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VG Würzburg, 14.08.2013 - W 5 S 13.624 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Bestattungsunternehmen; Aufbahrungsraum; Leichenkühlung; Rücksichtnahmegebot; ideelle Einwirkungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 14.08.2013 - W 5 S 13.624
- VGH Bayern, 16.01.2014 - 9 CS 13.1808
Wird zitiert von ...
- VG Karlsruhe, 10.09.2013 - 9 K 1687/13
Bestattungsinstitut als nicht störender Gewerbebetrieb im Industriegebiet; keine …
Ein Bestattungsinstitut stellt grundsätzlich einen nicht störenden Gewerbebetrieb im Sinne der BauNVO dar, der nicht alleine aufgrund des dort stattfindenden Umgangs mit dem Tod gebietsunverträglich ist (…vgl. zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Bestattungsinstituts mit Trauerhalle im allgemeinen Wohngebiet Thüringer OVG, Urt. v. 20.11.2002 - 1 KO 817/01 -, ThürVBl. 2003, 277; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 03.06.1997 - 10 B 941/97 -, NWVBl. 1997, 468; zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Bestattungsinstituts mit Kühlraum und Aufbahrungsraum im besonderen Wohngebiet VG Würzburg, Beschl. v. 14.08.2013 - W 5 S 13.624 - juris).
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