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   VG Würzburg, 10.06.2008 - W 4 K 08.2   

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https://dejure.org/2008,50255
VG Würzburg, 10.06.2008 - W 4 K 08.2 (https://dejure.org/2008,50255)
VG Würzburg, Entscheidung vom 10.06.2008 - W 4 K 08.2 (https://dejure.org/2008,50255)
VG Würzburg, Entscheidung vom 10. Juni 2008 - W 4 K 08.2 (https://dejure.org/2008,50255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wasserrechtliche Anordnungen; Wasserschutzgebiet; Gänsehaltung; Festlegung Besatzzahl außerhalb Trinkwasserschutzgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 05.02.2007 - 22 N 06.2838

    Wasserschutzgebiet; räumlicher Geltungsbereich; Bestimmtheitsgrundsatz; weitere

    Auszug aus VG Würzburg, 10.06.2008 - W 4 K 08.2
    Ein Normenkontrollantrag des Klägers gegen die WSG-VO wurde mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Februar 2007 (Az: 22 N 06.2838) abgewiesen.

    Soweit in der Klagebegründung zum wiederholten Male ausgeführt wird, die Begriffe "Grasnarbe" und "flächige Verletzung der Grasnarbe" seien nicht ausreichend definiert, kann auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Normenkontrollurteil vom 5. Februar 2007 (Nr. 22 N 06.2838) verwiesen werden.

  • VGH Bayern, 07.11.2005 - 22 CS 05.2399
    Auszug aus VG Würzburg, 10.06.2008 - W 4 K 08.2
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof änderte mit Beschluss vom 7. November 2005 (Nr. 22 CS 05.2399) diesen Beschluss ab und stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen den Bescheid des Landratsamtes Miltenberg vom 23. Mai 2005 für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2005 wieder her.

    Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Anordnung werde auf die Beschlüsse des Bayer. Verwaltungsgerichts Würzburg vom 10. August 2005 (Nr. W 4 S 05.698) und des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 7. November 2005 (Nr. 22 CS 05.2399) Bezug genommen.

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VG Würzburg, 10.06.2008 - W 4 K 08.2
    Durch schlichtes Bestreiten oder bloße Behauptungen können diese Sachverständigenaussagen nicht erschüttert werden (BayVGH B.v. 07.10.2002, BayVBl. 2003, 753; U.v. 14.02.2005, BayVBl. 2005, 726).
  • VGH Bayern, 14.02.2005 - 26 B 03.2579
    Auszug aus VG Würzburg, 10.06.2008 - W 4 K 08.2
    Durch schlichtes Bestreiten oder bloße Behauptungen können diese Sachverständigenaussagen nicht erschüttert werden (BayVGH B.v. 07.10.2002, BayVBl. 2003, 753; U.v. 14.02.2005, BayVBl. 2005, 726).
  • BGH, 29.04.1966 - V ZR 147/63

    Wasserlaufverunreinigung

    Auszug aus VG Würzburg, 10.06.2008 - W 4 K 08.2
    Nach dieser Vorschrift dürfen Stoffe nur so gelagert oderabgelagertwerden, dass eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaftennicht zu besorgenist.Ablagernist das Niederlegen von Stoffen, häufig mit dem Ziel, sich ihrer für immer zu entledigen (OVG Lüneburg, B.v. 28.08.1993, NVwZ 1990, 1001; BGH, U.v. 29.04.1966, BGHZ 46, 17).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.08.1989 - 3 A 191/88
    Auszug aus VG Würzburg, 10.06.2008 - W 4 K 08.2
    Nach dieser Vorschrift dürfen Stoffe nur so gelagert oderabgelagertwerden, dass eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaftennicht zu besorgenist.Ablagernist das Niederlegen von Stoffen, häufig mit dem Ziel, sich ihrer für immer zu entledigen (OVG Lüneburg, B.v. 28.08.1993, NVwZ 1990, 1001; BGH, U.v. 29.04.1966, BGHZ 46, 17).
  • VG Augsburg, 22.11.2006 - Au 4 K 06.406
    Auszug aus VG Würzburg, 10.06.2008 - W 4 K 08.2
    Die hiergegen erhobene Klage (W 4 K 06.406) wies die Kammer mit rechtskräftigen Urteil vom 17. Juli 2007 ab.
  • VGH Bayern, 15.05.2006 - 22 ZB 06.933
    Auszug aus VG Würzburg, 10.06.2008 - W 4 K 08.2
    Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 15. Mai 2006 (Nr. 22 ZB 06.933) abgelehnt.
  • VGH Bayern, 23.08.2012 - 22 C 12.1418

    (Antrag auf Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung; Beachtlichkeit des Einwandes

    Die gegen die beiden vorgenannten Bescheide in der Gestalt des zugehörigen Widerspruchsbescheids erhobene Anfechtungsklage wies das Verwaltungsgericht durch Urteil vom 10. Juni 2008 (Az. W 4 K 08.2 ) ab; der Antrag des Klägers, hiergegen die Berufung zuzulassen, blieb ohne Erfolg (Beschluss des BayVGH vom 16.11.2009 Az. 22 ZB 08.2165 ).

    Der Bezug, den der Kläger zwischen seinen Einwänden und den Verfahren W 4 K 08.2 und 22 ZB 08.2165 sowie dem Verhalten seiner früheren Bevollmächtigten in diesem Rechtsstreit hergestellt hat, bewegt sich zwar an der untersten Grenze dessen, was erforderlich ist, um die Einstufung eines nicht gebührenrechtlichen Vorbringens als unbeachtlich zu vermeiden; gleichwohl ist diese Grenze noch gewahrt.

  • VG Würzburg, 23.05.2012 - W 4 M 12.336

    Erinnerung gegen Vergütungsfestsetzung

    Die Erinnerung des Klägers gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 21. März 2012 im Verfahren W 4 K 08.2 wird zurückgewiesen.

    Mit Schriftsatz vom 23. Januar 2012 beantragte der frühere Bevollmächtigte des Klägers die Festsetzung seiner Vergütung im Verfahren Az.: W 4 K 08.2 gegen den Kläger.

    Nachdem der Kläger hiergegen mit Schreiben vom 13. Februar 2012 Einwendungen vorgebracht hatte, die auf eine Schlechterfüllung des Anwaltsvertrags zielten, lehnte der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle mit Vergütungsfestsetzungsbeschluss vom 15. Februar 2012 zunächst die Festsetzung der gesetzlichen Vergütung des Bevollmächtigten für das Verfahren Az.: W 4 K 08.2 ab.

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