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   VG Würzburg, 03.01.2022 - W 3 K 20.797   

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VG Würzburg, 03.01.2022 - W 3 K 20.797 (https://dejure.org/2022,506)
VG Würzburg, Entscheidung vom 03.01.2022 - W 3 K 20.797 (https://dejure.org/2022,506)
VG Würzburg, Entscheidung vom 03. Januar 2022 - W 3 K 20.797 (https://dejure.org/2022,506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 40 Abs. 1 S. 1; SGG § 51; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4; SGB VIII § 42; BGB § 1666; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1
    Verwaltungsrechtsweg, Fortsetzungsfeststellungsklage, Versäumung der Klagefrist, Antragsbefugnis eines Elternteils allein bei gemeinsamem Sorgerecht, berechtigtes Interesse, Rehabilitationsinteresse, dringende Gefahr für das Wohl des Kindes, Erforderlichkeit der ...

  • rewis.io

    Verwaltungsrechtsweg, Fortsetzungsfeststellungsklage, Versäumung der Klagefrist, Antragsbefugnis eines Elternteils allein bei gemeinsamem Sorgerecht, berechtigtes Interesse, Rehabilitationsinteresse, dringende Gefahr für das Wohl des Kindes, Erforderlichkeit der ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Würzburg, 28.07.2020 - W 3 S 20.894

    Streit um eine Inobhutnahme

    Auszug aus VG Würzburg, 03.01.2022 - W 3 K 20.797
    Am 2. Juli 2020 beantragte die Klägerin im Verfahren W 3 S 20.894, die Rechtswidrigkeit der Inobhutnahme "sofort" festzustellen und die Kinder umgehend in ihren Haushalt zurückzuführen.

    Am 22. Juli 2020 wandte sich die Klägerin im Rahmen des Verfahrens W 3 S 20.894 gegen den Bescheid vom 16. Juli 2020 und begründete dies im Wesentlichen mit strafrechtlichen Vorschriften.

    Mit Beschluss vom 28. Juli 2020 hat das Verwaltungsgericht Würzburg den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz der Klägerin im Verfahren W 3 S 20.894 abgelehnt.

    Im Übrigen wird auf das weitere schriftsätzliche Vorbringen der Beteiligten sowie auf den Inhalt der einschlägigen Verwaltungsakten der Beklagten und auf den Inhalt der Gerichtsakte W 3 S 20.894, welche Gegenstand des Verfahrens waren, Bezug genommen.

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus VG Würzburg, 03.01.2022 - W 3 K 20.797
    Das Gericht schließt sich der Rechtsmeinung an, dass die Frist des § 74 VwGO auch bei Fortsetzungsfeststellungsklagen analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, bei der sich der Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat, entsprechende Anwendung findet (vgl. Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 74 Rn. 2; Kopp in Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 74 Rn. 2, § 113 Rn. 99, 128; BVerwG, U.v. 9.2.1967 - I C 49.64 - juris; BayVGH, U.v. 2.12.1991 - 21 B 90.1066 - juris Rn. 46; VGH BW, U.v. 4.6.1980 - VI 1949/79 - juris; VG Frankfurt, U.v. 19.8.1986 - IV/2 - E 1867/84 - NVwZ 1988, 381; R. P. Schenke, NVwZ 2000, 1255 ff.).

    Es möge manches dafür sprechen, die Fristvorschriften in § 74 Abs. 1 VwGO entsprechend anzuwenden (BVerwG, U.v. 9.2.1967 - I C 49.64 - juris Rn. 19).

    Hat ein Verwaltungsakt außer seiner - erledigten - belastenden Wirkung zusätzlich einen diskriminierenden, ehrenrührigen Inhalt, der dem Ansehen des Betroffenen abträglich ist, so kann das ideelle Interesse an einer Rehabilitierung, also an der Beseitigung dieser Rufminderung, eine Fortsetzungsfeststellungsklage rechtfertigen, wenn es nach der Sachlage als schutzwürdig anzuerkennen ist (BVerwG, U.v. 9.2.1967 - I C 49.64 - BVerwGE 26, 161; BVerwG, U.v. 21.11.1980 - 7 C 18/79 - BVerwGE 61, 164; BVerwG, B.v. 17.12.2001 - 6 B 61/01 - NVwZ-RR 2002, 323).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Würzburg, 03.01.2022 - W 3 K 20.797
    Für das insoweit erforderliche besondere Feststellungsinteresse kommt ein berechtigtes Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art in Betracht (st. Rspr.; vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 - beckOK Rn. 20 m.w.N.; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 113 Rn. 108 f.).

    Vielmehr besteht mit Blick auf Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ein berechtigtes ideelles Interesse an einer Rehabilitierung nur, wenn sich aus der angegriffenen Maßnahme eine Stigmatisierung des Betroffenen ergibt, die geeignet ist, sein Ansehen in der Öffentlichkeit oder im sozialen Umfeld herabzusetzen (BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 - BVerwGE 146, 303).

  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus VG Würzburg, 03.01.2022 - W 3 K 20.797
    Hat ein Verwaltungsakt außer seiner - erledigten - belastenden Wirkung zusätzlich einen diskriminierenden, ehrenrührigen Inhalt, der dem Ansehen des Betroffenen abträglich ist, so kann das ideelle Interesse an einer Rehabilitierung, also an der Beseitigung dieser Rufminderung, eine Fortsetzungsfeststellungsklage rechtfertigen, wenn es nach der Sachlage als schutzwürdig anzuerkennen ist (BVerwG, U.v. 9.2.1967 - I C 49.64 - BVerwGE 26, 161; BVerwG, U.v. 21.11.1980 - 7 C 18/79 - BVerwGE 61, 164; BVerwG, B.v. 17.12.2001 - 6 B 61/01 - NVwZ-RR 2002, 323).

    Hierfür genügt allerdings nicht ein abstraktes Interesse an der endgültigen Klärung der Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungshandelns ohne Rücksicht darauf, ob abträgliche Nachwirkungen dieses Handelns fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Sachentscheidung wirksam begegnet werden könnte (BVerwG, U.v. 21.11.1980 - 7 C 18/79 - BVerwGE 61, 164).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1980 - VI 1949/79

    Klagefrist für Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus VG Würzburg, 03.01.2022 - W 3 K 20.797
    Das Gericht schließt sich der Rechtsmeinung an, dass die Frist des § 74 VwGO auch bei Fortsetzungsfeststellungsklagen analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, bei der sich der Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat, entsprechende Anwendung findet (vgl. Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 74 Rn. 2; Kopp in Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 74 Rn. 2, § 113 Rn. 99, 128; BVerwG, U.v. 9.2.1967 - I C 49.64 - juris; BayVGH, U.v. 2.12.1991 - 21 B 90.1066 - juris Rn. 46; VGH BW, U.v. 4.6.1980 - VI 1949/79 - juris; VG Frankfurt, U.v. 19.8.1986 - IV/2 - E 1867/84 - NVwZ 1988, 381; R. P. Schenke, NVwZ 2000, 1255 ff.).

    Wenn nämlich schon Verwaltungsakte, die den Betroffenen noch beschweren, durch Fristablauf in Bestandskraft erwachsen, so müssen erst recht gegenstandslos gewordene Verwaltungsakte nach einer angemessenen Frist auf sich beruhen bleiben, um dem Gedanken des Rechtsfriedens Geltung zu verschaffen (VGH BW, U.v. 4.6.1980 - VI 1949/79 - juris Rn. 33; VG Frankfurt, U.v. 19.8.1986 - IV/2 - E 1867/84 - NVwZ 1988, 381).

  • BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18

    Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit bezüglich einer erhebliche

    Auszug aus VG Würzburg, 03.01.2022 - W 3 K 20.797
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (B.v. 6.2.2019 - XII ZB 408/18 - juris Rn. 18) besteht eine derartige Gefährdung des Kindeswohls, wenn bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
  • BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des

    Auszug aus VG Würzburg, 03.01.2022 - W 3 K 20.797
    Ein solches liegt nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Konstellationen insbesondere vor, wenn eine hinreichend konkrete Wiederholungsgefahr, ein Genugtuungs- oder Rehabilitationsinteresse oder eine Fortdauer von Grundrechtsbeeinträchtigungen besteht (vgl. BVerwG, B.v. 26.7.2011 - 1 WB 13.11 - beckOK Rn. 19; Schübel-Pfister, a.a.O. Rn. 111).
  • VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066

    Verwaltungsrechtsweg bei präventivpolizeilichen Maßnahmen bei Zulässigkeit der

    Auszug aus VG Würzburg, 03.01.2022 - W 3 K 20.797
    Das Gericht schließt sich der Rechtsmeinung an, dass die Frist des § 74 VwGO auch bei Fortsetzungsfeststellungsklagen analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, bei der sich der Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat, entsprechende Anwendung findet (vgl. Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 74 Rn. 2; Kopp in Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 74 Rn. 2, § 113 Rn. 99, 128; BVerwG, U.v. 9.2.1967 - I C 49.64 - juris; BayVGH, U.v. 2.12.1991 - 21 B 90.1066 - juris Rn. 46; VGH BW, U.v. 4.6.1980 - VI 1949/79 - juris; VG Frankfurt, U.v. 19.8.1986 - IV/2 - E 1867/84 - NVwZ 1988, 381; R. P. Schenke, NVwZ 2000, 1255 ff.).
  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus VG Würzburg, 03.01.2022 - W 3 K 20.797
    Auch der Wunsch nach Genugtuung reicht nicht aus (BVerwG, B.v. 4.3.1976 - I WB 54/74 - BVerwGE 53, 134; VGH BW, U.v. 8.5.1989 - 1 S 722/88 - NVwZ 1990, 378).
  • VGH Bayern, 09.01.2017 - 12 CS 16.2181

    Kostentragung nach Erledigung eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens gegen

    Auszug aus VG Würzburg, 03.01.2022 - W 3 K 20.797
    Denn die Inobhutnahme betrifft nicht allein das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge und das Recht zur Beantragung von Jugendhilfeleistungen, sondern vor allem auch das aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG fließende umfassende Recht, sein Kind zu erziehen (BayVGH, B.v. 9.1.2017 - 12 CS 16.2181 - juris Rn. 5 und Rn. 6 m.w.N.; Kirchhoff in Schlegel/Voelzke, juris-PK, SGB VIII, 2. Aufl. 2018, Stand: 27.1.2020, § 42 Rn. 92).
  • BVerwG, 17.12.2001 - 6 B 61.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1989 - 1 S 722/88

    Zum Rehabilitierungsinteresse bei Fortsetzungsfeststellungsklage

  • VG Würzburg, 22.01.2021 - W 8 K 20.519

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Allgemeinverfügung der Stadt, Würzburg,

  • OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 4 WF 145/18

    Inobhutnahme des Kindes durch Jugendamt keine Vorenthaltung gegenüber

  • VG Augsburg, 25.07.2018 - Au 3 K 15.1892

    Anspruch auf Gewährung von Hilfen zur Erziehung

  • OLG Brandenburg, 10.07.2019 - 13 UF 121/19

    Amtsgerichtliche Entscheidung bei Anrufung durch Jugendamt wegen Inobhutnahme

  • VG Würzburg, 23.01.2019 - W 2 K 18.1268

    Neuerwerb des Grabnutzungsrechts

  • VG München, 26.09.2017 - M 13 K 16.3400

    Verfristete Fortsetzungsfeststellungsklage gegen versammlungsrechtliche Auflagen

  • VG Würzburg, 28.07.2020 - W 3 S 20.894
    Am 17. Juni 2020 erhob die Antragstellerin im Verfahren W 3 K 20.797 Klage zum Verwaltungsgericht Würzburg gegen die Inobhutnahme ihrer Kinder J. R. und T. S. mit dem Antrag, die Rechtswidrigkeit der Inobhutnahmen festzustellen und die Beklagte zur Herausgabe beider Kinder zu verpflichten.

    Zugleich beantragte sie im Verfahren W 3 K 20.797 die Aufhebung des Bescheides vom 16. Juli 2020.

    Im Übrigen wird auf das weitere schriftsätzliche Vorbringen der Parteien sowie auf den Inhalt der einschlägigen Verwaltungsakten der Antragsgegnerin und auf den Inhalt der Gerichtsakte W 3 K 20.797, welche Gegenstand des Verfahrens waren, Bezug genommen.

    Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, wie die Auslegung des Begehrens der Antragstellerin (§ 122, § 88 VwGO) ergibt, ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO mit den Ziel, die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren W 3 K 20.797 gegen die Inobhutnahmebescheide der Antragsgegnerin wiederherzustellen.

    Dies bedeutet, dass die Erfolgsaussichten der Klage im Verfahren W 3 K 20.797 voraussichtlich sehr gering sind, dies jedoch unter dem Vorbehalt möglicher weiterer, im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht möglicher Sachaufklärung.

  • VG München, 04.04.2023 - M 18 K 18.5285

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Inobhutnahme, keine rechtzeitige und

    Zudem gebietet die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG, den Kindeseltern gegen die hoheitliche Maßnahme der Inobhutnahme eine Rechtsschutzmöglichkeit zu eröffnen, da im familienrechtlichen Kontext eine Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Behördenhandels bei der Inobhutnahme gerade nicht erfolgt (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2017 - 12 CS 16.2181 - juris Rn. 5 f.; BVerfG, B.v. 26.4.2022 - 1 BvR 674/22 - juris Rn. 12; VG München, U.v. 14.10.2020 - M 18 K 17.5909 - Rn. 42; VG Würzburg, U.v. 3.1.2022 - W 3 K 20.797 - juris Rn. 54; a.A. VG Hannover, B.v. 26.5.2020 - 3 B 2032/20 - juris Rn. 33).

    Vielmehr muss jedes sorgeberechtigte Elternteil den Eingriff in sein Sorgerecht unabhängig vom anderen sorgeberechtigten Elternteil gerichtlich überprüfen lassen können (vgl. VG Würzburg, U.v. 3.1.2022 - W 3 K 20.797 - juris Rn. 53; Dürbeck in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 42 Rn. 70b).

    Für Inobhutnahmen wird das Rehabilitationsinteresse von der überwiegenden Rechtsprechung grundsätzlich bejaht (vgl. z.B. OVG NW, B.v. 3.5.2019 - 12 E 805/18 - juris Rn. 6: Inobhutnahme ging mit der Herausnahme der Kinder aus öffentlichen Einrichtungen (Kindergarten, Schule) einher; VG Würzburg, U.v. 3.1.22 - W 3 K 20.797 - juris Rn. 63: Inobhutnahme im Krankenhaus und damit für unbeteiligte Dritte hör- und sichtbar).

  • VG Göttingen, 24.08.2023 - 2 A 107/22

    Aufenthaltsbestimmungsrecht; Elternrecht; Erforderlichkeit;

    Die Verwaltung wird vor einer Klage noch Jahre nach Erledigung des Verwaltungsakts hinreichend durch das Erfordernis eines berechtigten Interesses an der begehrten Feststellung sowie durch das Institut der Verwirkung geschützt (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.7.1999 - 6 C 7/98 -, juris Rn. 17 ff.; aA: VG Würzburg, Urt. v. 3.1.2022 - W 3 K 20.797 -, juris Rn. 58 m.w.N.).
  • VG München, 14.12.2022 - M 18 K 19.2180

    Fortsetzungsfeststellungsklage (teilweise Stattgabe), Rehabilitationsinteresse,

    Für Inobhutnahmen wird das Rehabilitationsinteresse von der überwiegenden Rechtsprechung grundsätzlich bejaht (vgl. OVG NW, B.v. 3.5.2019 - 12 E 805/18 - juris Rn. 6: Inobhutnahme ging mit der Herausnahme der Kinder aus öffentlichen Einrichtungen (Kindergarten, Schule) einher; VG Würzburg, U.v. 3.1.22 - W 3 K 20.797 - juris Rn. 63: Inobhutnahme im Krankenhaus und damit für unbeteiligte Dritte hör- und sichtbar).

    Zudem gebietet die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG, gegen eine Inobhutnahme eine Rechtsschutzmöglichkeit zu eröffnen, da im familienrechtlichen Kontext eine Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Behördenhandelns gerade nicht erfolgt (BayVGH, B.v. 9.1.2017 - 12 CS 16.2181 - juris Rn. 5 f.; BVerfG, B.v. 26. April 2022 - 1 BvR 674/22 - juris Rn. 12; VG München, U.v. 14.10.2020 - M 18 K 17.5909 - Rn. 42; VG Würzburg, Urteil vom 3. Januar 2022 - W 3 K 20.797 - juris Rn. 51a.A. VG Hannover, B.v. 26.5.2020 - 3 B 2032/20 - juris Rn. 33).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2023 - 12 E 102/23

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren gegen die

    vgl. VG Würzburg, Urteil vom 3. Januar 2022 - W 3 K 20.797 -, juris Rn. 53.
  • VG München, 14.12.2022 - M 18 K 18.1351

    Fortsetzungsfeststellungsklage (teilweise Stattgabe), Feststellungsklage,

    Für Inobhutnahmen wird das Rehabilitationsinteresse von der überwiegenden Rechtsprechung grundsätzlich bejaht (vgl. z.B. OVG NW, B.v. 3.5.2019 - 12 E 805/18 - juris Rn. 6: Inobhutnahme ging mit der Herausnahme der Kinder aus öffentlichen Einrichtungen (Kindergarten, Schule) einher; VG Würzburg, U.v. 3.1.22 - W 3 K 20.797 - juris Rn. 63: Inobhutnahme im Krankenhaus und damit für unbeteiligte Dritte hör- und sichtbar).
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