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   VG Würzburg, 08.08.2011 - W 5 S 11.598   

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VG Würzburg, 08.08.2011 - W 5 S 11.598 (https://dejure.org/2011,68740)
VG Würzburg, Entscheidung vom 08.08.2011 - W 5 S 11.598 (https://dejure.org/2011,68740)
VG Würzburg, Entscheidung vom 08. August 2011 - W 5 S 11.598 (https://dejure.org/2011,68740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Anhörung; Wiederholungsgefahr; Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09

    Zur Begründung der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung - Zur

    Auszug aus VG Würzburg, 08.08.2011 - W 5 S 11.598
    Welche Anforderungen an die Nachholung der Anhörung zu stellen sind, ist zwar im Gesetz nicht geregelt; die Kammer ist jedoch der Rechtsauffassung, dass es - selbst bei Ermessensentscheidungen - ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass der Betroffene nachträglich eine in der Substanz vollwertige Gelegenheit zur Stellungnahme erhält und die Behörde die gegebenenfalls nachträglich vorgebrachten Einwendungen einer kritischen Überprüfung im Hinblick auf den Bestand des Bescheides unterzieht (vgl. BVerwGE 75, 214, 227; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, U.v. 18.08.2010, Nr. 3 L 372/09; vgl. auch VG Ansbach, U.v. 15.02.2011, Nr. AN 1 K 10.02380; a. A.: VG Düsseldorf, U.v. 06.11.2008, Nr. 18 K 4795/08: Heilung nur durch Anhörung im Verwaltungsverfahren außerhalb des gerichtlichen Verfahrens).

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte, während das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrundeliegende Wahrscheinlichkeitsurteil einer solchen Kontrolle nur begrenzt zugänglich ist (vgl. VGH Mannheim, U.v. 29.05.2008, Nr. 1 S 1503/07; OVG Bautzen, B.v. 29.01.2010, Nr. 3 D 91/08, B.v. 12.10.2010, Nr. 3 A 657/09; OVG Magdeburg, U.v. 18.08.2010, Nr. 3 L 372/09).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Besitzes kinderpornographischer

    Auszug aus VG Würzburg, 08.08.2011 - W 5 S 11.598
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte, während das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrundeliegende Wahrscheinlichkeitsurteil einer solchen Kontrolle nur begrenzt zugänglich ist (vgl. VGH Mannheim, U.v. 29.05.2008, Nr. 1 S 1503/07; OVG Bautzen, B.v. 29.01.2010, Nr. 3 D 91/08, B.v. 12.10.2010, Nr. 3 A 657/09; OVG Magdeburg, U.v. 18.08.2010, Nr. 3 L 372/09).
  • VGH Bayern, 23.11.2009 - 10 CS 09.1854

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen;

    Auszug aus VG Würzburg, 08.08.2011 - W 5 S 11.598
    Im Übrigen trägt die der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zugrundeliegende Prognose der Wiederholungsgefahr typischerweise auch die Begründung der sofortigen Vollziehbarkeit dieser Maßnahmen in sich, so dass die Bezugnahme insoweit rechtmäßigerweise erfolgen konnte (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2009, Az. 10 CS 09.1854).
  • VG Düsseldorf, 06.11.2008 - 18 K 4795/08

    Anforderungen an die formelle sowie materielle Rechtmäßigkeit einer Vorladung zur

    Auszug aus VG Würzburg, 08.08.2011 - W 5 S 11.598
    Welche Anforderungen an die Nachholung der Anhörung zu stellen sind, ist zwar im Gesetz nicht geregelt; die Kammer ist jedoch der Rechtsauffassung, dass es - selbst bei Ermessensentscheidungen - ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass der Betroffene nachträglich eine in der Substanz vollwertige Gelegenheit zur Stellungnahme erhält und die Behörde die gegebenenfalls nachträglich vorgebrachten Einwendungen einer kritischen Überprüfung im Hinblick auf den Bestand des Bescheides unterzieht (vgl. BVerwGE 75, 214, 227; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, U.v. 18.08.2010, Nr. 3 L 372/09; vgl. auch VG Ansbach, U.v. 15.02.2011, Nr. AN 1 K 10.02380; a. A.: VG Düsseldorf, U.v. 06.11.2008, Nr. 18 K 4795/08: Heilung nur durch Anhörung im Verwaltungsverfahren außerhalb des gerichtlichen Verfahrens).
  • OVG Sachsen, 12.10.2010 - 3 A 657/09

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen nach § 81b 2. Alt. StPO

    Auszug aus VG Würzburg, 08.08.2011 - W 5 S 11.598
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte, während das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrundeliegende Wahrscheinlichkeitsurteil einer solchen Kontrolle nur begrenzt zugänglich ist (vgl. VGH Mannheim, U.v. 29.05.2008, Nr. 1 S 1503/07; OVG Bautzen, B.v. 29.01.2010, Nr. 3 D 91/08, B.v. 12.10.2010, Nr. 3 A 657/09; OVG Magdeburg, U.v. 18.08.2010, Nr. 3 L 372/09).
  • VG Ansbach, 15.02.2011 - AN 1 K 10.02380

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung

    Auszug aus VG Würzburg, 08.08.2011 - W 5 S 11.598
    Welche Anforderungen an die Nachholung der Anhörung zu stellen sind, ist zwar im Gesetz nicht geregelt; die Kammer ist jedoch der Rechtsauffassung, dass es - selbst bei Ermessensentscheidungen - ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass der Betroffene nachträglich eine in der Substanz vollwertige Gelegenheit zur Stellungnahme erhält und die Behörde die gegebenenfalls nachträglich vorgebrachten Einwendungen einer kritischen Überprüfung im Hinblick auf den Bestand des Bescheides unterzieht (vgl. BVerwGE 75, 214, 227; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, U.v. 18.08.2010, Nr. 3 L 372/09; vgl. auch VG Ansbach, U.v. 15.02.2011, Nr. AN 1 K 10.02380; a. A.: VG Düsseldorf, U.v. 06.11.2008, Nr. 18 K 4795/08: Heilung nur durch Anhörung im Verwaltungsverfahren außerhalb des gerichtlichen Verfahrens).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus VG Würzburg, 08.08.2011 - W 5 S 11.598
    Welche Anforderungen an die Nachholung der Anhörung zu stellen sind, ist zwar im Gesetz nicht geregelt; die Kammer ist jedoch der Rechtsauffassung, dass es - selbst bei Ermessensentscheidungen - ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass der Betroffene nachträglich eine in der Substanz vollwertige Gelegenheit zur Stellungnahme erhält und die Behörde die gegebenenfalls nachträglich vorgebrachten Einwendungen einer kritischen Überprüfung im Hinblick auf den Bestand des Bescheides unterzieht (vgl. BVerwGE 75, 214, 227; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, U.v. 18.08.2010, Nr. 3 L 372/09; vgl. auch VG Ansbach, U.v. 15.02.2011, Nr. AN 1 K 10.02380; a. A.: VG Düsseldorf, U.v. 06.11.2008, Nr. 18 K 4795/08: Heilung nur durch Anhörung im Verwaltungsverfahren außerhalb des gerichtlichen Verfahrens).
  • OVG Sachsen, 29.01.2010 - 3 D 91/08

    Heranziehung zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen

    Auszug aus VG Würzburg, 08.08.2011 - W 5 S 11.598
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte, während das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrundeliegende Wahrscheinlichkeitsurteil einer solchen Kontrolle nur begrenzt zugänglich ist (vgl. VGH Mannheim, U.v. 29.05.2008, Nr. 1 S 1503/07; OVG Bautzen, B.v. 29.01.2010, Nr. 3 D 91/08, B.v. 12.10.2010, Nr. 3 A 657/09; OVG Magdeburg, U.v. 18.08.2010, Nr. 3 L 372/09).
  • VG Würzburg, 14.01.2013 - W 5 S 13.17

    Erkennungsdienstliche Behandlung, dringender Tatverdacht, Notwendigkeit

    Der Restverdacht ist hierdurch nämlich nicht automatisch ausgeräumt (vgl. Beschluss der erkennenden Kammer v. 08.08.2011, Az.: W 5 S 11.598).
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