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   VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.25   

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VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.25 (https://dejure.org/2016,59367)
VG Würzburg, Entscheidung vom 14.07.2016 - W 3 K 15.25 (https://dejure.org/2016,59367)
VG Würzburg, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - W 3 K 15.25 (https://dejure.org/2016,59367)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 06.04.2006 - 6 ZB 04.3537
    Auszug aus VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.25
    Mithin kommt eine Verwirkung des Rechts der Beklagten zur Beitragserhebung erst dann in Betracht, wenn die Beitragspflicht entstanden ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.4.2006 - 6 ZB 04.3537 - juris Rn. 6).

    Dabei ist der Zeitraum zwischen der endgültigen technischen Herstellung der Straße und der nachträglich geschaffenen planungsrechtlichen Grundlage ohne Bedeutung (BayVGH, B.v. 6.4.2006 - 6 ZB 04.3537 - juris Rn. 6).

    Ein bloßes Untätigsein für sich allein reicht hierfür nicht aus (BayVGH, B.v. 6.4.2006 - 6 ZB 04.3537 - juris Rn. 7).

    Demgegenüber kann sich ein Bürger nicht auf Vertrauensschutz oder Treu und Glauben berufen (BayVGH, B.v. 6.4.2006 - 6 ZB 04.3537 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • VG Halle, 22.11.2011 - 2 A 123/09

    Straßenausbaubeitragsrecht; Einrichtungsbegriff; einzelne Ortsstraße

    Auszug aus VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.25
    Hingegen kann auch eine oberirdische Abführung des Regenwassers den Anforderungen an eine erstmalige Herstellung der Entwässerung genügen, wenn sie die Funktion einer Straßenentwässerung hinreichend erfüllt (vgl. VG Halle (Saale), U.v. 22.11.2011 - 2 A 123/09 - juris Rn. 59 zu vorhandenen Erschließungsanlagen im Sinne des § 242 Abs. 9 BauGB).

    Aufgabe der Einrichtungen für die Straßenentwässerung ist es, die Straßen frei von Überflutungen und damit fahr- und gehbereit zu halten (vgl. VG Halle (Saale), U.v. 22.11.2011 - 2 A 123/09 - juris Rn. 59 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 01.12.2009 - 6 ZB 08.2671

    Abgrenzung Straßenausbaubeitragsrecht zu Erschließungsbeitragsrecht; erstmalige

    Auszug aus VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.25
    Denn frühere Beitragsbescheide äußern keine Tatbestandswirkung, d.h. ihre rechtlichen Voraussetzungen - wie die Endgültigkeit der Herstellung - nehmen nicht an der Bestandskraft teil (vgl. BayVGH, B.v. 0.12.2009 - 6 ZB 08.2671 - BeckRS 2009, 43981 Rn. 7; VG München, B.v. 18.1.2010 - M 2 S. 09.4551 - juris Rn. 23).

    Einen Schutz des Vertrauens der Betroffenen auf die abgeschlossene Heranziehung kennt das Erschließungsbeitragsrecht mit seiner strikten Pflicht, den entstandenen Beitragsanspruch in vollem Umfang gelten zu machen und gegebenenfalls durch Nacherhebung zu realisieren, nicht (BayVGH, B.v. 0.12.2009 - 6 ZB 08.2671 - BeckRS 2009, 43981 Rn. 7; VG München, B.v. 18.1.2010 - M 2 S. 09.4551 - juris Rn. 23).

  • VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.28

    Erfolglose Klage gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag

    Auszug aus VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.25
    Zur Begründung wurde ausgeführt, das Grundstück des Klägers Fl.Nr. ...9 wie auch die weiteren Grundstücke der beitragspflichtigen Eigentümer der Grundstücke Fl.Nr. ...7 (Kläger im Verfahren W 3 K 15.28) und Fl.Nr. ...6 (Kläger im Verfahren W 3 K 15.27) seien durch den ...weg erschlossen, auch wenn der Kläger möglicherweise von der Fahrbahn des ...wegs keine direkte Zufahrt zu seinem Grundstück nehme, sondern über die ...gasse auf sein Grundstück fahre.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Sitzungsniederschrift vom 14. Juli 2016 sowie auf die Gerichts- und Behördenakten sowie die Gerichtsakten der Verfahren W 3 K 15.27, W 3 K 15.28, W 2 K 12.140 und W 3 S. 14.282, die Gegenstand des Verfahrens waren, Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 02.09.2011 - 6 CS 11.445

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlage; natürliche Betrachtungsweise;

    Auszug aus VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.25
    Wo eine Straße beginnt und wo sie endet, bestimmt sich zwar grundsätzlich auch bei Anbaustraßen des Erschließungsbeitragsrechts ausgehend von der natürlichen Betrachtungsweise nach dem Gesamteindruck, der durch die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermittelt wird (vgl. BayVGH, B.v. 2.9.2011 - 6 CS 11.445 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Die natürliche Betrachtungsweise kann hier nicht zur Anwendung kommen, weil es sich bei der nicht erstmals im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts hergestellten, aber tatsächlich vorhandenen Straße nicht um eine Straße im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts handelt, dieser Straßenteil also aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht (noch) nicht existent ist (vgl. hierzu auch BVerwG, U.v. 18.5.1990 - 8 C 80/88 - NVwZ 1991, 77; BayVGH, B.v. 2.9.2011 - 6 CS 11.445 - juris; VG Würzburg, B.v. 16.11.2011 - W 2 S. 11.827 - n.v.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 12 Rn. 6 und Rn. 16).

  • BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - Anlegung einer befahrbaren Stichstraße

    Auszug aus VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.25
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG, B.v. 12.1.2004 - 3 B 101/03 - NVwZ-RR 2004, 314 m.w.N.; zu den Voraussetzungen der Verwirkung im Beitragsrecht: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 19 Rn. 49-51).
  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 23.72

    Bundesbaugesetz

    Auszug aus VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.25
    Die Aufstellung eines Bebauungsplanes wäre nach der Rechtsprechung nur dann nicht erforderlich gewesen, wenn der Verlauf der Straße und ihre Ausgestaltung im Einzelnen, namentlich die Trassierung selbst, die Breite der Fahrbahn und etwaiger Gehsteige aufgrund der gegebenen Umstände, insbesondere der vorhandenen Bebauung, derart festgelegen hätten, dass auch ein Bebauungsplan daran nichts hätte ändern können (BayVGH, U.v. 21.2.2006 - 6 B 01.2539 - juris Rn. 26; siehe auch BVerwG, U.v. 22.03.1974 - IV C 23.72 - BayVBl 1974, 647).
  • VGH Bayern, 21.02.2006 - 6 B 01.2539

    Abstand der Straßenbeleuchtung muss Sicherheit für Fußgängerverkehr bieten;

    Auszug aus VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.25
    Die Aufstellung eines Bebauungsplanes wäre nach der Rechtsprechung nur dann nicht erforderlich gewesen, wenn der Verlauf der Straße und ihre Ausgestaltung im Einzelnen, namentlich die Trassierung selbst, die Breite der Fahrbahn und etwaiger Gehsteige aufgrund der gegebenen Umstände, insbesondere der vorhandenen Bebauung, derart festgelegen hätten, dass auch ein Bebauungsplan daran nichts hätte ändern können (BayVGH, U.v. 21.2.2006 - 6 B 01.2539 - juris Rn. 26; siehe auch BVerwG, U.v. 22.03.1974 - IV C 23.72 - BayVBl 1974, 647).
  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 6 B 12.704

    Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistung, endgültige Herstellung, Absehbarkeit,

    Auszug aus VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.25
    Das Gesetz macht der erhebungsberechtigten Gemeinde - abgesehen von den bereits dargestellten Festsetzungsfristen nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b KAG - keine zeitlichen Vorgaben, innerhalb welcher Zeitspanne sie die regelmäßig in ihrer Verantwortung liegenden Entstehensvoraussetzungen herbeizuführen hat, um den Beitrag anschließend festsetzen zu können (BayVGH, U.v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - BayVBl 2014, 241 Rn. 21).
  • VGH Bayern, 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402

    Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von

    Auszug aus VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.25
    Allein aus dem Zeitablauf kann daher eine Verwirkung des Rechts aus § 127 Abs. 1 BauGB i.V.m. der Erschließungsbeitragssatzung, einen Erschließungsbeitrag zu erheben, nicht eintreten (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 10 zu dem Recht aus § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB, Vorausleistungen auf den bislang nicht entstandenen Erschließungsbeitrag zu erheben).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Erlaß der Beitragssatzung hergestellter

  • VG München, 19.11.2009 - M 2 S 09.3101

    Ausschluss der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen bei Vorteilslageneintritt

  • VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.28

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Sitzungsniederschrift vom 14. Juli 2016 sowie auf die Gerichts- und Behördenakten sowie die Gerichtsakten der Verfahren W 3 K 15.25, W 3 K 15.27, W 2 K 12.140 und W 3 S 14.282, die Gegenstand des Verfahrens waren, Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 19.10.2017 - 6 B 17.192

    Zu den Voraussetzungen für Erschließungsbeiträge für Anbaustraßen

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 14. Juli 2016 - W 3 K 15.25 - abgeändert.
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