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   VG Würzburg, 12.01.2016 - W 4 K 15.560   

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VG Würzburg, 12.01.2016 - W 4 K 15.560 (https://dejure.org/2016,1757)
VG Würzburg, Entscheidung vom 12.01.2016 - W 4 K 15.560 (https://dejure.org/2016,1757)
VG Würzburg, Entscheidung vom 12. Januar 2016 - W 4 K 15.560 (https://dejure.org/2016,1757)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus VG Würzburg, 12.01.2016 - W 4 K 15.560
    Denn bei einer fehlerhaften Begründung hat das Verwaltungsgericht stets zu prüfen, ob der Verwaltungsakt mit anderer Begründung aufrechterhalten werden kann (BVerwG, U.v. 27.1.1982 - 8 C 12/81 - BVerwGE 64, 356; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 113 Rn. 17).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03

    Bodenschutzrechtliche Anordnung; Ordnungspflichten; Insolvenz; schädliche

    Auszug aus VG Würzburg, 12.01.2016 - W 4 K 15.560
    Ob diese Gefahr bereits früher bestanden hat, bevor die Klägerin die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis innehatte, ist für die persönliche - allein aus einem Besitz abgeleitete - Ordnungspflicht der Klägerin ohne Belang (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 7 C 22/03 - NVwZ 2004, 1505).
  • VGH Bayern, 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961

    Wasserrechtliche Anlagengenehmigung für Erneuerung einer Brücke; Beweiswert von

    Auszug aus VG Würzburg, 12.01.2016 - W 4 K 15.560
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs haben amtliche Auskünfte und Gutachten des Wasserwirtschaftsamts im Wasserrecht besonderes Gewicht, weil sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen und deshalb grundsätzlich ein weit größeres Gewicht haben als Expertisen von privaten Fachinstituten (BayVGH, B.v. 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312, Rn. 11; B.v. 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961, Rn. 17; B.v. 17.07.2012 - 8 ZB 11.1285, Rn. 13 - alle juris).
  • VG Regensburg, 07.12.2009 - RO 8 K 09.01987

    Heranziehung des Eigentümers zur Sanierungsmaßnahmen - Opfergrenze

    Auszug aus VG Würzburg, 12.01.2016 - W 4 K 15.560
    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Verpflichtung zur Begleitung und Dokumentation bodenschutzrechtlicher Sanierungsmaßnahmen durch ein Fachbüro auf die bodenschutzrechtliche Generalklausel des § 10 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG gestützt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 15.2.2011 - 22 ZB 10.321 - juris Rn. 2 und 7; VG Regensburg, U.v. 7.12.2009 - RO 8 K 09.01987 - juris Rn. 13 und 54).
  • VGH Bayern, 15.02.2011 - 22 ZB 10.321

    Sanierung eines Ölschadens; im Bruchsteinfundament eines Hauses eingestautes und

    Auszug aus VG Würzburg, 12.01.2016 - W 4 K 15.560
    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Verpflichtung zur Begleitung und Dokumentation bodenschutzrechtlicher Sanierungsmaßnahmen durch ein Fachbüro auf die bodenschutzrechtliche Generalklausel des § 10 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG gestützt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 15.2.2011 - 22 ZB 10.321 - juris Rn. 2 und 7; VG Regensburg, U.v. 7.12.2009 - RO 8 K 09.01987 - juris Rn. 13 und 54).
  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 8 ZB 11.1285

    Berufungszulassung (abgelehnt); Nachbarklage gegen beschränkte wasserrechtliche

    Auszug aus VG Würzburg, 12.01.2016 - W 4 K 15.560
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs haben amtliche Auskünfte und Gutachten des Wasserwirtschaftsamts im Wasserrecht besonderes Gewicht, weil sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen und deshalb grundsätzlich ein weit größeres Gewicht haben als Expertisen von privaten Fachinstituten (BayVGH, B.v. 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312, Rn. 11; B.v. 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961, Rn. 17; B.v. 17.07.2012 - 8 ZB 11.1285, Rn. 13 - alle juris).
  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312

    Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in

    Auszug aus VG Würzburg, 12.01.2016 - W 4 K 15.560
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs haben amtliche Auskünfte und Gutachten des Wasserwirtschaftsamts im Wasserrecht besonderes Gewicht, weil sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen und deshalb grundsätzlich ein weit größeres Gewicht haben als Expertisen von privaten Fachinstituten (BayVGH, B.v. 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312, Rn. 11; B.v. 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961, Rn. 17; B.v. 17.07.2012 - 8 ZB 11.1285, Rn. 13 - alle juris).
  • VG Würzburg, 12.08.2015 - W 4 S 15.561

    Bodenschutzrechtliche Anordnung - Verpflichtung zu einer Grundwassersanierung

    Auszug aus VG Würzburg, 12.01.2016 - W 4 K 15.560
    Mit Beschluss vom 12. August 2015 lehnte die Kammer den Antrag der Klägerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage (W 4 S 15.561) ab.
  • VG Ansbach, 20.04.2016 - AN 9 K 15.02552

    Sanierungsuntersuchung und Grundwassersanierung durch Grundstückseigentümer bei

    Ob diese Gefahr bereits früher bestanden hat, bevor der Kläger die Verfügungsbefugnis innehatte, ist für die persönliche - allein aus dem Eigentum abgeleitete - Ordnungspflicht des Klägers ohne Belang (vgl. BVerwG, U. v. 23.9.2004 - 7 C 22/03 - NVwZ 2004, 1505; VG Würzburg, U. v. 12.1.2016 - W 4 K 15.560 - juris Rn. 35).

    Die behördlichen Anordnungsbefugnisse richten sich vorliegend, auch wenn die Behörde hier eine Sanierung des Grundwassers verlangt, nach dem Bundesbodenschutzgesetz und nicht nach dem Wasserrecht, da das Bodenschutzrecht im Falle von durch schädliche Bodenveränderungen verursachten Gewässerveränderungen gegenüber dem Wasserrecht vorrangig Anwendung findet (vgl. VG Würzburg, U. v. 12.1.2016 - W 4 K 15.560 -, Rn. 30, juris).

    Die nach § 10 Abs. 1 BBodSchG zu treffenden "notwendigen Maßnahmen" umfassen auch die Verpflichtung zur Begleitung und Dokumentation bodenschutzrechtlicher Sanierungsmaßnahmen durch ein Fachbüro (vgl. BayVGH, B. v. 15.2.2011 - 22 ZB 10.321 - juris Rn. 2 und 7; VG Würzburg, U. v. 12.1.2016 - W 4 K 15.560 -, juris Rn. 33; VG Regensburg, U. v. 7.12.2009 - RO 8 K 09.01987 - juris Rn. 13 und 54).

  • VG Mainz, 26.07.2018 - 1 K 1001/17

    Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung; Verantwortlichkeit des

    Rechtsgrundlage für eine Grundverfügung des Beklagten gegenüber der Klägerin mit dem Inhalt, eine Sanierung der Bodenkontaminationen vorzunehmen und die Sanierungsmaßnahmen von einer sachverständigen Person begleiten, dokumentieren und überwachen zu lassen, wären vorliegend die §§ 10 Abs. 1 Satz 1, 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG gewesen (vgl. zur Rechtsgrundlage für die Verpflichtung zur Begleitung, Überwachung und Dokumentation einer Sanierung durch einen Sachverständigen: VG Würzburg, Urteil vom 12. Januar 2016 - W 4 K 15.560 -, juris Rn. 33 m.w.N.).
  • VG Gelsenkirchen, 10.01.2018 - 9 L 3015/17

    Altlast; Altstandort; Ermessen; Zustandsverantwortlicher; Störerauswahlermessen;

    vgl. VG Würzburg, Urteil vom 12. Januar 2016 - W 4 K 15.560 -, Rn. 33, juris.
  • VG Würzburg, 12.08.2015 - W 4 S 15.561
    Gegen den Bescheid vom 26. Mai 2015 ließ der Antragsteller am 25. Juni 2015 Klage erheben (W 4 K 15.560), zuletzt gerichtet gegen den Bescheid vom 26. Mai 2015 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 29. Juli 2015.
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