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   VG Würzburg, 08.06.2011 - W 6 K 11.230   

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VG Würzburg, 08.06.2011 - W 6 K 11.230 (https://dejure.org/2011,66313)
VG Würzburg, Entscheidung vom 08.06.2011 - W 6 K 11.230 (https://dejure.org/2011,66313)
VG Würzburg, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - W 6 K 11.230 (https://dejure.org/2011,66313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde; private Schule; Vorbereitung auf einen Beruf; Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.12.1976 - 7 C 73.75

    Privater Schularbeitskreis - Besondere Förderung der Schüler - Allgemeinbildende

    Auszug aus VG Würzburg, 08.06.2011 - W 6 K 11.230
    Zur Frage, wann eine Einrichtung i.S. der Vorschrift auf einen Beruf vorbereite, habe das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 3. Dezember 1996 Az: VII C 73.75 ausgeführt, dass das Gesetz damit nur die Vorbereitung auf einen bestimmten Beruf, die Vermittlung spezieller Kenntnisse und Fertigkeiten die zur Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten notwendig seien, meine.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts meint das Gesetz mit der Vorbereitung auf einen Beruf die Vermittlung spezieller Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten notwendig sind (vgl. BVerwG, U.v. 03.12.1976, Az: VII C 73.75).

  • BFH, 14.03.1974 - V R 54/73

    Keine Steuerfreiheit für Fahrschulen, die auf die Prüfung zur Erlangung der

    Auszug aus VG Würzburg, 08.06.2011 - W 6 K 11.230
    Dabei sei es durchaus möglich, dass zwar die Landesbehörde die ordnungsgemäße Vorbereitung auf einen Beruf oder eine Prüfung bescheinigt habe, dass aber seitens der Finanzverwaltung festgestellt werde, es handele sich bei der Einrichtung als solcher nicht um eine allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtung (vgl. Finanzgericht München v. 18.11.2004 Az: 140 K 5057/01; BFH v. 14.03.1974 Az: V R 54/73).
  • BFH, 03.05.1989 - V R 83/84

    1. Zum Umfang der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 2. Zur

    Auszug aus VG Würzburg, 08.06.2011 - W 6 K 11.230
    Es liege im Wesen einer derartigen Bescheinigung, dass sie sich hierauf beschränke und nicht die konkrete Ausbildung einzelner Schüler oder Lehrgangsteilnehmer beurteile (vgl. BFH v. 03.05.1989 Az: V R 83/84, BStBl II 1989, 815).
  • BFH, 24.01.2008 - V R 3/05

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Leistungen von Ballettschulen

    Auszug aus VG Würzburg, 08.06.2011 - W 6 K 11.230
    Das in diesem Zusammenhang zitierte Urteil des FG München vom 18.11.2004 (dessen Rechtsaufführungen durch BFH mit Urteil vom 24.01.2008, BFH/NV 2008 S. 1078, aufgehoben worden seien) passe nicht auf den Streitfall.
  • VG Würzburg, 29.03.2006 - W 6 K 05.527
    Auszug aus VG Würzburg, 08.06.2011 - W 6 K 11.230
    Dieser Argumentation sei das Verwaltungsgericht Würzburg auch im Urteil vom 29. März 2006 Az: W 6 K 05.527 gefolgt.
  • BFH, 18.12.2003 - V R 62/02

    Umsatzsteuerpflicht einer Jagdschule

    Auszug aus VG Würzburg, 08.06.2011 - W 6 K 11.230
    So habe der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 18. Dezember 2003 Az: V R 62/02 (BStBl II 2004, 252) ausgeführt, dass zwischen privaten und öffentlichen Schulen eine gleichmäßige umsatzsteuerlicher Behandlung herbeizuführen sei, wenn sie in einem Wettbewerb zueinanderstünden, denn die öffentlichen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts unterhaltenen Schulen unterlägen gemäß § 2 Abs. 3 UStG nicht der Umsatzsteuer.
  • VGH Bayern, 24.05.2011 - 21 C 11.734

    Beschwerde/Umsatzsteuerbescheinigung; Streitwert

    Auszug aus VG Würzburg, 08.06.2011 - W 6 K 11.230
    Als Streitwert für die Erteilung einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 21a bb UStG ist der Regelstreitwert anzusetzen, nicht der Wert der steuerlichen Auswirkungen der Bescheinigung (vgl. BayVGH, B.v. 24.05.2011, Az: 21 C 11.734).
  • BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 4.06

    Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen; Musical-Produktion;

    Auszug aus VG Würzburg, 08.06.2011 - W 6 K 11.230
    Der Bescheinigungsbehörde verbleibt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Bescheinigung vorliegen, kein Handlungsermessen (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2006 Az: 10 C 4.06).
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