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   VG Würzburg, 07.11.2012 - W 6 E 12.884   

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https://dejure.org/2012,36308
VG Würzburg, 07.11.2012 - W 6 E 12.884 (https://dejure.org/2012,36308)
VG Würzburg, Entscheidung vom 07.11.2012 - W 6 E 12.884 (https://dejure.org/2012,36308)
VG Würzburg, Entscheidung vom 07. November 2012 - W 6 E 12.884 (https://dejure.org/2012,36308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kein Anspruch auf Einschreiten gegen Parkverstöße;Hineinragen des Fahrzeuges in Grenzmarkierung (Zickzacklinie);Weiße Grenzmarkierung als äußerste Grenze des Parkverbots;Ein- und Ausfahrt aus Garage; Zumutbarkeit des Rangierens;Keine Hinderung an oder erhebliche ...

  • verkehrslexikon.de

    Kein Anspruch auf Einschreiten der Behörde bei Parken vor einer Garage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Parkverbot im Bereich von Garagen?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 25.07.2011 - 11 B 11.921

    Anordnung einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) aufgrund der besonderen Umstände

    Auszug aus VG Würzburg, 07.11.2012 - W 6 E 12.884
    Der Antragsteller verlange, dass der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Juli 2011 (11 B 11.921, VRR 2011, 363) sofort aufgehoben werde.

    Die Grenzmarkierung verdeutlicht mit ihrer weißen Zickzacklinie das gesetzlich vorgeschriebene Parkverbot (vgl. BayVGH, B.v. 25. Juli 2011, 11 B 11.921, VRR 2011, 363).

  • OLG Karlsruhe, 21.03.1979 - 3 Ss (B) 488/78
    Auszug aus VG Würzburg, 07.11.2012 - W 6 E 12.884
    Die Außenkante der weißen Linie markiert die Grenze des Parkverbots, selbst wenn ein nur geringfügiges Hineinragen eines Kraftfahrzeugs über die weiße Linie ohne Gefährdung oder Behinderung anderer im Ordnungswidrigkeitenrecht noch nicht als ordnungswidriges Verhalten zu qualifizieren sein mag bzw. von einer Ahndung ermessensfehlerfrei abgesehen werden kann (vgl. OLG Karlsruhe, B.v. 21.03.1979 Az.: 3 Ss (B) 488/78, Justiz 1979, 342; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 12 StVO RdNr. 56; Rebler/Huppertz, Verkehrsrecht kompakt, 2007, Kap. 15.5.4, S. 172).
  • OVG Saarland, 25.01.2002 - 9 Q 49/01

    Zur einer verkehrsrechtlichen Anordnung im Sinne der Zugänglichkeit eines

    Auszug aus VG Würzburg, 07.11.2012 - W 6 E 12.884
    Zwar kann allgemein die Leichtigkeit und damit die Ordnung des Verkehrs beeinträchtigt sein, wenn z.B. durch parkende Fahrzeuge die Nutzung einer Grundstücksausfahrt erheblich behindert und das zumutbare Maß überschritten wird (vgl. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 45 StVO RdNrn. 28 und 28a; OVG Saarland, B.v. 25.01.2002, Az.: 9 Q 49/01, ZfSch 2002, 361).
  • VG Aachen, 08.02.2011 - 2 K 1680/09

    Zum Anspruch auf Parkverbot gegenüber einer Grundstückseinfahrt

    Auszug aus VG Würzburg, 07.11.2012 - W 6 E 12.884
    Sie sind zu den bloßen - nicht tatbestandlichen - Unannehmlichkeiten für einen Straßenanlieger zu rechnen (vgl. VG Aachen, U.v. 08.02.2011, Az.: 2 K 1680/09; VGH Baden-Württemberg, U.v. 26.04.2002, Az.: 5 S 108/02, VRS 104, 71).
  • VG Ansbach, 20.12.2011 - AN 10 K 11.00200

    Anspruch auf Anordnung eines Haltverbotes gegenüber Garagenzufahrt; Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Würzburg, 07.11.2012 - W 6 E 12.884
    Damit scheitert der Anspruch des Antragstellers schon an den Tatbestandsvoraussetzungen etwa des § 45 Abs. 1 StVO (vgl. VG Ansbach, U.v. 20.12.2011, Az.: AN 10 K 11.00200).
  • VG Berlin, 20.09.2007 - 11 A 884.06

    Umsetzung bei Parken auf weißen Parkflächenumrandungen rechtmäßig

    Auszug aus VG Würzburg, 07.11.2012 - W 6 E 12.884
    Denn die Markierungen sind von Rechts wegen als äußerste Begrenzung des Parkverbots zu verstehen, so dass ein Fahrzeug nicht auf der Grenzmarkierung stehen und auch nicht in der Luft in den Bereich des Parkverbots hineinragen darf (vgl. Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. 2012, Anl. 2 zu § 41 Abs. 1 StVO, Erläuterung zu lfd. Nr. 74 mit Bezug auf VG Berlin, U.v. 20.09.2007, Az.: 11 A 884.06, NJW 2008, 870).
  • VG Würzburg, 17.01.2012 - W 6 M 12.36

    Grundsätzlich keine nochmalige Überprüfung der zugrundeliegenden

    Auszug aus VG Würzburg, 07.11.2012 - W 6 E 12.884
    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die vorgelegten Schriftsätze samt Anlagen, die Gerichtsakte (samt Akten der Verfahren W 6 E 10.397, W 10 K 10.1068 und W 6 M 12.36) sowie die beigezogene Behördenakte Bezug genommen.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 108/02

    Verkehrsrechtliche Anordnung zugunsten Straßenanliegers - Zugänglichkeit der

    Auszug aus VG Würzburg, 07.11.2012 - W 6 E 12.884
    Sie sind zu den bloßen - nicht tatbestandlichen - Unannehmlichkeiten für einen Straßenanlieger zu rechnen (vgl. VG Aachen, U.v. 08.02.2011, Az.: 2 K 1680/09; VGH Baden-Württemberg, U.v. 26.04.2002, Az.: 5 S 108/02, VRS 104, 71).
  • VGH Bayern, 12.01.1998 - 11 B 96.2895

    Zum Anspruch auf Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots für parkende

    Auszug aus VG Würzburg, 07.11.2012 - W 6 E 12.884
    Denn nach der Rechtsprechung insbesondere des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein zwei- bis dreimaliges Rangieren bzw. ein mehrmaliges Vor- und Zurückfahren bei der Benutzung einer Garagenein- und -ausfahrt zumutbar und führt nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2005, Az.: 11 CS 05.1329; B.v. 12.01.1998, Az.: 11 B 96.2895, DAR 1998, 207).
  • VGH Bayern, 21.12.2005 - 11 CS 05.1329

    Zu den Voraussetzungen für die Anbringung des Zeichens 299 nach der StVO;

    Auszug aus VG Würzburg, 07.11.2012 - W 6 E 12.884
    Denn nach der Rechtsprechung insbesondere des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein zwei- bis dreimaliges Rangieren bzw. ein mehrmaliges Vor- und Zurückfahren bei der Benutzung einer Garagenein- und -ausfahrt zumutbar und führt nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2005, Az.: 11 CS 05.1329; B.v. 12.01.1998, Az.: 11 B 96.2895, DAR 1998, 207).
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