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   VG Würzburg, 03.07.2013 - W 6 K 12.828   

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VG Würzburg, 03.07.2013 - W 6 K 12.828 (https://dejure.org/2013,28143)
VG Würzburg, Entscheidung vom 03.07.2013 - W 6 K 12.828 (https://dejure.org/2013,28143)
VG Würzburg, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - W 6 K 12.828 (https://dejure.org/2013,28143)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 09.10.2009 - 22 ZB 08.756

    Schutz des Totensonntags als stillem Tag; Beatabend am Kirchweihsamstag;

    Auszug aus VG Würzburg, 03.07.2013 - W 6 K 12.828
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe in einem Beschluss vom 9. Oktober 2009, Az. 22 ZB 08.756, einen besonderen Anlass auch bei einer Veranstaltung angenommen, die jeweils am letzten Novemberwochenende stattfinde, also nicht auf ein fixes Datum, sondern einen bestimmten Zeitraum festgelegt worden sei.

    Auch aus dem Beschluss des BayVGH vom 9. Oktober 2009 (- 22 ZB 08.756 - juris; Beatabend anlässlich einer Kirchweih, "traditionell am letzten November-Wochenende" gefeiert) lässt sich vorliegend nichts zugunsten des Klägers ableiten.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1988 - 14 S 473/87
    Auszug aus VG Würzburg, 03.07.2013 - W 6 K 12.828
    Zudem erging die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf eine Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 22. April 1988 (- 14 S 473/87 - GewArch 88, 385) hin, zur Nutzungsuntersagung für eine ländliche Gaststätte mit Nebenzimmer und Saal (auf der Grundlage des § 31 GastG i.V.m. § 152 GewO und Art. 64 Satz 2 der Landesbauordnung), der zunächst für Familienfeste, Versammlungen von Vereinen u.ä.
  • VGH Bayern, 13.05.1997 - 22 B 96.3327

    Gewerberecht: Vorübergehende Gestattung einer Gaststätte unter den "erleichterten

    Auszug aus VG Würzburg, 03.07.2013 - W 6 K 12.828
    Nur ergänzend weist das Gericht darauf hin, dass im Falle der Erteilung einer Gestattung für die Frage der Erheblichkeit und Zumutbarkeit von Nachteilen und Belästigungen durch den Gaststättenbetrieb, z.B. durch Lärm, auch die Seltenheit des Anlasses und seine Bewertung unter dem Gesichtspunkt der Herkömmlichkeit, Sozialadäquanz und allgemeinen Akzeptanz - unter sinngemäßer Heranziehung der 18. BImSchV ("seltene Ereignisse"), der TA Lärm bzw. anderer Regelwerke - eine Rolle spielen kann (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 13.05.1997 - 22 B 96.3327 - BayVBl. 97, 594; BayVGH, U.v. 22.10.1998 - 22 B 98.602 - GewArch 99, 81; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 14.09.2004 - 6 A 10949 - GewArch 04, 495; VG Gießen, U.v. 02.07.2009 - 8 G 2673/04 - NVwZ-RR 05, 103; VG Bayreuth, U.v. 02.02.2012 - B 2 K 11.482 - juris).
  • VG Bayreuth, 02.02.2012 - B 2 K 11.482

    Gaststättenrechtliche Gestattung aus Anlass einer Kirchweih - Zumutbarkeit des

    Auszug aus VG Würzburg, 03.07.2013 - W 6 K 12.828
    Nur ergänzend weist das Gericht darauf hin, dass im Falle der Erteilung einer Gestattung für die Frage der Erheblichkeit und Zumutbarkeit von Nachteilen und Belästigungen durch den Gaststättenbetrieb, z.B. durch Lärm, auch die Seltenheit des Anlasses und seine Bewertung unter dem Gesichtspunkt der Herkömmlichkeit, Sozialadäquanz und allgemeinen Akzeptanz - unter sinngemäßer Heranziehung der 18. BImSchV ("seltene Ereignisse"), der TA Lärm bzw. anderer Regelwerke - eine Rolle spielen kann (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 13.05.1997 - 22 B 96.3327 - BayVBl. 97, 594; BayVGH, U.v. 22.10.1998 - 22 B 98.602 - GewArch 99, 81; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 14.09.2004 - 6 A 10949 - GewArch 04, 495; VG Gießen, U.v. 02.07.2009 - 8 G 2673/04 - NVwZ-RR 05, 103; VG Bayreuth, U.v. 02.02.2012 - B 2 K 11.482 - juris).
  • VGH Bayern, 22.10.1998 - 22 B 98.602
    Auszug aus VG Würzburg, 03.07.2013 - W 6 K 12.828
    Nur ergänzend weist das Gericht darauf hin, dass im Falle der Erteilung einer Gestattung für die Frage der Erheblichkeit und Zumutbarkeit von Nachteilen und Belästigungen durch den Gaststättenbetrieb, z.B. durch Lärm, auch die Seltenheit des Anlasses und seine Bewertung unter dem Gesichtspunkt der Herkömmlichkeit, Sozialadäquanz und allgemeinen Akzeptanz - unter sinngemäßer Heranziehung der 18. BImSchV ("seltene Ereignisse"), der TA Lärm bzw. anderer Regelwerke - eine Rolle spielen kann (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 13.05.1997 - 22 B 96.3327 - BayVBl. 97, 594; BayVGH, U.v. 22.10.1998 - 22 B 98.602 - GewArch 99, 81; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 14.09.2004 - 6 A 10949 - GewArch 04, 495; VG Gießen, U.v. 02.07.2009 - 8 G 2673/04 - NVwZ-RR 05, 103; VG Bayreuth, U.v. 02.02.2012 - B 2 K 11.482 - juris).
  • VG Gießen, 02.07.2004 - 8 G 2673/04

    Zumutbarkeit von Lärmimmissionen bei seltener Festveranstaltung

    Auszug aus VG Würzburg, 03.07.2013 - W 6 K 12.828
    Nur ergänzend weist das Gericht darauf hin, dass im Falle der Erteilung einer Gestattung für die Frage der Erheblichkeit und Zumutbarkeit von Nachteilen und Belästigungen durch den Gaststättenbetrieb, z.B. durch Lärm, auch die Seltenheit des Anlasses und seine Bewertung unter dem Gesichtspunkt der Herkömmlichkeit, Sozialadäquanz und allgemeinen Akzeptanz - unter sinngemäßer Heranziehung der 18. BImSchV ("seltene Ereignisse"), der TA Lärm bzw. anderer Regelwerke - eine Rolle spielen kann (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 13.05.1997 - 22 B 96.3327 - BayVBl. 97, 594; BayVGH, U.v. 22.10.1998 - 22 B 98.602 - GewArch 99, 81; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 14.09.2004 - 6 A 10949 - GewArch 04, 495; VG Gießen, U.v. 02.07.2009 - 8 G 2673/04 - NVwZ-RR 05, 103; VG Bayreuth, U.v. 02.02.2012 - B 2 K 11.482 - juris).
  • VGH Hessen, 21.02.1985 - 11 UE 1172/84
    Auszug aus VG Würzburg, 03.07.2013 - W 6 K 12.828
    "Regelmäßige" Tanzveranstaltung bedeute nach einer Entscheidung des VGH Kassel vom 21. Februar 1985 (NJW 85, 2148) eine allwöchentlich zwei Mal stattfindende Veranstaltung.
  • BVerwG, 04.07.1989 - 1 C 11.88

    Erteilung einer Gaststättenerlaubnis - Besonderer Anlaß - Eigenständiges Ereignis

    Auszug aus VG Würzburg, 03.07.2013 - W 6 K 12.828
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 04.07.1989 - 1 C 11/88 - BVerwGE 82, 189) liegt ein besonderer Anlass für die Gestattung eines Gaststättenbetriebs vor, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt und einen äußeren Anstoß darstellt.
  • BVerwG, 22.07.1988 - 1 B 89.88

    Gaststätte - Erlaubnis - Mangelnde Betriebseigentümlichkeit - Tanzveranstaltung

    Auszug aus VG Würzburg, 03.07.2013 - W 6 K 12.828
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung vom 22. Juli 1988 (- 1 B 89.88 - GewArch 88, 387) zur Frage, wann bei Tanzveranstaltungen der Charakter einer Schank- und Speisewirtschaft ohne besondere Betriebseigentümlichkeiten in eine besondere Betriebsart umschlägt, ausgeführt: "..., dass für die Bestimmung der Betriebsart (§ 3 GastG) das Gesamtgepräge des Betriebs maßgebend ist.
  • VGH Bayern, 29.04.1987 - 22 CS 87.00592
    Auszug aus VG Würzburg, 03.07.2013 - W 6 K 12.828
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs deckt die gaststättenrechtliche Erlaubnis für ein "Tanzlokal" nicht einen Diskothekenbetrieb ab, der aufgrund des Gesamtgepräges eine eigene Betriebsart darstellt (BayVGH, B.v. 29.04.1987 - 22 CS 87.00592, GewArch 87, 386).
  • VG Regensburg, 09.02.2017 - RN 5 K 15.1176

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen gaststättenrechtliche Gestattung - Lärmschutz

    Die Gestattung kann dann - im Vergleich zur gaststättenrechtlichen Vollerlaubnis nach den §§ 2, 3 und 4 GastG - unter erleichterten Bedingungen erteilt werden, die sich auf alle für einen Gaststättenbetrieb maßgeblichen Anforderungen (z.B. mit dem Betrieb verbundene Umwelteinwirkungen) beziehen können, was wegen des vorübergehenden Charakters und der in der Regel nur kurzzeitigen Dauer der einer Gestattung unterliegenden Veranstaltung gerechtfertigt ist (vgl. VG Würzburg vom 3. Juli 2013, W 6 K 12.828, juris, Rz 32).

    Die Erlaubnis nach § 12 GastG ist lediglich eine flexible Ausnahmeregelung für kurzzeitige gastronomische Tätigkeiten, die sich als Folge nicht alltäglicher besonderer Ereignisse darstellen (vgl. VG Würzburg vom 3. Juli 2013, W 6 K 12.828, juris, Rz 44, unter Berufung auf das Bundesverwaltungsgericht).

  • VG Würzburg, 18.07.2014 - W 5 S 14.638

    Vergnügung; Volksfest; Subsidiarität; Gaststättenrecht; Nachbarschutz

    Die nach § 12 GastG gestattungspflichtige Veranstaltung ruft deshalb einen gaststättenrechtlichen Regelungsbedarf hervor, der zur Anwendung des Regelungssystems des GastG führt (vgl. auch VG Würzburg, U. v. 3.7.2013 Nr. W 6 K 12.828).
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