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   VG Würzburg, 04.02.2019 - W 3 M 18.32276   

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VG Würzburg, 04.02.2019 - W 3 M 18.32276 (https://dejure.org/2019,8290)
VG Würzburg, Entscheidung vom 04.02.2019 - W 3 M 18.32276 (https://dejure.org/2019,8290)
VG Würzburg, Entscheidung vom 04. Februar 2019 - W 3 M 18.32276 (https://dejure.org/2019,8290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    JVEG § 4 Abs. 1 S. 1, § 14
    Antrag auf gerichtliche Kostenfestsetzung - Dolmetschervergütung

  • rewis.io

    Antrag auf gerichtliche Kostenfestsetzung - Dolmetschervergütung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Bayern, 07.04.2016 - L 15 RF 31/15

    Vergütungsvereinbarung für gerichtliche Dolmetschertätigkeit

    Auszug aus VG Würzburg, 04.02.2019 - W 3 M 18.32276
    Da die gerichtliche Festsetzung keine Änderung einer schon vorliegenden Berechnung ist, sondern eine hiervon unabhängige erstmalige Festsetzung, gilt das Verbot der reformatio in peius nicht (vgl. zu allem: Meyer/Höver/Bach/Oberlack/Jahnke, JVEG, Kommentar, 27. Aufl. 2018, § 4 Rn. 12; Schneider, JVEG, Kommentar, 3. Aufl. 2018, § 4 Rn. 11 und Rn. 48; BayLSG, B.v. 4.7.2016 - L 15 RF 31/15 - juris Rn. 10 bis 14 jeweils m.w.N.).

    Darüberhinaus kann einerseits der Dolmetscher nach dem Abschluss einer derartigen Vereinbarung mit einer vermehrten Zuziehung durch die Gerichte rechnen, wofür diese andererseits ein gewisses finanzielles Entgegenkommen des Dolmetschers erwarten (vgl. ausführlich zum Zweck des § 14 JVEG: BayLSG, B.v. 4.7.2016 - L 15 RF 31/15 - juris Rn. 35 bis 41 m.w.N.).

    Es bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen den vereinbarten Stundensatz, denn es sind keine Gründe offenkundig, dass die vereinbarte Vergütung so niedrig ist, dass sich die Höhe nur durch einen Missbrauch der Marktposition des Staates beim Abschluss der Vereinbarung erklären ließe, weil mit der vereinbarten Vergütung kein vernünftiges wirtschaftliches Tätigwerden am Markt mehr möglich wäre (vgl. hierzu BayLSG, B.v. 7.4.2016 - L 15 RF 31/15 - juris Rn. 25 ff., Rn. 43).

  • LSG Bayern, 02.07.2012 - L 15 SF 12/12

    Entschädigung von Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren; Ermittlung der

    Auszug aus VG Würzburg, 04.02.2019 - W 3 M 18.32276
    Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist nach objektiven Kriterien zu ermitteln; hierbei ist die im gesamten Kostenrecht geltende Kostenminimierungspflicht zu beachten (BayLSG, B.v. 2.7.2012 - L 15 SF 12/12 - juris Rn. 14).
  • BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68

    Außerung des Richters zur Entschädigung des Sachverständigen

    Auszug aus VG Würzburg, 04.02.2019 - W 3 M 18.32276
    Denn die Berechnung des Kostenbeamten stellt lediglich eine vorläufige Regelung dar, die durch den Antrag auf gerichtliche Festsetzung hinfällig wird (BGH, Entscheidung vom 5.11.1968 - RiZ(R) 4/68 - BGHZ 51, 148), also sowohl dessen Einzelpositionen als auch das Gesamtergebnis.
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