Rechtsprechung
VG Würzburg, 21.01.2015 - W 5 K 13.346 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit von Auflagen bei der Versammlung einer rechtsextremen Gruppierung
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Bremen, 15.10.2020 - 5 V 2212/20
Zeigen von Reichskriegesflaggen während einer Versammlung - Beschränkung der …
Bei der Beschränkung der Lautstärke darf zudem eine etwaige Lärmentwicklung von - wie hier konkret angekündigten - Gegendemonstranten nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. VG Würzburg, Urt. v. 21.01.2015 - W 5 K 13.346 -, juris Rn. 111). - VG Würzburg, 13.03.2015 - W 5 S 15.205
Versammlungsverbot; Auflagen
Auch dass es im Zusammenhang mit dem erwarteten Auftreten von Gegendemonstranten trotz des Vorhaltens von Ordnungskräften in angemessener Zahl zu einem polizeiliche Notstand kommen könnte, ist weder aus der polizeilichen Gefahrenprognose vom 4. März 2015 herzuleiten noch sonst zu erkennen (zu den Voraussetzungen vgl. ausführlich die bereits in größerer Zahl gegenüber der Antragsgegnerin ergangenen Entscheidungen des VG Würzburg, zuletzt U.v. 21.1.2015 - W 5 K 13.346 - juris).In Anbetracht der Umstände der Versammlung des Antragstellers kommt dem Reichen einfacher Verpflegung aber vorliegend ausnahmsweise doch eine funktionale Bedeutung zu (vgl. Dietel/Gintzel/Kniesel, Versammlungsgesetz, Rn 60 zu § 1 VersG; vgl. ausführlich VG Würzburg, U.v. 21.1.2015 - W 5 K 13.346 - juris).
Es hätte aber wohl ausgereicht, das Mitführen von Trommeln unter die Vorgabe zu stellen, dass diese keinen Marschtakt erzeugen (vgl. VG Würzburg, U.v. 21.1.2015 - W 5 K 13.346 - juris, zu einem versammlungsrechtlichen Bescheid der Antragsgegnerin, der gerade diese Vorgabe beinhaltete).
- VG München, 04.05.2016 - M 7 K 15.1110
Beschränkende Verfügungen im Versammlungsrecht
Für die Prognose der Beklagten, dass durch das Mitführen von Fahnen mit dem Symbol der "schwarzen Sonne" eine einschüchternde Wirkung entstehe, fehlen nachvollziehbare Anhaltspunkte (…vgl. VG Augsburg, U. v. 4.4.2007 - Au 4 K 06.1058 - juris Rn. 51;… VG Gießen, B. v. 16.4.2010 - 9 L 867/10 - juris Rn. 12; VG Würzburg, U. v. 21.1.2015 - W 5 K 13.346 - juris Rn. 114). - VG Würzburg, 22.05.2015 - W 5 S 15.457
Versammlung; Auflage; zeitliche Verlegung
Der Veranstalter einer Versammlung gibt deren zeitlichen Rahmen vor, er bestimmt grundsätzlich über den Zeitpunkt und die Dauer der Versammlung (vgl. VG Würzburg, U. v. 22.1.2015 Nr. W 5 K 13.346).