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   VG Würzburg, 12.11.2013 - W 6 S 13.1066   

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VG Würzburg, 12.11.2013 - W 6 S 13.1066 (https://dejure.org/2013,32982)
VG Würzburg, Entscheidung vom 12.11.2013 - W 6 S 13.1066 (https://dejure.org/2013,32982)
VG Würzburg, Entscheidung vom 12. November 2013 - W 6 S 13.1066 (https://dejure.org/2013,32982)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 34.11

    Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VG Würzburg, 12.11.2013 - W 6 S 13.1066
    Denn einem unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis ausgestellten tschechischen Führerschein kommt keine Funktion für den Nachweis einer materiellen Fahrerlaubnis zu (BVerwG, U.v. 27.9.2012 - 3 C 34.11 - BVerwGE 144, 220), die als Beleg für die Eignung als Begleitperson taugt.

    Denn ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B mit einer Unregelmäßigkeit behaftet, die ihre Nichtanerkennung rechtfertigt, kann sie deshalb keine geeignete Grundlage für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C sein (BVerwG, U.v. 27.9.2012 - 3 C 34/11 - BVerwGE 144, 220; BayVGH, U.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris; U.v. 20.7.2012 - 11 BV 12.172 - juris).

  • EuGH, 22.11.2011 - C-590/10

    Köppl - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Art.

    Auszug aus VG Würzburg, 12.11.2013 - W 6 S 13.1066
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 22.11.2011 - C 590/10 - ABl EU 2012, Nr. C 109, 3 - Rechtssache Köppel) ist es mit der EU-Richtlinie vereinbar, wenn es ein Mitgliedsstaat ablehnt, Fahrerlaubnisse der Klasse B und C anzuerkennen, wenn die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse C auf Grundlage der ersten Fahrerlaubnis (hier: Klasse B) erteilt wurde, bei welcher der Führerschein einen deutschen Wohnsitz auswies.

    Da die Fahrerlaubnis der Klasse B in der Spalte 10 des tschechischen Führerscheins am 2. März 2005 eingetragen ist, muss auch der nachfolgende Erwerb der Klasse C nicht anerkannt werden, weil der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B nicht nur nach § 9 FeV, sondern auch nach dem EU-Recht eine unabdingbarer Grundlage für den Erwerb der Klasse C darstellt (vgl. EUGH, U.v. 22.11.2011 - C 590/10 - ABl EU 2012, Nr. C 109, 3 - Rechtssache Köppel).

  • VGH Bayern, 20.07.2012 - 11 BV 12.172

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B im Jahr 2004

    Auszug aus VG Würzburg, 12.11.2013 - W 6 S 13.1066
    Denn es kommt allein darauf an, dass gegen das durch EU-Recht selbst vorgegebene Wohnsitzerfordernis verstoßen wurde ( (BVerwG, B.v. 16.7.2013 - 3 B 10/13 - juris; BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 3 C 26/07 - BVerwGE 132, 315; BayVGH, U.v. 20.7.2012 - 11 BV 12.172 - juris).

    Denn ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B mit einer Unregelmäßigkeit behaftet, die ihre Nichtanerkennung rechtfertigt, kann sie deshalb keine geeignete Grundlage für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C sein (BVerwG, U.v. 27.9.2012 - 3 C 34/11 - BVerwGE 144, 220; BayVGH, U.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris; U.v. 20.7.2012 - 11 BV 12.172 - juris).

  • BVerwG, 16.07.2013 - 3 B 10.13

    Rechtmäßigkeit des Gebrauchens einer in der Tschechischen Republik erworbenen

    Auszug aus VG Würzburg, 12.11.2013 - W 6 S 13.1066
    Denn es kommt allein darauf an, dass gegen das durch EU-Recht selbst vorgegebene Wohnsitzerfordernis verstoßen wurde ( (BVerwG, B.v. 16.7.2013 - 3 B 10/13 - juris; BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 3 C 26/07 - BVerwGE 132, 315; BayVGH, U.v. 20.7.2012 - 11 BV 12.172 - juris).

    Seine spätere Erweiterung der Fahrerlaubnis (auf die Klasse C) räumt einen relevanten Verstoß gegen das unionsrechtliche Wohnsitzerfordernis zum Zeitpunkt der insofern allein maßgeblichen Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B nicht aus, sondern lässt ihn unberührt (BVerwG, B.v. 16.7.2013 - 3 B 10/13 - juris).

  • VG München, 18.12.2009 - M 6a E 09.5323

    Eilantrag auf Zulassung als Begleitperson im Rahmen des Modellversuchs

    Auszug aus VG Würzburg, 12.11.2013 - W 6 S 13.1066
    Indes begehrt der Antragsteller in der Sache die Eintragung als Begleitperson und damit die Zulassung als Begleitperson für seine Tochter im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 Jahre im Wege einer einstweiligen Verfügung nach § 123 VwGO (vgl. auch VG München, B.v. 18.12.2009 - M 6a E 09.5323 - juris).

    Der Wert war im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu halbieren (vgl. Abschnitt II Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit), so dass ein Streitwert von 625, 00 EUR festzusetzen war (so im Ergebnis auch VG München, B. v. 18.12.2009 - M 6a E 09.5323 - juris).

  • VGH Bayern, 03.05.2012 - 11 CS 11.2795

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009

    Auszug aus VG Würzburg, 12.11.2013 - W 6 S 13.1066
    Dort ist zusammengefasst unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung (z. B. BayVGH, B. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795 - ZfSch 2012, 416) ausgeführt, dass auch auf andere vom Ausstellungmitgliedsstaat herrührende Informationen zurückgegriffen werden kann und auch weitere Umstände berücksichtigt werden dürfen.
  • VGH Bayern, 03.06.2013 - 11 CE 13.738

    Tschechische EU-Fahrerlaubnis; Inlandsungültigkeit; Wohnsitzverstoß;

    Auszug aus VG Würzburg, 12.11.2013 - W 6 S 13.1066
    So obliegt es gerade dem Antragsteller, sich klar und eindeutig zu den Gegebenheiten zu äußern, die seine eigene Lebenssphäre betreffen (vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2013 - 11 CE 13.738 - juris).
  • OLG Bamberg, 11.12.2012 - 2 Ss 51/12

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von

    Auszug aus VG Würzburg, 12.11.2013 - W 6 S 13.1066
    Vom Gericht ist demnach für die Beurteilung, ob ein Wohnsitzverstoß vorliegt, auf den Führerschein von 2005 und nicht auf den im Jahr 2008 ausgestellten Führerschein abzustellen (OLG Bamberg U.v. 11.12.2012 - 2 Ss 51/12 - DAR 2013, 277).
  • VGH Bayern, 13.02.2013 - 11 B 11.2798

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes im ausländischen EU-Führerschein

    Auszug aus VG Würzburg, 12.11.2013 - W 6 S 13.1066
    Denn ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B mit einer Unregelmäßigkeit behaftet, die ihre Nichtanerkennung rechtfertigt, kann sie deshalb keine geeignete Grundlage für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C sein (BVerwG, U.v. 27.9.2012 - 3 C 34/11 - BVerwGE 144, 220; BayVGH, U.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris; U.v. 20.7.2012 - 11 BV 12.172 - juris).
  • VG Würzburg, 14.06.2012 - W 6 S 12.435

    Aberkennung eines ausländischen Führerscheins; Eintragung eines tschechischen

    Auszug aus VG Würzburg, 12.11.2013 - W 6 S 13.1066
    Dazu kann schon auf die Ausführungen in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss des erkennenden Gerichts vom 14. Juni 2012 (W 6 S 12.435, S. 15 ff.) verwiesen werden.
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

  • VGH Bayern, 06.11.2012 - 11 B 12.1473

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in einen ausländischen

  • VGH Bayern, 27.05.2010 - 11 BV 10.67

    Ungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis; (keine) Notwendigkeit eines

  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

  • BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12

    Fahrerlaubnis; ausländische EU-Fahrerlaubnis; Erwerb der Fahrerlaubnis im

  • VGH Bayern, 10.06.2013 - 11 ZB 13.942

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

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