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   VG Würzburg, 01.06.2010 - W 4 K 09.705   

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VG Würzburg, 01.06.2010 - W 4 K 09.705 (https://dejure.org/2010,70815)
VG Würzburg, Entscheidung vom 01.06.2010 - W 4 K 09.705 (https://dejure.org/2010,70815)
VG Würzburg, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - W 4 K 09.705 (https://dejure.org/2010,70815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Baurechtliche Nachbarklage; Klage auf bauaufsichtliches Einschreiten (Erlass einer Beseitigungsanordnung); Dachstuhlerneuerung mit höherem Kniestock und höherer Dachneigung; Verpflichtung der Behörde zum Erlass einer Beseitigungsanordnung; vereinfachtes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 18.06.2008 - 9 ZB 07.497

    Antrag auf Zulassung der Berufung; illegale Stützmauer; Beseitigungsbegehren des

    Auszug aus VG Würzburg, 01.06.2010 - W 4 K 09.705
    Folglich entspricht es ständiger Rspr. auch des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 18.06.2008, 9 ZB 07.497, ), dass der Nachbar im Rahmen des Art. 76 BayBO nur einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung hat.

    Allein der Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften führt nicht zu einer Ermessensreduzierung auf Null (vgl. BayVGH B.v. 18.06.2008, a.a.O.; Simon/Busse, Art. 76, Rd.Nr. 490).

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07

    Erdrückende Wirkung eines Vorhabens

    Auszug aus VG Würzburg, 01.06.2010 - W 4 K 09.705
    Eine einmauernde Wirkung kommt nämlich nur in Ausnahmefällen in Betracht, wenn die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück aufgrund einer außergewöhnlichen Dimension regelrecht abriegelt, d. h. dort ein Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" hervorruft und dem Grundstück gleichsam die "Luft zum Atmen" genommen wird (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 18.02.2009, 1 ME 282/08; B.v. 15.01.2007, 1 ME 80/07; OVG Münster, U.v. 9.02.2009, 10 B 1713/08; alle ), was vor allem bei nach der Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden der Fall sein kann (BayVGH, B.v. 8.8.2007, 14 AS 07.1855, ).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08

    Annahme der "erdrückenden Wirkung" eines Nachbargebäudes bei gleicher oder nicht

    Auszug aus VG Würzburg, 01.06.2010 - W 4 K 09.705
    Eine einmauernde Wirkung kommt nämlich nur in Ausnahmefällen in Betracht, wenn die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück aufgrund einer außergewöhnlichen Dimension regelrecht abriegelt, d. h. dort ein Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" hervorruft und dem Grundstück gleichsam die "Luft zum Atmen" genommen wird (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 18.02.2009, 1 ME 282/08; B.v. 15.01.2007, 1 ME 80/07; OVG Münster, U.v. 9.02.2009, 10 B 1713/08; alle ), was vor allem bei nach der Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden der Fall sein kann (BayVGH, B.v. 8.8.2007, 14 AS 07.1855, ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2009 - 10 B 1713/08

    Einhaltung der Abstandflächen und Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus VG Würzburg, 01.06.2010 - W 4 K 09.705
    Eine einmauernde Wirkung kommt nämlich nur in Ausnahmefällen in Betracht, wenn die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück aufgrund einer außergewöhnlichen Dimension regelrecht abriegelt, d. h. dort ein Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" hervorruft und dem Grundstück gleichsam die "Luft zum Atmen" genommen wird (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 18.02.2009, 1 ME 282/08; B.v. 15.01.2007, 1 ME 80/07; OVG Münster, U.v. 9.02.2009, 10 B 1713/08; alle ), was vor allem bei nach der Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden der Fall sein kann (BayVGH, B.v. 8.8.2007, 14 AS 07.1855, ).
  • VGH Bayern, 08.08.2007 - 14 AS 07.1855
    Auszug aus VG Würzburg, 01.06.2010 - W 4 K 09.705
    Eine einmauernde Wirkung kommt nämlich nur in Ausnahmefällen in Betracht, wenn die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück aufgrund einer außergewöhnlichen Dimension regelrecht abriegelt, d. h. dort ein Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" hervorruft und dem Grundstück gleichsam die "Luft zum Atmen" genommen wird (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 18.02.2009, 1 ME 282/08; B.v. 15.01.2007, 1 ME 80/07; OVG Münster, U.v. 9.02.2009, 10 B 1713/08; alle ), was vor allem bei nach der Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden der Fall sein kann (BayVGH, B.v. 8.8.2007, 14 AS 07.1855, ).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90

    Wohnung in Zinngießerei - Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht,

    Auszug aus VG Würzburg, 01.06.2010 - W 4 K 09.705
    Auch wenn die Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften im vereinfachten Genehmigungsverfahren nicht mehr zum Prüfungsgegenstand gehört, ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die vom Abstandsflächenrecht geschützten Belange einer ausreichenden Belichtung, Belüftung, Besonnung und Wahrung des Wohnfriedens nach § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB auch städtebauliche Bedeutung haben (BVerwG, U.v. 16.05.1991, 4 C 17/90, NVwZ 1992, 165).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Würzburg, 01.06.2010 - W 4 K 09.705
    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot, das selbständig neben den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften zu prüfen ist, im Hinblick auf die genannten Belange auch dann verletzt sein kann, wenn die Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind (BVerwG, B.v. 11.01.1999, 4 B 128/98, NVwZ 1999, 879; s.a. BayVGH. B.v. 21.01.2008, 15 ZB 06.2304, ).
  • VGH Bayern, 21.07.1997 - 14 B 96.3086
    Auszug aus VG Würzburg, 01.06.2010 - W 4 K 09.705
    Deshalb tritt wegen dieses eindeutigen Wortlauts des Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO nach der neueren Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs das Abstandsflächenrecht nicht nur dann zurück, wenn sich der tatsächlich vorhandenen Bebauung ein städtebauliches Ordnungssystem entnehmen lässt, sondern sogar bei einer regellosen Bebauung (BayVGH , B.v. 10.12.2001, 20 ZS 01.2775, NVwZ-RR 2002, 259 in Abgrenzung zur früheren Entscheidung des Senats, nämlich B.v. 21.07.1997, 14 B 96.3086, BayVBl 1998, 534; s.a. Simon/Busse, Art. 6, Rd.Nrn. 46 ff.).
  • VGH Bayern, 10.12.2001 - 20 ZS 01.2775

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung; Zulässigkeit einer Grenzbebauung;

    Auszug aus VG Würzburg, 01.06.2010 - W 4 K 09.705
    Deshalb tritt wegen dieses eindeutigen Wortlauts des Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO nach der neueren Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs das Abstandsflächenrecht nicht nur dann zurück, wenn sich der tatsächlich vorhandenen Bebauung ein städtebauliches Ordnungssystem entnehmen lässt, sondern sogar bei einer regellosen Bebauung (BayVGH , B.v. 10.12.2001, 20 ZS 01.2775, NVwZ-RR 2002, 259 in Abgrenzung zur früheren Entscheidung des Senats, nämlich B.v. 21.07.1997, 14 B 96.3086, BayVBl 1998, 534; s.a. Simon/Busse, Art. 6, Rd.Nrn. 46 ff.).
  • VGH Bayern, 09.10.2006 - 26 ZB 06.1926
    Auszug aus VG Würzburg, 01.06.2010 - W 4 K 09.705
    Mit diesem Grundsatz lässt sich zwar nicht im Umkehrschluss bei jedem Verstoß gegen Abstandsflächenvorschriften ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot herleiten; diesbezüglich kommt es vielmehr stets auf die tatsächlichen Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalls an (BayVGH, B.v. 09.10.2006, 26 ZB 06.1926, ).
  • VGH Bayern, 19.01.2009 - 2 BV 08.2567

    1) Die sogenannte Überleitungserklärung nach Art. 83 Abs. 1 BayBO (2008) kann

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