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   VG Würzburg, 07.10.2019 - W 8 E 19.1223   

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VG Würzburg, 07.10.2019 - W 8 E 19.1223 (https://dejure.org/2019,37736)
VG Würzburg, Entscheidung vom 07.10.2019 - W 8 E 19.1223 (https://dejure.org/2019,37736)
VG Würzburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2019 - W 8 E 19.1223 (https://dejure.org/2019,37736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; LFGB § 11 Abs. 1 Nr. 1, § 39 Abs. 1, § 40 Abs. 1a Nr. 3, § 59 Abs. 1 Nr. 7; VO (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV)Art. 7 Abs. 1 Buchst. a; LMIV Art. 8 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1
    Veröffentlichung einer Verbrauchertäuschung durch falsche Herkunfstbezeichnung für Lebensmitteln

  • rewis.io

    Veröffentlichung einer Verbrauchertäuschung durch falsche Herkunfstbezeichnung für Lebensmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Auszug aus VG Würzburg, 07.10.2019 - W 8 E 19.1223
    Wie das Bundesverfassungsgericht mittlerweile entschieden hat, verstößt § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB - in der heute geltenden Fassung mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Befristung von sechs Monaten - nicht gegen das Grundgesetz (siehe BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40).

    Ausgehend davon ist zunächst festzuhalten, dass die Antragstellerin mit dem Vortrag, das Produkt sei unmittelbar nach der Beanstandung aus dem Verkauf genommen und die verbleibenden Etiketten entsorgt worden, nicht zum Erfolg gelangen kann, weil das streitgegenständliche Produkt jedenfalls zum Zeitpunkt der Überprüfung von der Antragstellerin vertrieben und auch im Internet angeboten wurde (VGH BW, B.v. 21.5.2019 - 9 S 584/19 - juris, siehe auch BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40).

    Dass die Rechtsverstöße nicht unbedingt mit einer Gesundheitsgefährdung verbunden sein müssen, begegnet grundsätzlich auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, weil auch der Schutz vor Täuschung und die Ermöglichung eigenverantwortlicher Konsumentscheidungen legitime Zwecke des Verbraucherschutzes sind (VG Oldenburg, B.v. 18.1.2019 - 7 B 4420/18 - LRE 77, 354 mit Verweis auf BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40).

    Damit ist auch ein Verstoß von hinreichendem Gewicht gegeben (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40).

    Für die Veröffentlichung ist ferner nicht nötig, dass eine Gesundheitsgefahr von dem fraglichen Produkt ausgeht (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40).

    Einzelne Normen müssen nicht zwingend bezeichnet werden (VG Freiburg, B.v. 30.4.2019 - 4 K 168/19 - juris; vgl. auch BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - 9 S 584/19

    (Verwendung von Sammelbezeichnungen bei der Veröffentlichung von

    Auszug aus VG Würzburg, 07.10.2019 - W 8 E 19.1223
    Der Antragstellerin kann nicht zugemutet werden, die Bekanntgabe des Kontrollergebnisses im Internet bis zu einer Klärung der streitigen Rechtsfragen im Hauptsacheverfahren hinzunehmen (vgl. VGH BW, B.v. 21.5.2019 - 9 S 584/19 - juris; HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - ZLR 2019, 281).

    Der geltend gemachte öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch setzt - ungeachtet seiner dogmatischen Herleitung - jedenfalls einen rechtswidrigen Eingriff in ein Recht der Antragstellerin, etwa in das Grundrecht der Berufsfreiheit, voraus (vgl. VGH BW, B.v. 21.5.2019 - 9 S 584/19 - juris; HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - ZLR 2019, 281).

    Ausgehend davon ist zunächst festzuhalten, dass die Antragstellerin mit dem Vortrag, das Produkt sei unmittelbar nach der Beanstandung aus dem Verkauf genommen und die verbleibenden Etiketten entsorgt worden, nicht zum Erfolg gelangen kann, weil das streitgegenständliche Produkt jedenfalls zum Zeitpunkt der Überprüfung von der Antragstellerin vertrieben und auch im Internet angeboten wurde (VGH BW, B.v. 21.5.2019 - 9 S 584/19 - juris, siehe auch BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40).

    Bei der Bemessung des Bußgelds steht der Behörde ein Ermessen zu (vgl. VGH BW, B. v. 21.5.2019 - 9 S 584/19 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - 13 B 67/19

    Untersagung der Veröffentlichung von Informationen mit den Angaben u.a. der

    Auszug aus VG Würzburg, 07.10.2019 - W 8 E 19.1223
    Im Übrigen ist das Vorliegen einer Gesundheitsgefahr, welche hier unstreitig nicht im Raum steht und auch vom Antragsgegner nicht behauptet wird, weder für die Annahme eines Rechtsverstoßes noch für eine darauf bezügliche Information nach § 40 Abs. 1a LFGB Voraussetzung (OVG NRW, B.v. 14.3.2019 - 13 B 67/19 - juris).

    Das Tatbestandsmerkmal eines zu erwartenden Bußgelds von mindestens 350, 00 EUR sei damit im Sinne eines "Erst-Recht-Schlusses" erfüllt (ebenso Boch, Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, 8. Online-Auflage 2019, § 40 LFGB, Rn. 54; Rathke in Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Stand 173. EL März 2019, § 40 LFGB Rn. 74 sowie Nr. 3.0 der Vollzugshinweise zur Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB vom 24. April 2019, BayMBl. 2019, Nr. 161 vom 8. Mai 2019; offen gelassen von OVG NRW, B. v. 14.3.2019 - 13 B 67/19 - juris).

    Die Umschreibung des Verstoßes mit der am Gesetzeswortlaut angelehnten Formulierung "Verbrauchertäuschung" ist auch für den juristischen Laien hinreichend verständlich (vgl. auch OVG NRW, B.v. 14.3.2019 - 13 B 67/19 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2019 - 13 B 1587/18

    Verbot der Veröffentlichung von Lebensmittelinformationen auf der

    Auszug aus VG Würzburg, 07.10.2019 - W 8 E 19.1223
    Der drohende Nachteil der Informationsverbreitung soll das Einzelunternehmen dazu veranlassen, den Betrieb in Einklang mit den lebensmittel- und futtermittelrechtlichen Bestimmungen zu betreiben (OVG NRW, B.v. 15.1.2019 - 13 B 1587/18 - ZLR 2019, 287).

    Da es sich bei den "Vegi Fix Kapseln" nicht um verderbliche oder saisonale Ware handelt, ist nicht davon auszugehen, dass bereits sämtliche erworbenen Produkte mit der falschen Etikettierung von den Käufern verbraucht worden sind (vgl. zum umgekehrten Fall OVG NRW, B.v. 15.1.2019 - 13 B 1587/18 - juris).

  • VGH Hessen, 08.02.2019 - 8 B 2575/18

    Mäuse im Lebensmittelmarkt

    Auszug aus VG Würzburg, 07.10.2019 - W 8 E 19.1223
    Der Antragstellerin kann nicht zugemutet werden, die Bekanntgabe des Kontrollergebnisses im Internet bis zu einer Klärung der streitigen Rechtsfragen im Hauptsacheverfahren hinzunehmen (vgl. VGH BW, B.v. 21.5.2019 - 9 S 584/19 - juris; HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - ZLR 2019, 281).

    Der geltend gemachte öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch setzt - ungeachtet seiner dogmatischen Herleitung - jedenfalls einen rechtswidrigen Eingriff in ein Recht der Antragstellerin, etwa in das Grundrecht der Berufsfreiheit, voraus (vgl. VGH BW, B.v. 21.5.2019 - 9 S 584/19 - juris; HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - ZLR 2019, 281).

  • VG Freiburg, 30.04.2019 - 4 K 168/19

    Anwendung von § 40 LFGB

    Auszug aus VG Würzburg, 07.10.2019 - W 8 E 19.1223
    Einzelne Normen müssen nicht zwingend bezeichnet werden (VG Freiburg, B.v. 30.4.2019 - 4 K 168/19 - juris; vgl. auch BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Würzburg, 07.10.2019 - W 8 E 19.1223
    Die geplante Veröffentlichung greift lediglich in die Art und Weise der Berufsausübung ein, die durch vernünftige Erwägungen des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden kann (st. Rspr. seit BVerfG, U.v. 11.6.1958 - 1 BvR 596/56 - juris).
  • VG Oldenburg, 18.01.2019 - 7 B 4420/18

    Information; Lebensmittel; Öffentlichkeit; Verstoß

    Auszug aus VG Würzburg, 07.10.2019 - W 8 E 19.1223
    Dass die Rechtsverstöße nicht unbedingt mit einer Gesundheitsgefährdung verbunden sein müssen, begegnet grundsätzlich auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, weil auch der Schutz vor Täuschung und die Ermöglichung eigenverantwortlicher Konsumentscheidungen legitime Zwecke des Verbraucherschutzes sind (VG Oldenburg, B.v. 18.1.2019 - 7 B 4420/18 - LRE 77, 354 mit Verweis auf BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40).
  • BGH, 11.07.1956 - 1 StR 306/55
    Auszug aus VG Würzburg, 07.10.2019 - W 8 E 19.1223
    Die Aufsichtsmaßnahmen müssen erforderlich und zumutbar sein, wobei der Aufsichtspflicht nicht schon dadurch Genüge getan wird, dass der Aufsichtspflichtige gelegentlich die Betriebsangehörigen beobachtet und nach dem Rechten sieht (vgl. Meyer in Streinz/Meyer, BasisVO, 2. Aufl. 2012, Art. 17 Rn. 15 sowie BGH, B.v. 11. Juli 1956 - 1 StR 306/55 - BGHSt 9, 319-324).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 13 ME 377/19

    Anhörung; Ankündigung; ausermittelt; Beanstandung; Befristung; Beschreibung;

    (bb) Zusammenfassungen festgestellter Mängel (das heißt des Sachverhalts ) unter einem Oberbegriff für Veröffentlichungszwecke werden in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung unter dem Aspekt der von Anfang an anzustrebenden Gewähr größtmöglicher Richtigkeit (siehe oben) mit Recht als rechtfertigungsbedürftig angesehen (vgl. etwa VG Regensburg, Beschl. v. 19.11.2019 - RN 5 E 19.1890 -, juris Rn. 40: "Mängel in der Betriebshygiene/Reinigungsmängel", "Inverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln" und "Verbrauchertäuschung"; VG München, Beschl. v. 9.1.2013 - M 18 E 12.5834 -, juris Rn. 58: "bauliche Mängel", "Mängel in der Betriebshygiene" und "Temperaturverstöße"), selbst wenn sie an den Gesetzeswortlaut angelehnt sein mögen (a.A. für die Angabe "Verbrauchertäuschung" VG Würzburg, Beschl. v. 7.10.2019 - W 8 E 19.1223 -, juris Rn. 43).
  • VG Würzburg, 29.10.2021 - W 8 E 21.1346

    Eilantrag, Vitamin C für Ungeimpfte, Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen

    Zu fragen ist, wie ein solcher Verbraucher eine Information oder Werbeaussage wahrscheinlich auffassen wird, ohne dass es eines Sachverständigengutachtens oder einer Verbraucherbefragung bedarf (Boch, LFGB, 8. Online-Auflage 2019, § 11 Rn. 6; vgl. VG Würzburg B.v. 7.10.2019 - 8 E 19.1223 - BeckRS 2019, 27198 Rn. 25, 26).
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