • BVerwG, 28.02.2008 - 2 A 1.07

    Bundesnachrichtendienst; frühzeitiger Rückruf vom Auslandseinsatz;

    Auszug aus VG Trier, 31.08.2018 - 7 L 4329/18
    Daneben sind die Belange des Betroffenen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen (vgl. zur Umsetzung: BVerwG, U.v. 28.02.2008 - BVerwG 2 A 1.07 - U.v. 23.05 2002 - BVerwG 2 A 5.01 - und vom 22.05 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144 st.Rspr.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2013 - 1 B 1197/12

    Verwaltungsaktqualität einer Anordnung bezogen auf die Teilnahme an einer

    Auszug aus VG Trier, 31.08.2018 - 7 L 4329/18
    Die Auswahl von Beamten zur Teilnahme an Fortbildungsqualifikationen auf der Grundlage behördeneigener Richtlinien ist kein Verwaltungsakt mit Außenwirkung auf Rechte des Beamten im Sinne des abstrakt-funktionellen Amtes oder gar seines Status, sondern eine dienstliche Weisung im Rahmen der konkreten Aufgabenerfüllung (OVG NW B.v. 10.01.2013 -1 B 1197/12-juris; vgl. auch OVG Bremen U.v. 06.07.2016 -2D 34/12- juris, zu diesbezüglichen Auswahlrichtlinien).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.2001 - 2 A 10076/01
    Auszug aus VG Trier, 31.08.2018 - 7 L 4329/18
    Diese Prüfung ist darauf beschränkt, ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprechen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine tatsächlich auf anderen Beweggründen maßgeblich beruhende Entscheidung zu rechtfertigen, ob die Entscheidung auf einer unzureichenden Abwägung betroffener Belange beruht oder aus anderen Gründen willkürlich ist (Bay VGH B.v. 18.12.2009 -3CE 09.1986- m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz B.v. 19.07.2001 -2 A 10076/01- RiA 2002, 306-; B.v. 30. Dezember 1999 - 2 A 12416/99.OVG - m.w.N.).
  • BVerwG, 23.05.2002 - 2 A 5.01

    Amtsgemäße Beschäftigung

    Auszug aus VG Trier, 31.08.2018 - 7 L 4329/18
    Daneben sind die Belange des Betroffenen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen (vgl. zur Umsetzung: BVerwG, U.v. 28.02.2008 - BVerwG 2 A 1.07 - U.v. 23.05 2002 - BVerwG 2 A 5.01 - und vom 22.05 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144 st.Rspr.).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VG Trier, 31.08.2018 - 7 L 4329/18
    Daneben sind die Belange des Betroffenen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen (vgl. zur Umsetzung: BVerwG, U.v. 28.02.2008 - BVerwG 2 A 1.07 - U.v. 23.05 2002 - BVerwG 2 A 5.01 - und vom 22.05 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144 st.Rspr.).
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