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   VG Würzburg, 05.03.2013 - W 5 E 13.138   

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VG Würzburg, 05.03.2013 - W 5 E 13.138 (https://dejure.org/2013,4305)
VG Würzburg, Entscheidung vom 05.03.2013 - W 5 E 13.138 (https://dejure.org/2013,4305)
VG Würzburg, Entscheidung vom 05. März 2013 - W 5 E 13.138 (https://dejure.org/2013,4305)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen; einstweiliger Rechtsschutz; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; vorläufige Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 30.01.2013 - 19 AE 12.2123

    Befreiung von Mitgliedschaft in Jagdgenossenschaft aus ethischen Gründen

    Auszug aus VG Würzburg, 05.03.2013 - W 5 E 13.138
    Zur Begründung wurde im Wesentlichen auf die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Januar 2013 (Nrn. 19 AE 12.2122 und 19 AE 12.2123) verwiesen.

    Die Kammer folgt der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinen Beschlüssen vom 30. Januar 2013 (Nrn. 19 AE 12.2122 und 19 AE 12.2123).

    Im Übrigen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 30. Januar 2013 Nr. 19 AE 12.2123 folgende Ausführungen gemacht, denen sich die Kammer voll umfänglich anschließt:.

  • VGH Bayern, 09.09.2009 - 19 BV 07.100

    Der Inhaber eines Eigenjagdreviers hat keinen Anspruch auf Zustimmung der

    Auszug aus VG Würzburg, 05.03.2013 - W 5 E 13.138
    Der Senat hat bereits im Jahr 2009 (auf der Grundlage der Entscheidungen - EGMR, U.v. 29.4.1999, Nrn. 25088/94, 28331/95 u. 28443/95, NJW 1999, 3695 - und EGMR, U.v. 10.7.2007, Nr. 2113/04, NuR 2008, 489) darauf hingewiesen, dass eine Jagdausübung, die das Ergebnis einer fehlerfreien Abwägung der Allgemeininteressen vollzieht und jeglicher Privatautonomie entkleidet ist, als verhältnismäßiger Eingriff in das Grundeigentum zur Verwirklichung des Allgemeininteresses angesehen werden kann (vgl. jeweils die Abschnitte II.2.a, bb sowie II. der Senatsentscheidungen jeweils vom 9.9.2009 in den Verfahren 19 BV 07.97 und 19 BV 07.100 betreffend Eigenjagdrevierinhaber, die in gleicher Weise von derartigen staatlichen Maßnahmen betroffen wären).

    Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die eigenständigen Landesjagdgesetze, die nunmehr aufgrund der in der Entscheidung "H..." (Rn. 89) angesprochenen Föderalismusreform 2006 erlassen werden können, auf staatliche Befugnisse zur Einschränkung der Jagdausübung im Allgemeininteresse verzichten (vgl. etwa §§ 31, 38 LJG Rheinland-Pfalz 2010) oder dass die Regelungen, die für besondere Gebietsarten (z. B. Naturschutzgebiete) gelten, auf die Verwirklichung der mit Blick auf das konkrete Gebiet und seinen Zweck abgewogenen Allgemeininteressen verzichten (ebenso jeweils Abschnitt III.3 der Senatsentscheidungen jeweils vom 9.9.2009 in den Verfahren 19 BV 07.97 und 19 BV 07.100).

  • VGH Bayern, 09.09.2009 - 19 BV 07.97

    Kein Ruhen der Jagd bei öffentlichem Interesse an Bejagung

    Auszug aus VG Würzburg, 05.03.2013 - W 5 E 13.138
    Der Senat hat bereits im Jahr 2009 (auf der Grundlage der Entscheidungen - EGMR, U.v. 29.4.1999, Nrn. 25088/94, 28331/95 u. 28443/95, NJW 1999, 3695 - und EGMR, U.v. 10.7.2007, Nr. 2113/04, NuR 2008, 489) darauf hingewiesen, dass eine Jagdausübung, die das Ergebnis einer fehlerfreien Abwägung der Allgemeininteressen vollzieht und jeglicher Privatautonomie entkleidet ist, als verhältnismäßiger Eingriff in das Grundeigentum zur Verwirklichung des Allgemeininteresses angesehen werden kann (vgl. jeweils die Abschnitte II.2.a, bb sowie II. der Senatsentscheidungen jeweils vom 9.9.2009 in den Verfahren 19 BV 07.97 und 19 BV 07.100 betreffend Eigenjagdrevierinhaber, die in gleicher Weise von derartigen staatlichen Maßnahmen betroffen wären).

    Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die eigenständigen Landesjagdgesetze, die nunmehr aufgrund der in der Entscheidung "H..." (Rn. 89) angesprochenen Föderalismusreform 2006 erlassen werden können, auf staatliche Befugnisse zur Einschränkung der Jagdausübung im Allgemeininteresse verzichten (vgl. etwa §§ 31, 38 LJG Rheinland-Pfalz 2010) oder dass die Regelungen, die für besondere Gebietsarten (z. B. Naturschutzgebiete) gelten, auf die Verwirklichung der mit Blick auf das konkrete Gebiet und seinen Zweck abgewogenen Allgemeininteressen verzichten (ebenso jeweils Abschnitt III.3 der Senatsentscheidungen jeweils vom 9.9.2009 in den Verfahren 19 BV 07.97 und 19 BV 07.100).

  • VGH Bayern, 30.01.2013 - 19 AE 12.2122

    Einstweilige Regelung für das Klageverfahren betreffend die Erteilung eines

    Auszug aus VG Würzburg, 05.03.2013 - W 5 E 13.138
    Zur Begründung wurde im Wesentlichen auf die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Januar 2013 (Nrn. 19 AE 12.2122 und 19 AE 12.2123) verwiesen.

    Die Kammer folgt der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinen Beschlüssen vom 30. Januar 2013 (Nrn. 19 AE 12.2122 und 19 AE 12.2123).

  • EGMR, 29.04.1999 - 25088/94

    CHASSAGNOU ET AUTRES c. FRANCE

    Auszug aus VG Würzburg, 05.03.2013 - W 5 E 13.138
    Der Senat hat bereits im Jahr 2009 (auf der Grundlage der Entscheidungen - EGMR, U.v. 29.4.1999, Nrn. 25088/94, 28331/95 u. 28443/95, NJW 1999, 3695 - und EGMR, U.v. 10.7.2007, Nr. 2113/04, NuR 2008, 489) darauf hingewiesen, dass eine Jagdausübung, die das Ergebnis einer fehlerfreien Abwägung der Allgemeininteressen vollzieht und jeglicher Privatautonomie entkleidet ist, als verhältnismäßiger Eingriff in das Grundeigentum zur Verwirklichung des Allgemeininteresses angesehen werden kann (vgl. jeweils die Abschnitte II.2.a, bb sowie II. der Senatsentscheidungen jeweils vom 9.9.2009 in den Verfahren 19 BV 07.97 und 19 BV 07.100 betreffend Eigenjagdrevierinhaber, die in gleicher Weise von derartigen staatlichen Maßnahmen betroffen wären).
  • EGMR, 10.07.2007 - 2113/04

    SCHNEIDER c. LUXEMBOURG

    Auszug aus VG Würzburg, 05.03.2013 - W 5 E 13.138
    Der Senat hat bereits im Jahr 2009 (auf der Grundlage der Entscheidungen - EGMR, U.v. 29.4.1999, Nrn. 25088/94, 28331/95 u. 28443/95, NJW 1999, 3695 - und EGMR, U.v. 10.7.2007, Nr. 2113/04, NuR 2008, 489) darauf hingewiesen, dass eine Jagdausübung, die das Ergebnis einer fehlerfreien Abwägung der Allgemeininteressen vollzieht und jeglicher Privatautonomie entkleidet ist, als verhältnismäßiger Eingriff in das Grundeigentum zur Verwirklichung des Allgemeininteresses angesehen werden kann (vgl. jeweils die Abschnitte II.2.a, bb sowie II. der Senatsentscheidungen jeweils vom 9.9.2009 in den Verfahren 19 BV 07.97 und 19 BV 07.100 betreffend Eigenjagdrevierinhaber, die in gleicher Weise von derartigen staatlichen Maßnahmen betroffen wären).
  • EGMR, 26.06.2012 - 9300/07

    Herrmann ./. Deutschland

    Auszug aus VG Würzburg, 05.03.2013 - W 5 E 13.138
    Hiernach ist in Fällen wie dem vorliegenden angesichts der Entscheidung "H..." (EGMR - GK -, U.v. 26.06.2012, Nr. 9300/07), der zufolge die Einbindung in eine Jagdgenossenschaft für einen Grundeigentümer, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, eine unverhältnismäßige Belastung darstellt, und der unzweifelhaften Übertragbarkeit dieser Entscheidung auf Fälle wie den vorliegenden, in dem Zweifel an den ethischen Gründen des Antragstellers weder vorgetragen noch sonst ersichtlich sind, im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes davon auszugehen, dass die auf den Vorschriften der §§ 8 ff. BJagdG beruhende Einbeziehung des Antragstellers in die Jagdgenossenschaft und die damit verbundene Bejagung seiner Grundstücke grundrechts- und konventionswidrig sind und demzufolge ein Anordnungsanspruch besteht (vgl. BayVGH, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 14.01.2005 - 19 CS 04.3510
    Auszug aus VG Würzburg, 05.03.2013 - W 5 E 13.138
    Die Bundesregierung ist jedoch nicht auf die Frage eingegangen, inwieweit die diesbezüglichen Vorschriften angewendet und vollzogen werden, die sich deshalb aufdrängt, weil es für das Konventionsrecht nicht auf den bloßen Wortlaut von Vorschriften, sondern auf deren praktizierte Auslegung und Anwendung ankommt (vgl. insoweit betr. § 21 Abs. 2 BJagdG den Jahresbericht 1999 des BayORH, S. 166 ff., und betr. § 27 BJagdG die Nr. 11.1.4 der Gründe des Beschlusses des Senats vom 14.1.2005 - 19 CS 04.3510 - Jagdrechtl. Entsch. VI Nr. 61).
  • VG Düsseldorf, 14.10.2016 - 15 K 5905/15

    Grundflächen; Jagd; Befriedung; ethisch; Gründe; Fleischkonsum;

    vgl. Verwaltungsgericht Würzburg, Beschluss vom 5. März 2013, W 5 E 13.138, juris Rdnr. 7; Begründung der Bundesregierung vom 14. Januar 2003 zum "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der jagdrechtlichen Vorschriften", Bundestags-Drucksache 17/12046, S. 8.
  • VG Düsseldorf, 16.12.2015 - 15 K 8252/14

    Jagdausübung bleibt trotz ethischer Bedenken des Grundstückseigentümers erlaubt

    vgl. Verwaltungsgericht Würzburg, Beschluss vom 5. März 2013, W 5 E 13.138, juris Rdnr. 7; Begründung der Bundesregierung vom 14. Januar 2003 zum "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der jagdrechtlichen Vorschriften", Bundestags-Drucksache 17/12046, S. 8.
  • VG Lüneburg, 23.01.2017 - 5 A 227/16

    Befriedeter Bezirk; Befriedung; ethische Gründe; Unfallgefahr; Wilddichte;

    Dies setzt eine ernsthafte Gewissensentscheidung voraus, die im Sinne des § 6a Abs. 1 S. 1 BJagdG dann glaubhaft gemacht ist, wenn sie durch konkrete Anhaltspunkte und objektive Umstände sowie die Schilderung der zu Grunde liegenden Motivation in einer Weise nachvollziehbar gemacht wird, die das Vorhandensein ethischer Gründe - hier für die Ablehnung der Jagd - zumindest überwiegend wahrscheinlich sein lässt (vgl. VG Würzburg, Beschl. v. 05.03.2013 - W 5 E 13.138 - juris Rn. 7; VG Lüneburg, U. v. 11.02.2016 - 6 A 275/15 -, juris; Begründung der Bundesregierung vom 14. Januar 2003 zum "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der jagdrechtlichen Vorschriften", Bundestags-Drucksache 17/12046, S. 8).
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