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   VG Würzburg, 09.03.2021 - W 1 K 20.1986   

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VG Würzburg, 09.03.2021 - W 1 K 20.1986 (https://dejure.org/2021,8113)
VG Würzburg, Entscheidung vom 09.03.2021 - W 1 K 20.1986 (https://dejure.org/2021,8113)
VG Würzburg, Entscheidung vom 09. März 2021 - W 1 K 20.1986 (https://dejure.org/2021,8113)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (31)

  • VG Würzburg, 05.05.2020 - W 1 E 20.491

    Konkurrentenstreitverfahren (Untersagung einer Besetzung)

    Auszug aus VG Würzburg, 09.03.2021 - W 1 K 20.1986
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren, im Verfahren W 1 E 20.491 sowie den Inhalt der vorgelegten Behördenakten verwiesen.

    Zwar wurde im Verfahren W 1 E 20.491 vor dem Verwaltungsgericht Würzburg mit Beschluss vom 5. Mai 2020 eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs aus Art. 33 Abs. 2 GG im dortigen Auswahlverfahren festgestellt, sodass der Beklagten untersagt wurde, die ausgeschriebene Stelle vor erneuter Durchführung des Auswahlverfahrens unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts mit der im seinerzeitigen Verfahren Beigeladenen zu besetzen. Diese Rechtsverletzung ist auch schuldhaft erfolgt (vgl. dazu: Plog/Wiedow, § 22 BBG Rn. 62).

    Allerdings war Streitgegenstand des Verfahrens W 1 E 20.491 allein die Besetzung des für den Kläger und die seinerzeitige Beigeladene jeweils höherwertigen Dienstpostens als Sachbereichsleiter/in des Dienstleistungssachbereiches 1 (Verwaltung) am Dienstort ... (vgl. dort S. 18) und nicht auch bereits eine Beförderung im Sinne einer Verleihung eines anderen statusrechtlichen Amtes mit anderem Endgrundgehalt und anderer Amtsbezeichnung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 BBG).

    Da die Beklagte hier selbst keine näheren Darlegungen zum hypothetischen Verfahrensablauf im Falle rechtmäßiger Handhabung macht und insbesondere auch nicht bestreitet, dass es bei Vermeidung des seinerzeitigen Beurteilungsfehlers zu einer Auswahl des Klägers gekommen wäre, ist es nach Überzeugung der Kammer sachgerecht, von einem Beurteilungsgleichstand auszugehen, bei dem der Kläger jedenfalls eine reelle Auswahlmöglichkeit entsprechend der oben zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung gehabt hätte (vgl. hierzu auch bereits: Beschluss in W 1 E 20.491, Seite 35 f.).

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus VG Würzburg, 09.03.2021 - W 1 K 20.1986
    Dem ist nichts hinzuzufügen; eine rechtswidrige Verfahrensweise kann darin nicht erkannt werden (vgl. zur Zulässigkeit der haushaltsrechtlichen Topfwirtschaft: BVerfG, B.v. 7.3.2013 - 2 BvR 2582/12 - juris Rn. 2).

    Auch im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2013 (2 BvR 2582/12 - juris) sind das 2-stufige Verfahren aus Besetzung höherwertiger Dienstposten und nachfolgenden Beförderungen sowie die in der saarländischen Finanzverwaltung praktizierte Topfwirtschaft und die Dienstpostenbündelung nicht grundsätzlich beanstandet worden, sondern lediglich die dortige konkrete Durchführung.

    Auch im vom Kläger herangezogenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.03.2013 (2 BvR 2582/12 - juris) stellt das Gericht fest, dass der betroffene Beamte bei einem Auseinanderfallen von Statusamt und Dienstposten keinen Beförderungsanspruch aus dem Fürsorgeanspruch des Art. 33 Abs. 5 GG herleiten kann; der Grundsatz der Bestenauslese des Art. 33 Abs. 2 GG könne dadurch nicht relativiert werden und daher auch keine vorrangige Beförderung des Klägers rechtfertigen.

  • BVerfG, 13.01.2010 - 2 BvR 811/09

    Keine Absenkung der Kausalitätsanforderungen für Schadensersatzanspruch eines

    Auszug aus VG Würzburg, 09.03.2021 - W 1 K 20.1986
    Rechtsgrundlage dieses unabhängig vom Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG) bestehenden Anspruchs ist das Beamtenverhältnis; eines Rückgriffs auf die Verletzung der Fürsorgepflicht bedarf es nicht (BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7/09 -, BVerwGE 141, 361-376; BVerfG, Kammerbeschluss vom 13.1.2010 - 2 BvR 811/09 - BayVBI 2010, 303; BVerwG, Ue.v. 25.8.1988 - BVerwG 2 C 51.86 - BVerwGE 80, 123 = Buchholz 237.7 § 7 NWLBG Nr. 5 S. 2 f.; v. 28.5.1998 - BVerwG 2 C 29.97 - BVerwGE 107, 29 = Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 40 S. 3; v. 1.4.2004 - BVerwG 2 C 26.03 - Buchholz 237.8 § 10 RhPLBG Nr. 1; v. 17.8.2005 - BVerwG 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 32 S. 28 f. und v. 31.3.2010 - BVerwG 2 A 2.09 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 48 Rn. 15; zum Schadensersatzanspruch von Einstellungsbewerbern: U.v. 25.2.2010 - BVerwG 2 C 22.09 - BVerwG 136, 140 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 45).

    Ein Schadensersatzanspruch wegen rechtswidrig unterlassener Beförderung kann nur begründet sein, wenn dem Beamten ohne den Rechtsverstoß das angestrebte Amt voraussichtlich übertragen worden wäre (U.v. 11.2.2009 - BVerwG 2 A 7.06 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 44, bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss v. 13.1.2010 - 2 BvR 811.09 - BayVBl. 2010, 303).

    Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn eine freie und besetzbare Beförderungsstelle vorhanden ist, die der Dienstherr im Zeitpunkt der Entscheidung über den Beförderungsantrag auch tatsächlich besetzen will und der Bewerber - im Sinne einer Ermessensreduzierung auf Null - der am besten geeignete Kandidat ist (vgl. BVerfG, B.v. 13.1.2010 - 2 BvR 811/09 - BayVBl 2010, 303 Rn. 8, hierzu auch B.v. 20.9.2016 - 2 BvR 2453/15 - NJW 2016, 3425 Rn. 28; BVerwG, Ue.v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 22, v. 25.7.2013 - 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244 Rn. 9 und v. 11.12.2014 - 2 C 51.13 - BVerwGE 151, 114 Rn. 15).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

    Auszug aus VG Würzburg, 09.03.2021 - W 1 K 20.1986
    Denn nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. etwa: BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 2 C 27/15 - juris) m.w.N; BVerwG, U.v. 26.6.1986 - 2 C 41/84 - juris; BVerwG, B.v. 23.10.2008 - 2 B 114/07 - juris; BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 6 ZB 18.2068 - juris) hat ein Beamter grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.5.1975 - 2 BvR 13/73 - BVerfGE 39, 334 , U.v. 24.9.2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282 , B.v. 21.4.2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 75).

    Hierzu wird erneut auf die oben zitierten Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung verwiesen, wonach ein Beamter keinen Anspruch auf Ausbringung einer bestimmten Zahl von Planstellen, schon gar nicht zu bestimmten Zeitpunkten, hat; insoweit sind subjektive Rechte des Beamten in keiner Weise berührt (vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 2 C 27/15 - juris).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Würzburg, 09.03.2021 - W 1 K 20.1986
    Aus der Art. 33 Abs. 2 GG vorgelagerten Organisationsgewalt des Dienstherrn folgt, dass es ihm im Grundsatz obliegt, nicht nur darüber zu entscheiden, ob und wann er welche Statusämter vorhält, sondern - im Rahmen einer angemessenen Ausgestaltung des Auswahlverfahrens - auch, wann er diese endgültig besetzen will (BVerwG, Ue.v. 13.12.2012 - 2 C 11.11 - BVerwGE 145, 237 Rn. 20 und v. 29.11.2012 - 2 C 6.11 - BVerwGE 145, 185 Rn. 29).

    Unabhängig davon hat der Kläger auch keinen Anspruch auf eine Beförderung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder auch nur auf die zügige Durchführung des Beförderungsverfahrens (vgl. BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 2 C 6/11 - juris).

  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

    Auszug aus VG Würzburg, 09.03.2021 - W 1 K 20.1986
    Ein Schadensersatzanspruch wegen rechtswidrig unterlassener Beförderung kann nur begründet sein, wenn dem Beamten ohne den Rechtsverstoß das angestrebte Amt voraussichtlich übertragen worden wäre (U.v. 11.2.2009 - BVerwG 2 A 7.06 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 44, bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss v. 13.1.2010 - 2 BvR 811.09 - BayVBl. 2010, 303).

    Auch wenn der Verzicht auf ein weiteres Auswahlverfahren für die Beförderung von Inhabern höherwertiger Dienstposten, welche ihrerseits nach dem Leistungsgrundsatz vergeben wurden, in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Zuweisung eines Beförderungsdienstpostens grundsätzlich möglich erscheint, so ist eine solche Verfahrensweise keineswegs zwingend (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 13; U.v. 11.2.2009 - 2 A 7/06 - juris Rn. 18 ff.; Plog/Wiedow, § 22 BBG Rn. 16, 16a).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus VG Würzburg, 09.03.2021 - W 1 K 20.1986
    Rechtsgrundlage dieses unabhängig vom Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG) bestehenden Anspruchs ist das Beamtenverhältnis; eines Rückgriffs auf die Verletzung der Fürsorgepflicht bedarf es nicht (BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7/09 -, BVerwGE 141, 361-376; BVerfG, Kammerbeschluss vom 13.1.2010 - 2 BvR 811/09 - BayVBI 2010, 303; BVerwG, Ue.v. 25.8.1988 - BVerwG 2 C 51.86 - BVerwGE 80, 123 = Buchholz 237.7 § 7 NWLBG Nr. 5 S. 2 f.; v. 28.5.1998 - BVerwG 2 C 29.97 - BVerwGE 107, 29 = Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 40 S. 3; v. 1.4.2004 - BVerwG 2 C 26.03 - Buchholz 237.8 § 10 RhPLBG Nr. 1; v. 17.8.2005 - BVerwG 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 32 S. 28 f. und v. 31.3.2010 - BVerwG 2 A 2.09 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 48 Rn. 15; zum Schadensersatzanspruch von Einstellungsbewerbern: U.v. 25.2.2010 - BVerwG 2 C 22.09 - BVerwG 136, 140 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 45).

    [...] Ein Anspruch auf Schadensersatz wird hierbei schon dann regelmäßig in Betracht kommen, wenn der unterlegene Kandidat bei einer Entscheidung nach leistungsbezogenen Auswahlkriterien zumindest reelle Beförderungschancen gehabt hätte, wenn also seine Beförderung ohne den schuldhaften Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG nach Lage der Dinge ernsthaft möglich gewesen wäre (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7/09 - juris).

  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus VG Würzburg, 09.03.2021 - W 1 K 20.1986
    Die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens muss aber dem grundgesetzlich verbürgten Bewerbungsverfahrensanspruch Rechnung tragen und darf dessen Inanspruchnahme nicht vereiteln oder unangemessen erschweren (vgl. BVerfG, B.v. 8.10.2007 - 2 BvR 1846/07 u.a. - BVerfGK 12, 284 ; BVerwG, U.v. 3.12.2014 - 2 A 3.13 - BVerwGE 151, 14 Rn. 18).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 11.11

    Alter; Altersaufbau; Auswahlverfahren; Bedarf; Umwandlung; Zeitsoldat;

    Auszug aus VG Würzburg, 09.03.2021 - W 1 K 20.1986
    Aus der Art. 33 Abs. 2 GG vorgelagerten Organisationsgewalt des Dienstherrn folgt, dass es ihm im Grundsatz obliegt, nicht nur darüber zu entscheiden, ob und wann er welche Statusämter vorhält, sondern - im Rahmen einer angemessenen Ausgestaltung des Auswahlverfahrens - auch, wann er diese endgültig besetzen will (BVerwG, Ue.v. 13.12.2012 - 2 C 11.11 - BVerwGE 145, 237 Rn. 20 und v. 29.11.2012 - 2 C 6.11 - BVerwGE 145, 185 Rn. 29).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VG Würzburg, 09.03.2021 - W 1 K 20.1986
    Zudem hat das Bundesverfassungsgericht (B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 42) ausdrücklich erklärt, dass es auch bei gebündelten Dienstposten möglich ist, Beförderungen unter Beachtung von Art. 33 Abs. 2 GG vorzunehmen, sodass der in der Verfassung besonders hervorgehobene Grundsatz der Bestenauslese nicht beeinträchtigt wird.
  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 182/82

    Auslösen von Schadensersatzansprüchen nach Amtshaftungsgrundsätzen durch

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung;

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 26.03

    Schadensersatzanspruch wegen zu später Beförderung; Auswahlverfahren;

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84

    Beamtenrecht - Beförderung - Polizeidienst

  • VGH Bayern, 25.01.2019 - 6 ZB 18.2068

    Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Beförderung

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

  • BVerwG, 23.10.2008 - 2 B 114.07

    Anspruch eines Beamten auf eine Beförderung zum Steueroberamtsrat und die

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

  • VGH Bayern, 13.12.2021 - 6 ZB 21.1345

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 9. März 2021 - W 1 K 20.1986 - wird abgelehnt.
  • VG Bayreuth, 26.07.2022 - B 5 K 21.496

    Feststellung der Bewährung, kein höherwertiger Dienstposten bei gebündelter

    Aus der Übertragung des gegenständlichen Dienstpostens mit der Maximalbewertung A12 kann der Kläger nichts für die rechtlich und tatsächlich davon zu trennende Frage der Beförderungsentscheidung herleiten, insbesondere ergibt sich kein Automatismus dahingehend, dass der erfolgreich auf einem höherwertigen Dienstposten (was hier schon nicht der Fall ist) ausgewählte Bewerber damit auch, noch dazu zeitgleich einen Anspruch erwirbt, befördert zu werden (vgl. VG Würzburg, U.v. 9.3.2021 - W 1 K 20.1986 - juris Rn. 26).
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