Rechtsprechung
VG Würzburg, 03.09.2013 - W 4 K 12.465 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 03.09.2013 - W 4 K 12.465
- VGH Bayern, 12.03.2018 - 9 B 15.1679
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- OVG Saarland, 20.08.2008 - 1 A 453/07
Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen anläßlich eines Eingriffs in die Natur …
Auszug aus VG Würzburg, 03.09.2013 - W 4 K 12.465
Der Sinn und Zweck dieser Verknüpfung besteht in erster Linie darin, eine Refinanzierung der Ausgleichsmaßnahmen zu ermöglichen (OVG des Saarlandes, U.v. 20.8.2008 - 1 A 453/07 - juris).Die Kammer schließt sich der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach auch im Fall wesentlich unterschiedlicher Eingriffslagen - ob dies hier zutrifft, kann letztlich offenbleiben - eine sog. Sammelzuordnung, d.h. eine Zuweisung der Ausgleichsflächen zu mehreren bzw. allen Eingriffsgrundstücken, möglich ist(vgl. OVG des Saarlandes, U.v. 20.8.2008 - 1 A 453/07 - juris; VG Minden, U.v. 15.3.2005 - 1 K 2111/04 - juris; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 108. Erg. 2013, § 9 RdNr. 239a m.w.N.; a.A. VG Oldenburg, U.v. 30.1.2007 - 1 A 2186/05 - juris).
Diese gesetzlich eingeräumte Wahlmöglichkeit würde unterlaufen, wenn die Gemeinde bei wesentlich unterschiedlichen Eingriffslagen eine grundstücksgenaue Zuordnungsfestsetzung zu treffen hätte (vgl. zum Ganzen OVG des Saarlandes, U.v. 20.8.2008 - 1 A 453/07 - juris).
- VG Würzburg, 17.01.2012 - W 4 S 11.974
Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Widerspruch gegen …
Auszug aus VG Würzburg, 03.09.2013 - W 4 K 12.465
Auf Antrag der Klägerin vom 12. Dezember 2011 ordnete das Verwaltungsgericht Würzburg mit Beschluss vom 17. Januar 2012, auf dessen Gründe Bezug genommen wird, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 12. Oktober 2011 an (W 4 S 11.974).Von dem Gesamtkostenaufwand war der anteilig auf die öffentlichen Verkehrsflächen des Baugebiets "Mainfeld 1 + 2" entfallende Betrag abzuziehen, der nicht nach Maßgabe des Kostenerstattungsrechts (§§ 135a ff. BauGB), sondern allenfalls nach den Vorschriften des Erschließungsbeitragsrechts (§§ 127 ff. BauGB) umgelegt werden kann (vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 17.1.2012 - W 4 S 11.974).
- VG Minden, 15.03.2005 - 1 K 2111/04
Kostenerstattung für durchgeführte Maßnahmen zum Ausgleich von zu erwartenden …
Auszug aus VG Würzburg, 03.09.2013 - W 4 K 12.465
Die Kammer schließt sich der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach auch im Fall wesentlich unterschiedlicher Eingriffslagen - ob dies hier zutrifft, kann letztlich offenbleiben - eine sog. Sammelzuordnung, d.h. eine Zuweisung der Ausgleichsflächen zu mehreren bzw. allen Eingriffsgrundstücken, möglich ist(vgl. OVG des Saarlandes, U.v. 20.8.2008 - 1 A 453/07 - juris; VG Minden, U.v. 15.3.2005 - 1 K 2111/04 - juris; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 108. Erg. 2013, § 9 RdNr. 239a m.w.N.; a.A. VG Oldenburg, U.v. 30.1.2007 - 1 A 2186/05 - juris).
- BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88
Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen …
Auszug aus VG Würzburg, 03.09.2013 - W 4 K 12.465
Denn bei einer im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bestehenden Pflicht zur Beitragserhebung wäre es widersinnig, den angefochtenen Bescheid aufzuheben, obwohl aufgrund der geänderten Rechtslage sogleich wieder ein solcher an den in Anspruch genommenen Beitragspflichtigen gerichtet werden könnte (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.1990 - 8 C 87/88 - NVwZ 1991, 360). - OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2004 - 6 A 11280/04
Inanspruchnahme zur Entrichtung eines bauplanungsrechtlichen …
Auszug aus VG Würzburg, 03.09.2013 - W 4 K 12.465
Die Gemeinde muss zutreffend ermittelte, erstattungsfähige Aufwendungen getätigt haben (OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 7.12.2004 - 6 A 11280/04 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 31.03.2005 - 5 S 2507/04
Ausgleichsmaßnahme: Anforderung an die Zuordnung
Auszug aus VG Würzburg, 03.09.2013 - W 4 K 12.465
Indem die Vorschrift des § 135a Abs. 2 Satz 1 BauGB den Fall regelt, dass Maßnahmen zum Ausgleich an anderer Stelle den Grundstücken nach § 9 Abs. 1a BauGB zugeordnet sind, und damit die Kostenerstattung hiervon abhängig macht, erfordert sie als konstitutive Voraussetzung des Kostenerstattungsanspruchs nach § 135a Abs. 3 Satz 2 BauGB eine entsprechende Zuordnung durch eine Festsetzung im Bebauungsplan; fehlt es an dieser allein durch Bebauungsplanfestsetzung vorzunehmenden rechtlichen Verknüpfung, kann ein Kostenerstattungsanspruch nicht entstehen (VGH Baden-Württemberg, B.v. 31.3.2005 - 5 S 2507/04 - juris). - BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03
Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen …
Auszug aus VG Würzburg, 03.09.2013 - W 4 K 12.465
Diese Vorschrift bezieht sich sowohl auf das Abwägen als Vorgang, insbesondere also darauf, dass überhaupt eine Abwägung stattfindet und dass bei dieser Abwägung bestimmte Interessen in Rechnung gestellt werden, als auch auf das Abwägungsergebnis, also auf das, was bei dem Abwägungsvorgang "herauskommt" (BVerwG, U.v. 26.11.2003 - 9 C 2.03 - NVwZ 2004, 483). - VG Oldenburg, 30.01.2007 - 1 A 2186/05
Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan; Beeinträchtigung; Eingriffsfläche; …
Auszug aus VG Würzburg, 03.09.2013 - W 4 K 12.465
Die Kammer schließt sich der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach auch im Fall wesentlich unterschiedlicher Eingriffslagen - ob dies hier zutrifft, kann letztlich offenbleiben - eine sog. Sammelzuordnung, d.h. eine Zuweisung der Ausgleichsflächen zu mehreren bzw. allen Eingriffsgrundstücken, möglich ist(vgl. OVG des Saarlandes, U.v. 20.8.2008 - 1 A 453/07 - juris; VG Minden, U.v. 15.3.2005 - 1 K 2111/04 - juris; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 108. Erg. 2013, § 9 RdNr. 239a m.w.N.; a.A. VG Oldenburg, U.v. 30.1.2007 - 1 A 2186/05 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2008 - 8 A 1664/05
Für die Entstehung eines Kostenerstattungsanspruchs besteht Notwendigkeit einer …
Auszug aus VG Würzburg, 03.09.2013 - W 4 K 12.465
Das Maß der erforderlichen Konkretisierung von Festsetzungen richtet sich danach, was nach den Verhältnissen des Einzelfalls (Planungsziele, örtliche Verhältnisse) für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist und dem Gebot gerechter Abwägung der konkret berührten privaten und öffentlichen Belange entspricht (OVG NW, B.v. 28.5.2008 - 8 A 1664/05 - juris).