Rechtsprechung
VG Würzburg, 13.08.2013 - W 5 K 11.935 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ordnungsgemäße Beauftragung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Ansbach, 07.02.2013 - AN 5 K 12.00552
Kosten bzw. Benutzungsentgelt für kurzzeitige Erhöhung der rettungsdienstlichen …
Auszug aus VG Würzburg, 13.08.2013 - W 5 K 11.935
Auch das Verwaltungsgericht Würzburg erachtet es aus sachgerechtem Verständnis der Bestimmung, ebenso wie das Verwaltungsgericht München (M 16 K 12.777/M 16 K 12.2307/M 16 K 12.2308) sowie das Verwaltungsgericht Ansbach (AN 5 K 11.02355, AN 5 K 12.00124/AN 5 K 12.00771/AN 5 K 12.00772, AN 5 K 12.00552/AN 5 K 12.00553/AN 5 K 12.00554/AN 5 K 12.00637) für notwendig, dass nur der nach Art. 20 Abs. 2 BayRDG a.F. ordnungsgemäß, d.h. nicht zu beanstandend beauftragte Durchführende einen Anspruch auf Zahlung eines Benutzungsentgeltes hat.Diese erscheint vielmehr mit Blick auf die bei der Anwendung der Instrumente des BayRDG zu berücksichtigenden rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze und den sich aus der amtlichen Begründung erschließenden gesetzgeberischen Zielvorstellungen geboten (vgl. Verwaltungsgericht Ansbach AN 5 K 12.00552/AN 5 K 12.00553/AN 5 K 12.00554/AN 5 K 12.00637).
Damit braucht nach der von dem Gericht vertretenen Rechtsauffassung ebenso wie in den Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Ansbach Az. AN 5 K 12.00552/AN 5 K 12.00553/AN 5 K 12.00554/AN 5 K 12.00637 nicht im Einzelnen darauf eingegangen zu werden, ob und inwieweit die Klägerin in die Vorbereitungsmaßnahmen des Rettungszweckverbandes und der vom Rettungszweckverband anschließend beauftragten durchführenden Organisationen eingebunden war.
- VG München, 06.11.2012 - M 16 K 12.777
Kosten für kurzzeitige Erhöhung der rettungsdienstlichen Vorhaltung aus Anlass …
Auszug aus VG Würzburg, 13.08.2013 - W 5 K 11.935
Die klagestattgebenden Urteile des VG München vom 6. November 2012, Az. M 16 K 12.777/2307/2308 und 1602 seien nicht rechtskräftig.Den in den Urteilen des VG München vom 6. November 2011 (Az. M 16 K 12.777/2307/2308 und 1602) aufgestellten vermeintlichen Erfordernissen sei hier Rechnung getragen worden.
Auch das Verwaltungsgericht Würzburg erachtet es aus sachgerechtem Verständnis der Bestimmung, ebenso wie das Verwaltungsgericht München (M 16 K 12.777/M 16 K 12.2307/M 16 K 12.2308) sowie das Verwaltungsgericht Ansbach (AN 5 K 11.02355, AN 5 K 12.00124/AN 5 K 12.00771/AN 5 K 12.00772, AN 5 K 12.00552/AN 5 K 12.00553/AN 5 K 12.00554/AN 5 K 12.00637) für notwendig, dass nur der nach Art. 20 Abs. 2 BayRDG a.F. ordnungsgemäß, d.h. nicht zu beanstandend beauftragte Durchführende einen Anspruch auf Zahlung eines Benutzungsentgeltes hat.
- VG Ansbach, 07.02.2013 - AN 5 K 11.02355
1) Das Vorsehen der kurzzeitigen Erhöhung der rettungsdienstlichen Vorhaltung …
Auszug aus VG Würzburg, 13.08.2013 - W 5 K 11.935
Auch das Verwaltungsgericht Würzburg erachtet es aus sachgerechtem Verständnis der Bestimmung, ebenso wie das Verwaltungsgericht München (M 16 K 12.777/M 16 K 12.2307/M 16 K 12.2308) sowie das Verwaltungsgericht Ansbach (AN 5 K 11.02355, AN 5 K 12.00124/AN 5 K 12.00771/AN 5 K 12.00772, AN 5 K 12.00552/AN 5 K 12.00553/AN 5 K 12.00554/AN 5 K 12.00637) für notwendig, dass nur der nach Art. 20 Abs. 2 BayRDG a.F. ordnungsgemäß, d.h. nicht zu beanstandend beauftragte Durchführende einen Anspruch auf Zahlung eines Benutzungsentgeltes hat.