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   VG Würzburg, 07.10.2020 - W 6 K 19.872   

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VG Würzburg, 07.10.2020 - W 6 K 19.872 (https://dejure.org/2020,32270)
VG Würzburg, Entscheidung vom 07.10.2020 - W 6 K 19.872 (https://dejure.org/2020,32270)
VG Würzburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - W 6 K 19.872 (https://dejure.org/2020,32270)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 3 Abs. 1; FeV § 46 Abs. 1; FeV § 11 Abs. 8; FeV § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 5; FeV § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 7; StVG § 4 Abs. 1 S. 3; StVG § 29
    Anordnung zur Beibringung eines medizinischen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Aufklärung der Fahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers

  • rewis.io

    Anordnung zur Beibringung eines medizinischen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Aufklärung der Fahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 07.08.2014 - 11 CS 14.352

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Gutachtens

    Auszug aus VG Würzburg, 07.10.2020 - W 6 K 19.872
    Im Übrigen entfaltet auch die zwischenzeitliche Neuerteilung der Fahrerlaubnis keine Sperrwirkung für die Berücksichtigung früher liegender Tatsachen (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2008 - 11 CS 08.551 - BeckRS 2013, 49765; B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3802 Rn. 23).

    Die Fahrerlaubnisbehörde muss in der Begutachtungsanordnung näher darlegen, warum sie aus besonderen Gründen im Einzelfall, der sich erheblich vom Normalfall sonstiger Verkehrsteilnehmer mit einem Punktestand abheben muss, auf Grund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsverstöße Eignungsbedenken hegt, die sofortige Aufklärungsmaßnahmen etwa durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung gebieten (BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - juris; B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3804 Rn. 27).

  • VGH Bayern, 07.11.2013 - 11 CS 13.1779

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen hohen Aggressionspotenzials; Verhältnis zu

    Auszug aus VG Würzburg, 07.10.2020 - W 6 K 19.872
    Im vorliegenden Fall lässt die Gutachtensaufforderung vom 24. September 2018 - wenngleich sie sich nicht ausdrücklich mit dem Vorrang des Punktsystems auseinandersetzt und nicht explizit auf die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 3 StVG verweist - noch ausreichend erkennen, dass und warum es im Fall des Klägers nach Auffassung der Fahrerlaubnisbehörde angezeigt war, außerhalb des Punktsystems vorzugehen (so auch BayVGH, B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - BeckRS 2013, 59039 Rn. 14).

    Denn ein solcher charakterlicher Mangel wiegt so schwer, dass nicht abgewartet werden kann, bis er sich in (tatsächlich bekannt gewordenen und geahndeten) Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften in so ausreichender Zahl und im erforderlichen zeitlichen Zusammenhang niederschlägt, die zu einer Anhäufung von mindestens acht Punkten im Fahreignungsregister führen, was nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG erst zu diesem Zeitpunkt zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis berechtigen würde, wäre die Fahrerlaubnisbehörde auf ein Vorgehen nach dem Punktsystem beschränkt (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - BeckRS 2013, 59039 Rn. 15).

  • VGH Bayern, 05.07.2012 - 11 C 12.874

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Würzburg, 07.10.2020 - W 6 K 19.872
    Dafür kann es genügen, dass der Täter im Zusammenhang mit der Tat naheliegend mit einer Situation gerechnet hat oder rechnen musste, in der es zu einer Gefährdung oder Beeinträchtigung des Verkehrs kommen konnte (BayVGH, B.v. 5.7.2012 - 11 C 12.874 - SVR 2012, 474, 477).
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    Auszug aus VG Würzburg, 07.10.2020 - W 6 K 19.872
    Im Übrigen entfaltet auch die zwischenzeitliche Neuerteilung der Fahrerlaubnis keine Sperrwirkung für die Berücksichtigung früher liegender Tatsachen (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2008 - 11 CS 08.551 - BeckRS 2013, 49765; B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3802 Rn. 23).
  • VGH Bayern, 18.06.2019 - 11 BV 18.778

    Begrenzung des Tattagprinzips durch absolutes Verwertungsverbot

    Auszug aus VG Würzburg, 07.10.2020 - W 6 K 19.872
    Das ihm angedrohte Zwangsgeld kann somit nicht mehr fällig werden; die Zwangsgeldandrohung ist damit gegenstandslos (vgl. BayVGH, U.v. 18.6.2019 - 11 BV 18.778 - BeckRS 2019, 43002 Rn. 18).
  • VGH Bayern, 07.02.2012 - 11 CS 11.2708

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VG Würzburg, 07.10.2020 - W 6 K 19.872
    Die Fahrerlaubnisbehörde muss in der Begutachtungsanordnung näher darlegen, warum sie aus besonderen Gründen im Einzelfall, der sich erheblich vom Normalfall sonstiger Verkehrsteilnehmer mit einem Punktestand abheben muss, auf Grund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsverstöße Eignungsbedenken hegt, die sofortige Aufklärungsmaßnahmen etwa durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung gebieten (BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - juris; B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3804 Rn. 27).
  • VGH Bayern, 25.06.2020 - 11 CS 20.791

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Würzburg, 07.10.2020 - W 6 K 19.872
    Allerdings gilt auch hier der Rechtsgedanke des Art. 42 Satz 1 BayVwVfG, wonach die Behörde Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einem Verwaltungsakt jederzeit berichtigen kann (BayVGH, B.v. 25.6.2020 - 11 CS 20.79 - BeckRS 2020, 14562 Rn. 31).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Würzburg, 07.10.2020 - W 6 K 19.872
    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Gutachtensanordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 Rn. 19 m.w.N.) und für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht.
  • VG Würzburg, 24.03.2020 - W 6 S 20.383

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VG Würzburg, 07.10.2020 - W 6 K 19.872
    Grundsätzlich muss zwar, wenn die Behörde eine Rechtsgrundlage für die Beibringungsanordnung nennt, diese Angabe zutreffen (VG Würzburg, B.v. 24.3.2020 - W 6 S 20.383 - BeckRS 2020, 14563 Rn. 41 f).
  • VG Ansbach, 26.10.2021 - AN 10 K 20.01003

    Kosten für die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Liegen nämlich so erhebliche Zweifel an der Fahreignung eines Betroffenen vor, können diese im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nur durch eine zeitnahe gutachterliche Abklärung ausgeräumt werden (so auch VG Würzburg, U.v. 7.10.2020, Az. W 6 K 19.872, juris, unter Bezugnahme auf BayVGH, B.v. 7.11.2013, Az. 11 Cs 13.1779, juris).
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