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   VG Würzburg, 16.01.2018 - W 1 K 16.729   

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VG Würzburg, 16.01.2018 - W 1 K 16.729 (https://dejure.org/2018,2309)
VG Würzburg, Entscheidung vom 16.01.2018 - W 1 K 16.729 (https://dejure.org/2018,2309)
VG Würzburg, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - W 1 K 16.729 (https://dejure.org/2018,2309)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2, Art. 34 S. 1; BGB § 124 Abs. 1, § 313, § 839 Abs. 1, Abs. 3
    Kein Anspruch auf Schadensersatz aufgrund unterbliebener Beförderung wegen nicht in Anspruch genommenen gerichtlichen Rechtsschutzes

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Schadensersatz aufgrund unterbliebener Beförderung wegen nicht in Anspruch genommenen gerichtlichen Rechtsschutzes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2016 - 1 A 2310/14

    Verwirkung des Anspruchs eines Beamten auf Schadensersatz wegen Nichtbeförderung

    Auszug aus VG Würzburg, 16.01.2018 - W 1 K 16.729
    Denn einer Bewerbung ist es gleich zu achten, wenn - wie hier im streitgegenständlichen Zeitraum - diejenigen Beamten, welche die laufbahnrechtlichen oder sonstigen allgemeinen Beförderungsvoraussetzungen erfüllen, gleichsam von Amts wegen in das Bewerbungsverfahren einbezogen werden, ohne dass sie selbst aktiv werden müssten (vgl. OVG NRW, B. v. 24.11.2015 - 1 B 884/15 - juris; OVG NRW, U. v. 27.4.2016 - 1 A 2310/14 - juris).

    Dies führt allerdings nicht dazu, dass der Kläger auf den Gebrauch eines Rechtsmittels auf der Primärebene verzichten durfte (VG München, U.v. 16.10.2017 - M 21 K 15.4222 - juris; anders OVG Münster, U. v. 27.4.2016 - 1 A 2310/14 - juris; dagegen Revision zugelassen: BVerwG, B.v. 14.6.2017 - 2 B 54/16 - juris).

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

    Auszug aus VG Würzburg, 16.01.2018 - W 1 K 16.729
    Ein Beamter kann bei Verletzung einer sich aus dem Beamtenverhältnis ergebenden "quasi-vertraglichen" Dienstherrenpflicht - hier auf Beachtung der durch Art. 33 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich garantierten Grundsätze der Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sowie der sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Gestaltung des Bewerbungsverfahrens als Instrument des vorbeugenden Rechtsschutzes -, durch die ihm eine Beförderung entgangen sein könnte, unabhängig von einem etwaigen Amtshaftungsanspruch und ohne dass es eines Rückgriffs auf das Rechtsinstitut der Verletzung der Fürsorgepflicht bedürfte, unmittelbar aus dem Beamtenverhältnis einen Schadensersatzanspruch gegen den Dienstherrn haben, für dessen Geltendmachung der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist (BVerwG, U.v. 28.5.1998 -2 C 29.97 - BVerwGE 107, 29).

    Der Kläger hat einen ihm eröffneten gerichtlichen Rechtsschutz ohne hinreichenden Grund nicht in Anspruch genommen (BVerwG, U.v. 28. Mai 1998 - 2 C 29.97 - BVerwGE 107, 29).

  • VG München, 16.10.2017 - M 21 K 15.4222

    Beförderungsverfahren - Grundsatz der Ämterstabilität greift nicht bei

    Auszug aus VG Würzburg, 16.01.2018 - W 1 K 16.729
    Dies führt allerdings nicht dazu, dass der Kläger auf den Gebrauch eines Rechtsmittels auf der Primärebene verzichten durfte (VG München, U.v. 16.10.2017 - M 21 K 15.4222 - juris; anders OVG Münster, U. v. 27.4.2016 - 1 A 2310/14 - juris; dagegen Revision zugelassen: BVerwG, B.v. 14.6.2017 - 2 B 54/16 - juris).
  • BVerwG, 14.06.2017 - 2 B 54.16

    Revisionszulassung; Anforderungen an Zeit- und Umstandsmoment bei Verwirkung

    Auszug aus VG Würzburg, 16.01.2018 - W 1 K 16.729
    Dies führt allerdings nicht dazu, dass der Kläger auf den Gebrauch eines Rechtsmittels auf der Primärebene verzichten durfte (VG München, U.v. 16.10.2017 - M 21 K 15.4222 - juris; anders OVG Münster, U. v. 27.4.2016 - 1 A 2310/14 - juris; dagegen Revision zugelassen: BVerwG, B.v. 14.6.2017 - 2 B 54/16 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2014 - 5 LB 7/14

    Auswahlverfahren; Beförderung; rechtswidrige Beurteilung; Fahrlässigkeit;

    Auszug aus VG Würzburg, 16.01.2018 - W 1 K 16.729
    Grundsätzlich erfolgt die Überprüfung der Beurteilung ex tunc (OVG Lüneburg, U.v.25.11.2014 - 5 LB 7/14 - juris), so dass beim Schadensersatzanspruch miteinzustellen ist, dass die bei Beförderungsauswahl zugrunde gelegte Beurteilung rechtswidrig war.
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Würzburg, 16.01.2018 - W 1 K 16.729
    Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Rechtsprechung, nach der eine Ernennung des Konkurrenten nach dem Grundsatz der Ämterstabilität unter keinem Gesichtspunkt mehr rückgängig gemacht werden kann, mit Urteil vom 4. November 2010 aufgegeben (BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2015 - 1 B 884/15

    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus VG Würzburg, 16.01.2018 - W 1 K 16.729
    Denn einer Bewerbung ist es gleich zu achten, wenn - wie hier im streitgegenständlichen Zeitraum - diejenigen Beamten, welche die laufbahnrechtlichen oder sonstigen allgemeinen Beförderungsvoraussetzungen erfüllen, gleichsam von Amts wegen in das Bewerbungsverfahren einbezogen werden, ohne dass sie selbst aktiv werden müssten (vgl. OVG NRW, B. v. 24.11.2015 - 1 B 884/15 - juris; OVG NRW, U. v. 27.4.2016 - 1 A 2310/14 - juris).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus VG Würzburg, 16.01.2018 - W 1 K 16.729
    Rechtsgrundlage dieses unabhängig vom Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG) bestehenden Anspruchs ist das Beamtenverhältnis; eines Rückgriffs auf die Verletzung der Fürsorgepflicht bedarf es nicht (vgl. statt vieler BVerwG, U. v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 -, BVerwGE 141, 361).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 10.01
    Auszug aus VG Würzburg, 16.01.2018 - W 1 K 16.729
    Die dienstliche Beurteilung als solche ist kein Verwaltungsakt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.4.2002 - BVerwG 2 C 10.01 -, juris Rn. 15), die Klage des Klägers gegen die Beurteilung hatte deshalb keine aufschiebende Wirkung i. S. v. § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. zu der Wirkung einer Klage gegen eine Untersuchungsanordnung BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

    Auszug aus VG Würzburg, 16.01.2018 - W 1 K 16.729
    Die fehlende aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Beurteilung hat zur Folge, dass die Beurteilung zur Grundlage von Auswahlentscheidungen gemacht werden kann und die Behörde grundsätzlich nicht verpflichtet ist, Beförderungsverfahren "auszusetzen", nur weil einer der Bewerber eine für die Auswahlentscheidung bedeutsame dienstliche Beurteilung angreift (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.4.2002 - BVerwG 2 C 19.01 -, juris Rn. 15).
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