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   VG Würzburg, 15.11.2017 - W 5 E 17.1178   

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VG Würzburg, 15.11.2017 - W 5 E 17.1178 (https://dejure.org/2017,44859)
VG Würzburg, Entscheidung vom 15.11.2017 - W 5 E 17.1178 (https://dejure.org/2017,44859)
VG Würzburg, Entscheidung vom 15. November 2017 - W 5 E 17.1178 (https://dejure.org/2017,44859)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Vorläufige Untersagung einer Straßenbaumaßnahme im Widerspruch zum Bebauungsplan

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 09.02.2004 - 25 N 96.2982

    Bauleitplanung: Abwägungsfehler bei Verkehrsprognose in einem Änderungsplan

    Auszug aus VG Würzburg, 15.11.2017 - W 5 E 17.1178
    Auf die von zahlreichen Anwohnern der W. H. Straße - u.a. auch die beiden Antragsteller im hiesigen Verfahren - erhobene Normenkontrolle erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 9. Februar 2004 (25 N 96.2982) die am 6. August 1996 in Kraft getretene 2. Änderung des Bebauungsplans "Westlich der K. A. Straße" für nichtig, weil die Antragsgegnerin gegen das Gebot des § 1 Abs. 6 BauBG 1987 verstoßen hat, die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

    Bauleitpläne sind somit erforderlich, wenn sie nach der planerischen Konzeption der Gemeinde als erforderlich angesehen werden können (vgl. BayVGH, U.v. 9.2.2004 - 25 N 96.2982 - juris, unter Bezugnahme auf Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, § 1 Rn. 26 m.w.N.).

    Denn das Normenkontrollgericht hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2004 (25 N 96.2982) gerade bestätigt, dass die Bebauungsplanänderung, die vorsieht, die bisher in nördlicher Richtung in einem Wendehammer als Stich Straße endende W. H. Straße an die nördlich des Wendehammers verlaufende W. Straße (B 19 alt) anzuschließen, gerade "nicht gegen den Erforderlichkeitsgrundsatz des § 1 Abs. 3 BauGB" (vgl. S. 10 f. des amtlichen Umdruckes) verstößt.

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03

    Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen

    Auszug aus VG Würzburg, 15.11.2017 - W 5 E 17.1178
    Die wichtigste materiell-rechtliche Bindung der planersetzenden Wirkung des § 125 Abs. 2 BauGB ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. grundlegend: U.v. 26.11.2003 - 9 C 2/03 - juris) das in § 125 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 7 BauGB normierte Gebot, dass Erschließungsanlagen ohne Bebauungsplan nur dann hergestellt werden dürfen, wenn die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen wurden.

    Weiter darf das Abwägungsergebnis die Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis 6 BauGB nicht so verfehlen, dass ein entsprechender Bebauungsplan als abwägungsfehlerhaft und damit nichtig anzusehen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2007 - 6 ZB 05.2456 - juris; B.v. 6.4.2006 - 6 ZB 04.3537 - juris, unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 26.11.2003 - 9 C 2/03 - juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 6 M 16.13

    Wohngeld; Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Beschwerde;

    Auszug aus VG Würzburg, 15.11.2017 - W 5 E 17.1178
    Dem Gericht ist insoweit nur hinsichtlich der Entscheidung über die Höhe des Ordnungsgeldes ein Ermessen eingeräumt (vgl. VGH Mannheim, B.v. 18.3.2013 - 4 S 226/13 - NVwZ-RR 2013, 738).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2013 - 4 S 226/13

    Vollziehung einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VG Würzburg, 15.11.2017 - W 5 E 17.1178
    Dem Gericht ist insoweit nur hinsichtlich der Entscheidung über die Höhe des Ordnungsgeldes ein Ermessen eingeräumt (vgl. VGH Mannheim, B.v. 18.3.2013 - 4 S 226/13 - NVwZ-RR 2013, 738).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 5 S 1399/02

    Verhinderung einer nicht-förmlichen Straßenplanung; Lückenschluss zwischen zwei

    Auszug aus VG Würzburg, 15.11.2017 - W 5 E 17.1178
    Dabei ist für die Frage des Eingriffs in eine materielle Rechtsposition der Anlieger nicht nur auf die Baumaßnahme als solche, sondern auf die zu erwartende, bestimmungsgemäße Nutzung der herzustellenden Straße zum Verkehr abzustellen (VGH Baden-Württemberg, U.v. 28.7.2003 - 5 S 1399/02 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2015 - 10 S 2471/14

    Anspruch des Nachbarn auf Anordnung geeigneter Maßnahmen zur Begrenzung des von

    Auszug aus VG Würzburg, 15.11.2017 - W 5 E 17.1178
    Ist eine überwiegende Erfolgsaussicht hingegen nicht feststellbar, kann eine Regelungsanordnung nur ergehen, wenn dem Betroffenen andernfalls schwere und irreversible Nachteile, insbesondere existentielle Gefahren für Leben und Gesundheit drohen (vgl. zum Ganzen: VGH Mannheim, B.v. 5.2.2015 - 10 S 2471/14 - NVwZ-RR 2015, 650 und B.v. 5.5.2009 - 10 S 494/09 - juris - m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.04.2015 - 6 BV 14.1621

    Planersetzende Abwägungsentscheidungen zur Herstellung von Erschließungsanlagen

    Auszug aus VG Würzburg, 15.11.2017 - W 5 E 17.1178
    Hierbei muss die entsprechende Abwägung durch das zuständige Organ der Gemeinde hinreichend dokumentiert sein (vgl. BayVGH, U.v. 23.4.2015 - 6 BV 14.1621 - juris; Driehaus in Berliner Kommentar zum BauGB, § 125 Rn. 16; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, § 125 Rn. 13; jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.03.2007 - 6 ZB 05.2456
    Auszug aus VG Würzburg, 15.11.2017 - W 5 E 17.1178
    Weiter darf das Abwägungsergebnis die Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis 6 BauGB nicht so verfehlen, dass ein entsprechender Bebauungsplan als abwägungsfehlerhaft und damit nichtig anzusehen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2007 - 6 ZB 05.2456 - juris; B.v. 6.4.2006 - 6 ZB 04.3537 - juris, unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 26.11.2003 - 9 C 2/03 - juris).
  • VGH Bayern, 25.04.2008 - 6 ZB 06.284

    Erschließungsbeitragsrecht; Abweichung vom Bebauungsplan; Grundzüge der Planung;

    Auszug aus VG Würzburg, 15.11.2017 - W 5 E 17.1178
    So hat es die obergerichtliche Rechtsprechung mit den Grundzügen der Planung als nicht mehr vereinbar angesehen, als über die fehlende Herstellung einer etwa 17 m langen Stich Straße (BayVGH, B.v. 25.4.2008 - 6 ZB 06.284 - juris) bzw. die Nichtherstellung der für eine Stich Straße vorgesehene Wendemöglichkeit (OVG NW, B.v. 28.1.2005 - 3 B 364/04) zu befinden war.
  • VGH Bayern, 25.11.2010 - 8 ZB 10.192

    Räumdienst für Außenbereichsgrundstück

    Auszug aus VG Würzburg, 15.11.2017 - W 5 E 17.1178
    Er setzt neben einer Beeinträchtigung von Rechten des Bürgers durch Realakt der Verwaltung insbesondere die Rechtswidrigkeit der Beeinträchtigung voraus (vgl. BayVGH, B.v. 25.11.2010 - 8 ZB 10.192 - juris).
  • VGH Bayern, 06.04.2006 - 6 ZB 04.3537
  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 3 B 364/04

    Erschließungsbeitrag auch für planwidrige Stichstraße?

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

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