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   VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1364   

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VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1364 (https://dejure.org/2023,9749)
VG Würzburg, Entscheidung vom 09.03.2023 - W 3 K 21.1364 (https://dejure.org/2023,9749)
VG Würzburg, Entscheidung vom 09. März 2023 - W 3 K 21.1364 (https://dejure.org/2023,9749)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    SGB X § 45; SGB X § 50; BAföG § 27
    Ausbildungsförderung, Rücknahme, Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen, Rechtsmissbrauch, Vermögensübertragung an nahe Angehörige

 
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  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12

    Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger

    Auszug aus VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1364
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher das erkennende Gericht folgt, ist eine Vermögensübertragung unabhängig von ihrer bürgerlich-rechtlichen Wirksamkeit ausbildungsförderungsrechtlich wegen Rechtsmissbrauchs unbeachtlich, wenn sie im Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck steht (st.Rspr., z.B. BVerwG, U.v. 13.1.1983 - 5 C 103/80 - NJW 1983, 2829, 2830; U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 Rn. 19).

    Der Gesetzeszweck der Vermögensanrechnung liegt darin, den in § 1 BAföG verankerten Nachrang der staatlichen Ausbildungsförderung durchzusetzen (BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 Rn. 19).

    Entsprechend ist es gerechtfertigt und im Einzelfall auch geboten, auch auf den zeitlichen Zusammenhang zwischen Antragstellung und Vermögensübertragung abzustellen (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 Rn. 19).

    Dies ist für die Frage des Rechtsmissbrauchs der Vermögensübertragung unerheblich (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 Rn. 19).

    Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, weil er schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und das nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BVerwG, U.v.14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 Rn. 24).

    Eine Begrenzung des Entscheidungsspielraums der Ämter für Ausbildungsförderung im Sinne eines sogenannten intendierten Ermessens besteht hierbei nicht (BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 Rn. 29 ff.).

  • OVG Sachsen, 18.05.2016 - 1 A 382/15

    Ausbildungsförderung, fiktiver Vermögensverbrauch, Wiederholungsantrag

    Auszug aus VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1364
    Bei einer nachträglichen Vermögensberechnung im Rahmen von Rücknahmeentscheidungen ist in Rechnung zu stellen, dass der Auszubildende bei rechtmäßigem Verhalten das angerechnete Vermögen tatsächlich anstatt der ihm rechtswidrig zugeflossenen Förderungsbeträge für seinen Lebensunterhalt und die Ausbildung verwendet hätte mit der Folge, dass es ihm im folgenden Bewilligungszeitraum nicht mehr angerechnet werden kann (BayVGH, B.v. 14.10.2009 - 12 ZB 08.1460 - juris Rn. 5 m.w.N.; OVG Sachsen, U.v. 18.5.2016 - 1 A 382/15 - BeckRS 2016, 46697 Rn. 24).

    Dabei ist der fiktive Vermögensverbrauch nicht für den gesamten jeweiligen Bewilligungszeitraum, sondern nur bis zum Zeitpunkt des jeweiligen Wiederholungsantrags in Abzug zu bringen (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.1983 - 5 C 103/80 - juris Rn. 23; OVG NRW, U.v. 18.11.2011 - 12 A 1809/10 - juris Rn. 65; OVG Sachsen, U.v. 18.5.2016 - 1 A 382/15 - BeckRS 2016, 46697 Rn. 25), da für die Vermögensberechnung von Auszubildenden der Antragszeitpunkt maßgeblich ist (§ 28 Abs. 2 BAföG).

    Dabei könnte auch einem Härtefallantrag (§ 29 Abs. 3 BAföG) nur bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage entsprochen werden (OVG Bautzen, U.v. 18.5.2016 - 1 A 382/15 - BeckRS 2016, 46697 Rn. 26).

  • VG Ansbach, 18.03.2022 - AN 2 K 21.01652

    Rückforderung von Ausbildungsförderung, rechtsmissbräuchliche

    Auszug aus VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1364
    Dagegen ist subjektiv verwerfliches Handeln für die Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Vermögensübertragung ebenso wenig notwendig (BayVGH, B.v. 30.1.2012 - 12 C 11.114 - BeckRS 2012, 51842 Rn. 7; zum Ganzen auch VG Ansbach, U.v. 18.3.2022 - AN 2 K 21.1652 - BeckRS 2022, 12635 Rn. 42) wie eine konkrete Vorstellung in Bezug auf die Beantragung von Ausbildungsförderung für eine bestimmte Ausbildung.

    Dies verletzt den Nachrang der Ausbildungsförderung (vgl. VG Ansbach, U.v. 18.3.2022 - AN 2 K 21.1652 - BeckRS 2022, 12635 Rn. 45).

    Entscheidend ist vielmehr der Widerspruch der Vermögensübertragung zum Nachrang von Ausbildungsförderung, welcher bereits dann vorliegt, wenn die Aufnahme einer förderungsfähigen Ausbildung in naher Zukunft zumindest ernsthaft in Betracht kommt (OVG Niedersachsen, B.v. 26.9.2018 - 4 LA 367/17 - NJW 2018, 3798 Rn. 7 f.; VG Ansbach, U.v. 18.3.2022 - AN 2 K 21.1652 - BeckRS 2022, 12635 Rn. 45).

  • OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 4 LA 367/17

    Verpflichtung eines Empfängers von Bafög-Leistungen zur Rückzahlung der

    Auszug aus VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1364
    Der zeitliche Zusammenhang zwischen einer unentgeltlichen Vermögensübertragung und der Beantragung von Ausbildungsförderung ist vielmehr auch dann ein gewichtiges Indiz für einen Rechtsmissbrauch, wenn Vermögen im Zusammenhang mit einer noch nicht mit letzter Sicherheit in naher Zukunft aufzunehmenden, förderungsfähigen Ausbildung übertragen worden ist, weil auch dann der Schluss nahe liegt, dass damit eine staatliche Förderungsoption unter Umgehung des Nachranggrundsatzes (§ 1 BAföG) gesichert werden soll (OVG Niedersachsen, B.v. 26.9.2018 - 4 LA 367/17 - NJW 2018, 3798 Rn. 8).

    Soweit die relevanten Umstände in familiären Beziehungen wurzeln oder sich als innere Tatsachen darstellen, die häufig nicht zweifelsfrei feststellbar sind, ist es gerechtfertigt, für die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Vermögensübertragung zwischen nahen Angehörigen äußerlich erkennbare Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien) heranzuziehen (OVG Niedersachsen, B.v. 26.9.2018 - 4 LA 367/17 - NJW 2018, 3798 Rn. 8; ebenso zur Feststellung des Bestehens eines Darlehensvertrags zwischen nahen Angehörigen als Schuld i.S.v. § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG BVerwG, U.v. 4.9.2008 - 5 C 30/07 - NVwZ 2009, 392 Rn. 24; BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 12 ZB 11.479 - BeckRS 2012, 53594 Rn. 13).

    Entscheidend ist vielmehr der Widerspruch der Vermögensübertragung zum Nachrang von Ausbildungsförderung, welcher bereits dann vorliegt, wenn die Aufnahme einer förderungsfähigen Ausbildung in naher Zukunft zumindest ernsthaft in Betracht kommt (OVG Niedersachsen, B.v. 26.9.2018 - 4 LA 367/17 - NJW 2018, 3798 Rn. 7 f.; VG Ansbach, U.v. 18.3.2022 - AN 2 K 21.1652 - BeckRS 2022, 12635 Rn. 45).

  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 103.80

    Anrechnung von Vermögen eines Auszubildenden - Berücksichtigung

    Auszug aus VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1364
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher das erkennende Gericht folgt, ist eine Vermögensübertragung unabhängig von ihrer bürgerlich-rechtlichen Wirksamkeit ausbildungsförderungsrechtlich wegen Rechtsmissbrauchs unbeachtlich, wenn sie im Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck steht (st.Rspr., z.B. BVerwG, U.v. 13.1.1983 - 5 C 103/80 - NJW 1983, 2829, 2830; U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 Rn. 19).

    Dabei ist der fiktive Vermögensverbrauch nicht für den gesamten jeweiligen Bewilligungszeitraum, sondern nur bis zum Zeitpunkt des jeweiligen Wiederholungsantrags in Abzug zu bringen (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.1983 - 5 C 103/80 - juris Rn. 23; OVG NRW, U.v. 18.11.2011 - 12 A 1809/10 - juris Rn. 65; OVG Sachsen, U.v. 18.5.2016 - 1 A 382/15 - BeckRS 2016, 46697 Rn. 25), da für die Vermögensberechnung von Auszubildenden der Antragszeitpunkt maßgeblich ist (§ 28 Abs. 2 BAföG).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2011 - 12 A 1809/10

    Rücknahme eines Bescheids über die Bewilligung von Ausbildungsförderung bei

    Auszug aus VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1364
    Dabei ist der fiktive Vermögensverbrauch nicht für den gesamten jeweiligen Bewilligungszeitraum, sondern nur bis zum Zeitpunkt des jeweiligen Wiederholungsantrags in Abzug zu bringen (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.1983 - 5 C 103/80 - juris Rn. 23; OVG NRW, U.v. 18.11.2011 - 12 A 1809/10 - juris Rn. 65; OVG Sachsen, U.v. 18.5.2016 - 1 A 382/15 - BeckRS 2016, 46697 Rn. 25), da für die Vermögensberechnung von Auszubildenden der Antragszeitpunkt maßgeblich ist (§ 28 Abs. 2 BAföG).
  • VGH Bayern, 14.10.2009 - 12 ZB 08.1460

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    Auszug aus VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1364
    Bei einer nachträglichen Vermögensberechnung im Rahmen von Rücknahmeentscheidungen ist in Rechnung zu stellen, dass der Auszubildende bei rechtmäßigem Verhalten das angerechnete Vermögen tatsächlich anstatt der ihm rechtswidrig zugeflossenen Förderungsbeträge für seinen Lebensunterhalt und die Ausbildung verwendet hätte mit der Folge, dass es ihm im folgenden Bewilligungszeitraum nicht mehr angerechnet werden kann (BayVGH, B.v. 14.10.2009 - 12 ZB 08.1460 - juris Rn. 5 m.w.N.; OVG Sachsen, U.v. 18.5.2016 - 1 A 382/15 - BeckRS 2016, 46697 Rn. 24).
  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 249/02

    Zur Frage, ob Zuwendungen an die Stiftung Frauenkirche Dresden der

    Auszug aus VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1364
    Daran fehlt es bei einer Übertragung zur fiduziarischen Verwaltung, etwa wenn der Zuwendungsempfänger die Zuwendung lediglich als Durchgangsstation erhält, um ihn ohne eigene Nutzungsmöglichkeit an einen Dritten weiterzuleiten, bzw. eine Zuwendung von Vermögen allein zu dem Zweck erfolgt, es zu Gunsten anderer zu verwenden (BGH, U.v. 10.12.2003 - IV ZR 249/02 - NJW 2004, 1382, 1383; Koch in MüKoBGB, 9. Aufl. 2023, § 516 Rn. 12).
  • BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 8.77

    Stillegung eines Betriebes - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Schutzfrist -

    Auszug aus VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1364
    Die ursprünglich unterbliebene Anhörung der Klägerin vor Bescheiderlass wurde indes im Widerspruchsverfahren nachgeholt (§ 41 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 SGB X; vgl. BVerwG, U.v. 18.8.1977 - V C 8/77 - BeckRS 2010, 51208 - Rn. 14, U.v. 17.8.1982 - 1 C 22/81 - NVwZ 1983, 284; B.v. 18.2.1991 - 7 B 15/91 - NVwZ-RR 1991, 337).
  • VGH Bayern, 30.01.2012 - 12 C 11.114

    Prozesskostenhilfe; Ausbildungsförderungsrecht; rechtswidrige Vermögensverfügung;

    Auszug aus VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1364
    Dagegen ist subjektiv verwerfliches Handeln für die Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Vermögensübertragung ebenso wenig notwendig (BayVGH, B.v. 30.1.2012 - 12 C 11.114 - BeckRS 2012, 51842 Rn. 7; zum Ganzen auch VG Ansbach, U.v. 18.3.2022 - AN 2 K 21.1652 - BeckRS 2022, 12635 Rn. 42) wie eine konkrete Vorstellung in Bezug auf die Beantragung von Ausbildungsförderung für eine bestimmte Ausbildung.
  • BVerwG, 18.02.1991 - 7 B 15.91

    Ordnungsgeld gegen Gemeinderatsmitglied - §§ 28, 45 VwVfG, Nachholung einer

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

  • VGH Bayern, 04.07.2012 - 12 ZB 11.479

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2010 - 4 ME 38/10

    Rechtmäßigkeit einer Vermögensübertragung bei Kostenübernahme für eine

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