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   VG Würzburg, 08.11.2018 - W 1 K 18.31805   

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https://dejure.org/2018,37919
VG Würzburg, 08.11.2018 - W 1 K 18.31805 (https://dejure.org/2018,37919)
VG Würzburg, Entscheidung vom 08.11.2018 - W 1 K 18.31805 (https://dejure.org/2018,37919)
VG Würzburg, Entscheidung vom 08. November 2018 - W 1 K 18.31805 (https://dejure.org/2018,37919)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 53; BayAufnG Art. 4 Abs. 3, Abs. 5; AufenthG § 60 Abs. 5
    Ablehnung der Gestattung des Auszuges aus der Gemeinschaftsunterkunft

  • rewis.io

    Ablehnung der Gestattung des Auszuges aus der Gemeinschaftsunterkunft

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 23.01.2009 - 21 BV 08.30134

    Zuweisung in staatliche Gemeinschaftsunterkunft - begründeter Ausnahmefall

    Auszug aus VG Würzburg, 08.11.2018 - W 1 K 18.31805
    Deshalb betont auch die Begründung zu Art. 4 AufnG (vgl. LT-Drs. 14/8632, S. 6), dass die Nichtunterbringung in einer staatlichen Gemeinschaftsunterkunft, nicht zuletzt aus Kostengründen, die absolute Ausnahme darstellen muss (vgl. BayVGH, U.v. 23.1.2009 - 21 BV 08.30134 - juris).
  • VGH Bayern, 17.10.2016 - 21 C 16.30043

    Bei der Gestattung des Auszugs aus der Gemeinschaftsunterkunft handelt es sich um

    Auszug aus VG Würzburg, 08.11.2018 - W 1 K 18.31805
    Gerichtskosten werden nach § 83b AsylG nicht erhoben, da es sich um eine asylrechtliche Streitigkeit handelt (vgl. BayVGH, B.v. 17.10.2016 - 21 C 16.30043 - juris).
  • VG Bayreuth, 18.05.2021 - B 6 E 21.431

    Gestattung der Wohnsitznahme in einer Privatwohnung

    Die Unterbringung in einer privaten Unterkunft muss daher, nicht zuletzt aus Kostengründen, die absolute Ausnahme darstellen (VG Würzburg, U.v. 8.11.2018 - W 1 K 18.31805 - juris Rn. 17 unter Verweis auf BayVGH U.v. 23.1.2009 - 21 BV 08.30134 - juris).
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