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   VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.723   

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VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.723 (https://dejure.org/2016,53904)
VG Würzburg, Entscheidung vom 13.09.2016 - W 4 K 15.723 (https://dejure.org/2016,53904)
VG Würzburg, Entscheidung vom 13. September 2016 - W 4 K 15.723 (https://dejure.org/2016,53904)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Rechtmäßige Beseitigungsanordnung eines Maschendrahtzauns im Überschwemmungsgebiet

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62

    Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bodenverkehsgenehmigung; Geordnete

    Auszug aus VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.723
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwingt der Gleichheitssatz die Behörde nicht, einen einmal gemachten Fehler zu wiederholen (BVerwG, U.v. 28.4.1968 - I C 64.42 - BVerwGE 18, 242/246; auch st. Rspr. des BayVGH, vgl. U.v. 9.6.2000 - 2 B 96.2571 - BayVBl 2001, 211).
  • BVerwG, 30.08.1996 - 4 B 117.96

    Bauplanungsrecht - Bauen im Außenbereich, Privilegierung einer Jagdhütte

    Auszug aus VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.723
    Wer ohne die erforderliche Genehmigung eine Anlage errichtet oder ändert und damit selbst vollendete Tatsachen schafft, hat das Risiko der rechtswidrigen Ausführung selbst zu tragen (BVerwG, B.v. 30.8.1996 - 4 C 15/95 - NVwZ-RR 1997, 273).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang

    Auszug aus VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.723
    Die Berücksichtigung solcher äußerlich erkennbarer Umstände kann dazu führen, dass der Bebauungszusammenhang im Einzelfall nicht am letzten Baukörper endet, sondern dass ihm ein oder auch mehrere unbebaute Grundstücke bzw. bauliche Anlagen bis zu einer sich aus der örtlichen Situation ergebenden natürlichen Grenze zuzuordnen sind (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1990 - 4 C 40/87 - BauR 1991, 308; BVerwG, B.v. 18.6.1997 - 4 B 238/96 - NVwZ-RR 1998, 157).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95

    Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung,

    Auszug aus VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.723
    Wer ohne die erforderliche Genehmigung eine Anlage errichtet oder ändert und damit selbst vollendete Tatsachen schafft, hat das Risiko der rechtswidrigen Ausführung selbst zu tragen (BVerwG, B.v. 30.8.1996 - 4 C 15/95 - NVwZ-RR 1997, 273).
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Auszug aus VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.723
    Die Berücksichtigung solcher äußerlich erkennbarer Umstände kann dazu führen, dass der Bebauungszusammenhang im Einzelfall nicht am letzten Baukörper endet, sondern dass ihm ein oder auch mehrere unbebaute Grundstücke bzw. bauliche Anlagen bis zu einer sich aus der örtlichen Situation ergebenden natürlichen Grenze zuzuordnen sind (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1990 - 4 C 40/87 - BauR 1991, 308; BVerwG, B.v. 18.6.1997 - 4 B 238/96 - NVwZ-RR 1998, 157).
  • VGH Bayern, 09.06.2000 - 2 B 96.2571
    Auszug aus VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.723
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwingt der Gleichheitssatz die Behörde nicht, einen einmal gemachten Fehler zu wiederholen (BVerwG, U.v. 28.4.1968 - I C 64.42 - BVerwGE 18, 242/246; auch st. Rspr. des BayVGH, vgl. U.v. 9.6.2000 - 2 B 96.2571 - BayVBl 2001, 211).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.723
    Denn in diesem Fall ist die Frage, ob der öffentliche Belang der Gefährdung des Hochwasserschutzes (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 BauGB) durch die Errichtung des streitgegenständlichen Maschendrahtzauns beeinträchtigt wird (§ 35 Abs. 2 BauGB), im Wege einer "nachvollziehenden Abwägung" (vgl. BVerwG, U.v. 27.1.2005 - 4 C 5/04 - NVwZ 2005, 578) zwischen dem Gewicht der für das Vorhaben sprechenden Gründe und dem Gewicht des öffentlichen Belangs zu entscheiden (BayVGH, a.a.O.).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79

    Verlust der Genehmigungsfähigkeit eines Außenbereichsvorhabens durch

    Auszug aus VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.723
    Grundsätzlich erfordert das Merkmal "im Zusammenhang bebaut" eine tatsächlich aufeinanderfolgende, zusammenhängende Bebauung (vgl. BVerwG, U.v. 17.2.1984 - 4 C 56.79 - juris).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.723
    Wie eng diese Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um noch als zusammenhängende Bebauung zu erscheinen, ist nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Bewertung des konkreten Sachverhalts zu entscheiden (vgl. BVerwG, U.v. 6.11.1968 - IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22).
  • VG Regensburg, 13.08.2012 - RO 8 K 12.37

    Enteignung; Hochwasserschutzmaßnahme; Bindungswirkung des

    Auszug aus VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.723
    Im Unterschied zu § 78 WHG betrifft § 77 WHG damit alle Arten von Überschwemmungsgebieten, festgesetzte ebenso wie ermittelte, vorläufig gesicherte und faktische (VG Regensburg, U.v. 13.8.2012 - RO 8 K 12.37 - juris Rn. 55; Hünnekens in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Mai 2016, WHG, § 77 Rn. 3; Cormann in BeckOK Umweltrecht, Stand: 1.8.2016, WHG, § 77 Rn. 3).
  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des

  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung (Verringerung der Wandhöhe um

  • BVerwG, 22.07.2004 - 7 CN 1.04

    Überschwemmungsgebiet; Festsetzung; Rechtsverordnung; Verfahren; Beteiligung der

  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71

    Nutzungen - Bebauungsplan - Kleingartennutzung - Nutzungsarten - Baulandswidrig -

  • VGH Bayern, 31.08.2009 - 8 ZB 09.1618

    Anträge auf Zulassung der Berufung, wasserrechtliche Planfeststellung,

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 1.70

    Öffentlicher Belang der Abwehr der Gefährdung der Wasserwirtschaft als bloße

  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 1 B 07.151

    Errichtung einer Lagerhalle für ein Sägewerk im Überschwemmungsgebiet; Belange

  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze

  • BVerwG, 08.11.1999 - 4 B 85.99

    Ortsteil und Bebauungszusammenhang i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB

  • BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91

    Ausfaulgrube - Kleinkläranlage - Ordnungsbehörde

  • VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.721

    Erfolglose Klage gegen Beseitigungsanordnung für Gartenhütte im (faktischen)

  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323

    Beseitigungsanordnung wegen Gefährdung des Hochwasserschutzes

    Zwar beinhaltet Art. 103 Abs. 1 GG auch ein Recht auf Stellungnahme, im Zulassungsvorbringen wird jedoch nicht dargelegt, was von den Klägern, die zur Gebäudeeigenschaft und Einstufung des Gewächshauses als bauliche Anlage in ihren Schriftsätzen vom 1. und 23. August 2016 (W 4 K 15.722) sowie zur Frage der Bestimmtheit der Beseitigungsanordnung betreffend die Einfriedung durch Schriftsatz vom 23. August 2016 (W 4 K 15.723) umfangreich vorgetragen haben, (darüber hinaus) vorgetragen worden wäre, wenn sie die Erwiderungsschriftsätze des Landratsamts vom 6. September 2016 rechtzeitig erhalten hätten und inwieweit das Urteil des Verwaltungsgerichts darauf beruhen kann (BVerwG, B.v. 2.1.2001 - 4 BN 13.00 - juris Rn. 19; Happ in Eyermann, a.a.O., § 124a Rn. 74).
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