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   VG Würzburg, 07.12.2017 - W 3 K 15.1434   

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https://dejure.org/2017,63905
VG Würzburg, 07.12.2017 - W 3 K 15.1434 (https://dejure.org/2017,63905)
VG Würzburg, Entscheidung vom 07.12.2017 - W 3 K 15.1434 (https://dejure.org/2017,63905)
VG Würzburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - W 3 K 15.1434 (https://dejure.org/2017,63905)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB X § 104 Abs. 1; SGB IX § 14; SGB VIII § 10 Abs. 4; SGB VIII § 35a; SGB XII § 53, § 54; Eingliederungshilfe-Verordnung § 3 Nr. 2, § 12
    Erstattung von Jugendhilfeleistungen - Kosten für Schulbegleiter

  • rewis.io

    Erstattung von Jugendhilfeleistungen - Kosten für Schulbegleiter

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 12 B 11.1886

    Erstattungsanspruch des erstangegangenen Leistungsträgers

    Auszug aus VG Würzburg, 07.12.2017 - W 3 K 15.1434
    Dies war zwischen den Parteien streitig, ist jedoch nunmehr durch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Oktober 2013 (12 B 11.1886 - juris) geklärt.

    Es ist Aufgabe der Erstattungsansprüche nach §§ 102 ff. SGB X, diesen Ausgleich vorzunehmen (BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 12 B 11.1886 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VG Stuttgart, 16.02.2015 - 7 K 5740/14

    Kinder- und Jugendhilfe; Asperger-Syndrom; integrative Beschulung;

    Auszug aus VG Würzburg, 07.12.2017 - W 3 K 15.1434
    Der gleichen Ansicht ist auch das Verwaltungsgericht Stuttgart in seinem Beschluss vom 16. Februar 2015 (7 K 5740/14 - juris), welches ohne weitere entsprechende Problematisierung das Asperger Syndrom der Kategorie der seelischen Behinderungen zuordnet.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2017 - L 7 SO 2669/15

    Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Erstattungsanspruch des

    Auszug aus VG Würzburg, 07.12.2017 - W 3 K 15.1434
    Auf der Grundlage dieses Gedankens stuft auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 27. April 2017 - L 7 SO 2669/15 - juris Rn. 42) das Asperger Syndrom als seelische Behinderung ein.
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