Rechtsprechung
   VG Würzburg, 11.05.2021 - W 8 E 21.613   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,12420
VG Würzburg, 11.05.2021 - W 8 E 21.613 (https://dejure.org/2021,12420)
VG Würzburg, Entscheidung vom 11.05.2021 - W 8 E 21.613 (https://dejure.org/2021,12420)
VG Würzburg, Entscheidung vom 11. Mai 2021 - W 8 E 21.613 (https://dejure.org/2021,12420)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,12420) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • bayern.de PDF
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 88; VwGO § 123 Abs. 1; BayIfSMV § 18 12.; GG Art. 3; GRCh Art. 14
    Eilverfahren, Vorwegnahme der Hauptsache, Zulässigkeit des Antrags fraglich, Anspruch auf bestimmte Angebote im Distanzunterricht, verneint, Testobliegenheit an Schulen, kein Anspruch auf qualitative Identität von Präsenz- und Distanzunterricht, keine Ungleichbehandlung

  • rewis.io

    Eilverfahren, Vorwegnahme der Hauptsache, Zulässigkeit des Antrags fraglich, Anspruch auf bestimmte Angebote im Distanzunterricht, verneint, Testobliegenheit an Schulen, kein Anspruch auf qualitative Identität von Präsenz- und Distanzunterricht, keine Ungleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Qualitative Identität von Präsenz- und Distanzunterricht kann nicht verlangt werden ... - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 20 NE 21.926

    Präsenzunterricht darf von Corona-Test abhängig gemacht werden

    Auszug aus VG Würzburg, 11.05.2021 - W 8 E 21.613
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 12. April 2021 (Az. 20 NE 21.926 - BeckRS 2021, 7239 Rn. 26 f.) zur "Testpflicht" an bayerischen Schulen unter Bezugnahme auf die Begründung der 12. BayIfSMV (BayMBl. 2021 Nr. 262) folgendes ausgeführt:.

    Es genügt, wenn die Schülerinnen und Schüler überhaupt ein Unterrichtsangebot erhalten und nicht gänzlich davon ausgeschlossen werden (BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 20 NE 21.926 - BeckRS 2021, 7239 Rn. 24; B.v.13.4.2021 - 20 NE 21.1031 BeckRS 2021, 7563 Rn. 24; VG Würzburg, B.v. 20.4.2021 - W 8 E 21.530, BeckRS 2021, 8463 Rn. 20 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2021 - 3 R 97/21

    Selbsttestpflicht für Schulen während der Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Würzburg, 11.05.2021 - W 8 E 21.613
    Das Recht auf Bildung (Art. 14 Abs. 1 GRCh) der Antragstellerin wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass Distanzunterricht nicht in jeder Hinsicht gleichwertig zu Präsenzunterricht ist und dies letztlich nicht sein kann (vgl. OVG LSA, B.v. 21.4.2021 - 3 R 97/21 - BeckRS 2021, 8327 Rn. 47 f.).
  • VG Würzburg, 20.04.2021 - W 8 E 21.530

    Eilverfahren; Vorwegnahme der Hauptsache; knapp zehnjährige Grundschülerin;

    Auszug aus VG Würzburg, 11.05.2021 - W 8 E 21.613
    Es genügt, wenn die Schülerinnen und Schüler überhaupt ein Unterrichtsangebot erhalten und nicht gänzlich davon ausgeschlossen werden (BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 20 NE 21.926 - BeckRS 2021, 7239 Rn. 24; B.v.13.4.2021 - 20 NE 21.1031 BeckRS 2021, 7563 Rn. 24; VG Würzburg, B.v. 20.4.2021 - W 8 E 21.530, BeckRS 2021, 8463 Rn. 20 f.).
  • VGH Bayern, 04.05.2021 - 20 NE 21.1119

    Normenkontroll-Eilantrag gegen die schulische Testobliegenheit, die Maskenpflicht

    Auszug aus VG Würzburg, 11.05.2021 - W 8 E 21.613
    Hierfür wäre der vorliegende Antrag nicht statthaft, da sich die entsprechende Testobliegenheit aus einem förmlichen nachkonstitutionellen Gesetz ergibt, für welches allein das Bundesverfassungsgericht eine Normverwerfungskompetenz hat (vgl. zuletzt etwa BayVGH, B.v. 4.5.2021 - 20 NE 21.1119 - BeckRS 2021, 10013 Rn. 36 m.w.N. zur st.Rspr. des BVerfG).
  • OVG Thüringen, 02.02.2021 - 4 EO 56/21

    Eilrechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Schulschließung

    Auszug aus VG Würzburg, 11.05.2021 - W 8 E 21.613
    Dies ist solange nicht zu beanstanden, wie die Unterrichtsgestaltung nicht zu einer evidenten Verletzung führt, also nicht unzumutbare Nachteile für die Schülerinnen und Schüler mit sich bringt oder aber eindeutig rechtswidrig und sachlich nicht gerechtfertigt oder willkürlich wäre, also der Antragsgegner seine Verantwortung, für ein leistungsfähiges Schulwesen zu sorgen, in eklatanter Weise verletzt (vgl. ThürOVG, B.v. 2.2.2021 - 4 EO 56/21 - BeckRS 2021, 7155 Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 22.04.2021 - 3 B 183/21

    Corona; Testpflicht; Schüler; Auflage PCR-Test; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VG Würzburg, 11.05.2021 - W 8 E 21.613
    Außerdem besteht bei der Ausgestaltung des Unterrichts und konkret des Präsenzunterrichts ein fachlicher Spielraum; die Modalitäten des Schulunterrichts dürfen auch das Infektionsgeschehen und die daraus rührenden Anforderungen berücksichtigen (SächsOVG, B.v. 22.4.2021 - 3 B 183/21 - BeckRS 2021, 10035 Rn. 30 f.).
  • VGH Bayern, 13.04.2021 - 20 NE 21.1032

    Nachweis eines negativen Corona-Tests als Voraussetzung der Teilnahme am

    Auszug aus VG Würzburg, 11.05.2021 - W 8 E 21.613
    Es genügt, wenn die Schülerinnen und Schüler überhaupt ein Unterrichtsangebot erhalten und nicht gänzlich davon ausgeschlossen werden (BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 20 NE 21.926 - BeckRS 2021, 7239 Rn. 24; B.v.13.4.2021 - 20 NE 21.1031 BeckRS 2021, 7563 Rn. 24; VG Würzburg, B.v. 20.4.2021 - W 8 E 21.530, BeckRS 2021, 8463 Rn. 20 f.).
  • VG Würzburg, 05.10.2021 - W 8 E 21.1182

    Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Testpflicht mit anderem als von der Schule

    Schließlich verbleibt den Antragstellern ohnehin die weitere Möglichkeit, den Distanzunterricht bzw. das Distanzlernen zu wählen, die zwar nicht mit dem Präsenzunterricht identisch sein können, aber doch - soweit im schulorganisatorischen Rahmen möglich - den vorgegebenen Stoff des Lehrplans zur Grundlage haben, ohne aber dem Lehrpersonal - wie auch sonst im Präsenzunterricht - die Ausgestaltung der konkreten Umsetzung vorzuschreiben (vgl. näher VG Bayreuth, B.v. 6.7.2021 - B 3 E 21.729 - juris Rn. 23 ff.; VG Würzburg, B.v. 11.5.2021 - W 8 E 21.613 - juris Rn. 25 ff.; BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 20 NE 21.926 - juris Rn. 26 f.).
  • VG Regensburg, 15.10.2021 - RN 5 E 21.1875

    Keine Anerkennung von häuslichen Corona-Spucktests für Schulbesuch

    Schließlich verbleibt ohnehin die weitere Möglichkeit, den Distanzunterricht bzw. das Distanzlernen zu wählen, die zwar nicht mit dem Präsenzunterricht identisch sein können, aber doch - soweit im schulorganisatorischen Rahmen möglich - den vorgegebenen Stoff des Lehrplans zur Grundlage haben, ohne aber dem Lehrpersonal - wie auch sonst im Präsenzunterricht - die Ausgestaltung der konkreten Umsetzung vorzuschreiben (vgl. näher VG Bayreuth, B.v. 6.7.2021 - B 3 E 21.729 - juris Rn. 23 ff.; VG Würzburg, B.v. 11.5.2021 - W 8 E 21.613 - juris Rn. 25 ff.; BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 20 NE 21.926 - juris Rn. 26 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht