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   VG Würzburg, 17.01.2022 - W 8 K 21.532   

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VG Würzburg, 17.01.2022 - W 8 K 21.532 (https://dejure.org/2022,3772)
VG Würzburg, Entscheidung vom 17.01.2022 - W 8 K 21.532 (https://dejure.org/2022,3772)
VG Würzburg, Entscheidung vom 17. Januar 2022 - W 8 K 21.532 (https://dejure.org/2022,3772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    IfSG § 56; IfSG § 57; BGB § 362; BGB § 275; BGB § 243 Abs. 2; BurlG § 1; BUrlG § 7 Abs. 1; BUrlG § 9; BUrlG § 11
    Keine Verdienstausfallentschädigung (Kostenerstattung der Arbeitgeberaufwendungen) nach dem IfSG bei Urlaub des Arbeitnehmers

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Behördliche Quarantäneanordnung während genehmigten Urlaubs - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 08.06.2021 - 6 Ca 6035/21

    Jahresurlaub - Nichtanrechnung behördlich angeordnete Corona-Quarantäne

    Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2022 - W 8 K 21.532
    Der Urlaubsanspruch wurde durch entsprechende Gewährung des Urlaubs erfüllt und ist damit nach § 362 BGB erloschen (vgl. ArbG Bremen-Bremerhaven, U.v. 8.6.2021 - 6 Ca 6035/21 - juris Rn. 15; ArbG Neumünster, U.v. 3.8.2021 - 3 Ca 362 b /21 - juris Rn. 15; Busch, jurisPR-ArbR 37/2021 Anm. 7).

    Anders als beim Vorliegen eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots oder einer zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankung, die infolge nachträglicher Unmöglichkeit der Arbeitsleistung nach § 275 Abs. 1 BGB jeweils zum Untergang des Urlaubsanspruchs führen (vgl. zum Beschäftigungsverbot BAG, U.v. 9.8.2016 - 9 AZR 575/15 - juris; zur arbeitsunfähigen Erkrankung BAG, U.v. 18.3.2014 - 9 AZR 669/12 - juris), war die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers an sich noch gegeben und die Arbeitspflicht durch die behördliche Quarantäneanordnung nicht suspendiert, so dass durch die Urlaubsgewährung eine Befreiung von der Arbeitspflicht erfolgte (vgl. zu der damit verbundenen bejahten Frage der Anrechnung der Quarantänetage auf den Jahresurlaub, die eine Urlaubsgewährung denknotwendig voraussetzt: ArbG Neumünster, U.v. 3.8.2021 - 3 Ca 362 b/ 21 - juris Rn. 21; ArbG Bremen-Bremerhaven, U.v. 8.6.2021 - 6 Ca 6035/21 - juris; LArbG Düsseldorf, U.v. 15.10.2021 - 7 Sa 857/2 - juris Rn. 44 ff. und Hein/Tophof: Folgen einer Quarantäneanordnung während bewilligten Urlaubs, NZA 2021, 601/603f. - beck-online).

    Auch eine entsprechende Anwendung von § 9 BUrlG auf den Fall einer Quarantäneanordnung während des Urlaubs ist nicht gegeben (so auch LArbG Düsseldorf, U.v. 15.10.2021 - 7 Sa 857/21 - juris Rn. 33 m.w.N.; ArbG Neumünster, U.v. 3.8.2021 - 3 CA 362 b/21 - juris Rn. 17; ArbG Bonn, U.v. 7.7.2021 - 2 Ca 504/21 - juris Rn. 41; ArbG Halle, U.v. 23.6.2021 - 4 Ca 285/21 - juris Rn. 31; ArbG Bremen-Bremerhaven, U.v. 8.6.2021 - 6 Ca 6035/21 - juris Rn. 17 ff.; Hein/Tophof: Folgen einer Quarantäneanordnung während bewilligten Urlaubs, NZA 2021, 601/602 ff. - beck-online; a.A. Hohenstatt/Krois, Lohnrisiko und Entgeltfortzahlung während der Corona-Pandemie, NZA 2020, 413/416; nicht eindeutig: Eckart/Kruse in BeckOK, Infektionsschutzrecht, Eckart/Winkelmüller, 10. Edition Stand: 15.01.2022, § 56 Rn. 37.2 und Kießling, IfSG, 2. Auflage 2021, § 56 Rn. 25).

    Wegen der Vielzahl der denkbaren Fälle kann ein mangelnder Erholungswert des Urlaubs ohne klare Grenzziehung nicht zur analogen Anwendbarkeit von § 9 BUrlG führen (ArbG Neumünster, U.v. 3.8.2021 - 3 Ca 362 b/21 - juris Rn. 21; ArbG Bremen-Bremerhaven, U.v. 8.6.2021 - 6 Ca 6035/21 - juris Rn. 38 ff.).

    Denn sie enthält Ausführungen zu den konkreten Beeinträchtigungen im Einzelfall, denen gerade keine Aussage zu der nach der Rechtsprechung des BAG erforderlichen typischen Interessenlage entnommen werden kann, und stützt sich zudem auf eine Rechtsprechung des BAG, die später aufgegeben wurde (vgl. ArbG Neumünster, U.v. 3.8.2021 - 3 Ca 362 b/21 - juris Rn. 19 f.; ArbG Bremen-Bremerhaven, U.v. 8.6.2021 - 6 Ca 6035/21 - juris Rn. 56 f.).

  • BGH, 30.11.1978 - III ZR 43/77

    Seuchenpolizeiliches Tätigkeitsverbot

    Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2022 - W 8 K 21.532
    An einem Verdienstausfall fehlt es, wenn der Arbeitgeber für die Dauer des Quarantänezeitraums zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist (vgl. BGH, U.v. 31.11.1978 - III ZR 43/77 - NJW 1979, 422, 424; BGH, U.v. 1.2.1979 - III ZR 88/77, NJW 1979, 1460; Eckart/Kruse in BeckOK, Infektionsschutzrecht, Eckart/Winkelmüller, 10. Ed. Stand 15.01.2022, § 56 IfSG Rn. 37).

    Auch die vom Klägerbevollmächtigten in der Klageschrift zitierte Entscheidung des BGH (BGH, U.v. 30.11.1978 - III ZR 43/77 - juris) überzeugt nicht.

  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19

    Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

    Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2022 - W 8 K 21.532
    Etwaige nach der Urlaubsgewährung durch den Arbeitgeber auftretende innere oder äußere Umstände, die der (vollständigen) Realisierung des Urlaubszwecks entgegenstehen, sind dem Risikobereich des einzelnen Arbeitnehmers zuzuordnen (BAG, U.v. 25.8.2020 - 9 AZR 612/19 - juris Rn. 29; Hein/Tophof: Folgen einer Quarantäneanordnung während bewilligten Urlaubs, NZA 2021, 601 - beck-online).

    Ferner handelt es sich nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bei den Bestimmungen der §§ 9, 10 BUrlG um nicht verallgemeinerungsfähige Ausnahmevorschriften, deren entsprechende Anwendung auf andere urlaubsstörende Ereignisse oder Tatbestände, aus denen sich eine Beseitigung der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers ergibt, grundsätzlich nicht in Betracht kommt (BAG, U.v. 25.8.2020 - 9 AZR 612/19 - juris Rn. 29; BAG, U.v. 9.8.1994 - 9 ARZ 384/92 - juris Rn. 34; LArbG Düsseldorf, U.v. 15.10.2021 - 7 Sa 857/21 - juris Rn. 38; a.A. Hohenstatt/Krois, Lohnrisiko und Entgeltfortzahlung während der Corona-Pandemie, NZA 2020, 413/416).

  • LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 857/21

    COVID-19-Quarantäne: Nichtanrechnung auf den Urlaub nur mit ärztlicher

    Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2022 - W 8 K 21.532
    Auch eine entsprechende Anwendung von § 9 BUrlG auf den Fall einer Quarantäneanordnung während des Urlaubs ist nicht gegeben (so auch LArbG Düsseldorf, U.v. 15.10.2021 - 7 Sa 857/21 - juris Rn. 33 m.w.N.; ArbG Neumünster, U.v. 3.8.2021 - 3 CA 362 b/21 - juris Rn. 17; ArbG Bonn, U.v. 7.7.2021 - 2 Ca 504/21 - juris Rn. 41; ArbG Halle, U.v. 23.6.2021 - 4 Ca 285/21 - juris Rn. 31; ArbG Bremen-Bremerhaven, U.v. 8.6.2021 - 6 Ca 6035/21 - juris Rn. 17 ff.; Hein/Tophof: Folgen einer Quarantäneanordnung während bewilligten Urlaubs, NZA 2021, 601/602 ff. - beck-online; a.A. Hohenstatt/Krois, Lohnrisiko und Entgeltfortzahlung während der Corona-Pandemie, NZA 2020, 413/416; nicht eindeutig: Eckart/Kruse in BeckOK, Infektionsschutzrecht, Eckart/Winkelmüller, 10. Edition Stand: 15.01.2022, § 56 Rn. 37.2 und Kießling, IfSG, 2. Auflage 2021, § 56 Rn. 25).

    Ferner handelt es sich nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bei den Bestimmungen der §§ 9, 10 BUrlG um nicht verallgemeinerungsfähige Ausnahmevorschriften, deren entsprechende Anwendung auf andere urlaubsstörende Ereignisse oder Tatbestände, aus denen sich eine Beseitigung der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers ergibt, grundsätzlich nicht in Betracht kommt (BAG, U.v. 25.8.2020 - 9 AZR 612/19 - juris Rn. 29; BAG, U.v. 9.8.1994 - 9 ARZ 384/92 - juris Rn. 34; LArbG Düsseldorf, U.v. 15.10.2021 - 7 Sa 857/21 - juris Rn. 38; a.A. Hohenstatt/Krois, Lohnrisiko und Entgeltfortzahlung während der Corona-Pandemie, NZA 2020, 413/416).

  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2022 - W 8 K 21.532
    Mit der Festlegung des Urlaubszeitraums und der Zusage des Urlaubsentgelts hat der Arbeitgeber das nach § 7 Abs. 1 BUrlG Erforderliche getan, § 243 Abs. 2 BGB (vgl. BAG, U.v. 18.3.2012 - 9 AZR 669/12 - juris Rn. 23).

    Anders als beim Vorliegen eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots oder einer zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankung, die infolge nachträglicher Unmöglichkeit der Arbeitsleistung nach § 275 Abs. 1 BGB jeweils zum Untergang des Urlaubsanspruchs führen (vgl. zum Beschäftigungsverbot BAG, U.v. 9.8.2016 - 9 AZR 575/15 - juris; zur arbeitsunfähigen Erkrankung BAG, U.v. 18.3.2014 - 9 AZR 669/12 - juris), war die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers an sich noch gegeben und die Arbeitspflicht durch die behördliche Quarantäneanordnung nicht suspendiert, so dass durch die Urlaubsgewährung eine Befreiung von der Arbeitspflicht erfolgte (vgl. zu der damit verbundenen bejahten Frage der Anrechnung der Quarantänetage auf den Jahresurlaub, die eine Urlaubsgewährung denknotwendig voraussetzt: ArbG Neumünster, U.v. 3.8.2021 - 3 Ca 362 b/ 21 - juris Rn. 21; ArbG Bremen-Bremerhaven, U.v. 8.6.2021 - 6 Ca 6035/21 - juris; LArbG Düsseldorf, U.v. 15.10.2021 - 7 Sa 857/2 - juris Rn. 44 ff. und Hein/Tophof: Folgen einer Quarantäneanordnung während bewilligten Urlaubs, NZA 2021, 601/603f. - beck-online).

  • ArbG Halle, 23.06.2021 - 4 Ca 285/21

    Nachgewährung von Urlaubstagen - Quarantäne

    Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2022 - W 8 K 21.532
    Auch eine entsprechende Anwendung von § 9 BUrlG auf den Fall einer Quarantäneanordnung während des Urlaubs ist nicht gegeben (so auch LArbG Düsseldorf, U.v. 15.10.2021 - 7 Sa 857/21 - juris Rn. 33 m.w.N.; ArbG Neumünster, U.v. 3.8.2021 - 3 CA 362 b/21 - juris Rn. 17; ArbG Bonn, U.v. 7.7.2021 - 2 Ca 504/21 - juris Rn. 41; ArbG Halle, U.v. 23.6.2021 - 4 Ca 285/21 - juris Rn. 31; ArbG Bremen-Bremerhaven, U.v. 8.6.2021 - 6 Ca 6035/21 - juris Rn. 17 ff.; Hein/Tophof: Folgen einer Quarantäneanordnung während bewilligten Urlaubs, NZA 2021, 601/602 ff. - beck-online; a.A. Hohenstatt/Krois, Lohnrisiko und Entgeltfortzahlung während der Corona-Pandemie, NZA 2020, 413/416; nicht eindeutig: Eckart/Kruse in BeckOK, Infektionsschutzrecht, Eckart/Winkelmüller, 10. Edition Stand: 15.01.2022, § 56 Rn. 37.2 und Kießling, IfSG, 2. Auflage 2021, § 56 Rn. 25).

    Werden die Quarantänetage auf den Urlaub angerechnet, ist auch eine Urlaubsgewährung erfolgt (vgl. ArbG Neumünster, Neumünster, U.v. 3.8.2021 - 3 Ca 362 b/21 - juris Rn. 15; ArbG Halle, U.v. 23.6.2021 - 4 Ca 285/21 juris Rn. 23).

  • LG Münster, 15.04.2021 - 8 O 345/20

    Erstattung von geleisteten Arbeitgeberaufwendungen nach § 56 IfSG

    Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2022 - W 8 K 21.532
    Nach § 611a Abs. 2 BGB hat der Arbeitnehmer für seine Arbeit einen Anspruch auf die arbeitsvertraglich vereinbarte Vergütung; ohne Arbeitsleistung hat er gemäß § 326 Abs. 2 BGB keinen Anspruch auf den Lohn - "Ohne Arbeit kein Lohn" (LG Münster, U.v. 15.4.2021 - 8 O 345/20 - juris Rn. 19).
  • BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 575/15

    Beschäftigungsverbot nach Urlaubsfestlegung

    Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2022 - W 8 K 21.532
    Anders als beim Vorliegen eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots oder einer zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankung, die infolge nachträglicher Unmöglichkeit der Arbeitsleistung nach § 275 Abs. 1 BGB jeweils zum Untergang des Urlaubsanspruchs führen (vgl. zum Beschäftigungsverbot BAG, U.v. 9.8.2016 - 9 AZR 575/15 - juris; zur arbeitsunfähigen Erkrankung BAG, U.v. 18.3.2014 - 9 AZR 669/12 - juris), war die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers an sich noch gegeben und die Arbeitspflicht durch die behördliche Quarantäneanordnung nicht suspendiert, so dass durch die Urlaubsgewährung eine Befreiung von der Arbeitspflicht erfolgte (vgl. zu der damit verbundenen bejahten Frage der Anrechnung der Quarantänetage auf den Jahresurlaub, die eine Urlaubsgewährung denknotwendig voraussetzt: ArbG Neumünster, U.v. 3.8.2021 - 3 Ca 362 b/ 21 - juris Rn. 21; ArbG Bremen-Bremerhaven, U.v. 8.6.2021 - 6 Ca 6035/21 - juris; LArbG Düsseldorf, U.v. 15.10.2021 - 7 Sa 857/2 - juris Rn. 44 ff. und Hein/Tophof: Folgen einer Quarantäneanordnung während bewilligten Urlaubs, NZA 2021, 601/603f. - beck-online).
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2022 - W 8 K 21.532
    Maßgeblich ist insoweit die typische Vergleichbarkeit und nicht der im Einzelfall festzustellende Grad der Beeinträchtigung (BAG, U.v. 9.8.1994 - 9 AZR 384/92 - juris Rn. 34).
  • BGH, 01.02.1979 - III ZR 88/77

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Fortzahlung des Lohns - Anspruch eines mit einem

    Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2022 - W 8 K 21.532
    An einem Verdienstausfall fehlt es, wenn der Arbeitgeber für die Dauer des Quarantänezeitraums zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist (vgl. BGH, U.v. 31.11.1978 - III ZR 43/77 - NJW 1979, 422, 424; BGH, U.v. 1.2.1979 - III ZR 88/77, NJW 1979, 1460; Eckart/Kruse in BeckOK, Infektionsschutzrecht, Eckart/Winkelmüller, 10. Ed. Stand 15.01.2022, § 56 IfSG Rn. 37).
  • ArbG Bonn, 07.07.2021 - 2 Ca 504/21

    Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Coronainfektion

  • VG Würzburg, 07.10.2021 - W 8 M 21.1117

    Berechnung der Verfahrensgebühr bei Abtrennung nach teilweiser Erledigung - reine

    Am 19. April 2021 ließ die Antragstellerin gegen die Teilablehnung der Erstattung einer Verdienstausfallentschädigung gemäß §§ 56 f. IfSG seitens des Antragsgegners im Verfahren W 8 K 21.532 Klage erheben.

    Diese sei bereits vor der Abtrennung von dem Verfahren W 8 K 21.532 entstanden und könne deshalb nur anteilig aus dem Gesamtstreitwert von 1.274,58 EUR berechnet und festgesetzt werden.

    Insbesondere das Entgegennehmen der Entscheidung sei demnach dem Ursprungsverfahren W 8 K 21.532 zuzuordnen und somit durch die anteilige Festsetzung der Verfahrensgebühr aus dem Gesamtstreitwert abgegolten.

    Die Abtrennung diente vorliegend allein der gerichtsinternen Abwicklung der Teilerledigung des ursprünglichen Verfahrens W 8 K 21.532.

    Die Abtrennung vom ursprünglichen Verfahren W 8 K 21.532 und Fortführung des Verfahrens unter dem neuen Aktenzeichen W 8 K 21.882 und dessen Einstellung erfolgten mit einheitlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 2. Juli 2021.

    Dieser Beschluss, der unter dem Aktenzeichen des ursprünglichen Verfahrens W 8 K 21.532 erlassen wurde, ist verfahrenstechnisch der Abwicklung dieses ursprünglichen Verfahrens zuzuordnen, was damit auch für die Empfangnahme des Beschlusses durch den Bevollmächtigten der Antragstellerin gilt.

  • VG Karlsruhe, 20.06.2022 - 14 K 480/21

    Entschädigung für einen pandemiebedingten Verdienstausfall; überholende

    Ein Verdienstausfall im Sinne dieses Entschädigungstatbestandes ist dann nicht gegeben, wenn ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes besteht ("negative Tatbestandsvoraussetzung", vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 10.05.2021 - 9 K 67/21 -, juris Rn. 67), etwa nach § 3 EFZG (vgl. ArbG Aachen, Urteil vom 11.03.2021 - 1 Ca 3196/20 -, juris Rn. 71; Preis/Mazurek/Schmid, NZA 2020, 1137, 1139; beachte jedoch § 56 Abs. 7 Satz 1 IfSG), §§ 1, 9, 11 BurlG (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 17.01.2022 - Au 9 K 21.1925 -, juris Rn. 23 ff.; VG Würzburg, Urteil vom 17.01.2022 - W 8 K 21.532 -, juris), § 19 Abs. 1 Nr. 2 b) BBiG (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 20.07.2021 - 5 K 578/21.F -, juris Rn. 23 ff.) oder §§ 615, 616 BGB (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 10.05.2021 - 9 K 67/21 -, juris m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 28.09.2022 - 5 K 3442/20

    Keine "Corona-Entschädigung" bei Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den

    Der Vorrang eines etwaigen Anspruchs auf Entgeltersatzleistung vor einer Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz ist auch jüngst nochmals im Gesetzgebungsverfahren thematisiert worden (vgl. dazu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestags vom 3. März 2021, BT-Drs. 19/27291, S. 61 f.) und ist - soweit ersichtlich - mittlerweile auch einhellige Meinung in der Rechtsprechung (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. Juli 2021 - 13 LA 258/21 -, juris Rn. 9; VG Osnabrück, Urteil vom 12. Juli 2022 - 3 A 46/21 -, juris Rn. 30; VG Karsruhe, Urteil vom 20. Juni 2022 - 14 K 480/21 -, juris Rn. 97; ArbG Iserlohn, Urteil vom 3. Mai 2022 - 2 Ca 1848/21 -, juris Rn. 54; VG Würzburg, Urteil vom 17. Januar 2022 - W 8 K 21.532 -, juris Rn. 17; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 20. Juli 2021 - 5 K 578/21.F -, juris Rn. 22; VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 5. Mai 2021 - B 7 K 21.210 -, juris Rn. 27; ArbG Aachen, Urteil vom 11. März 2021 - 1 Ca 3196/20 -, juris Rn. 70; AG Berlin-Mitte, Urteil vom 4. Februar 2021 - 25 C 240/20 -, nicht veröffentlicht).
  • VG Frankfurt/Main, 28.09.2022 - 5 K 3397/20

    Keine "Corona-Entschädigung" bei Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den

    Soweit ein Mitarbeiter zeitgleich mit der Absonderungsanordnung arbeitsunfähig erkrankt ("anfängliche Arbeitsunfähigkeit") scheidet ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bereits deshalb aus, weil es in diesem Fall an einem anordnungskausalen Verdienstausfall des betreffenden Mitarbeiters fehlt, den § 56 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSG schon nach seinem Wortlaut voraussetzt (der Mitarbeiter erhält regelmäßig Lohnfortzahlung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG); die öffentlich-rechtliche Entschädigung ist subsidiär gegenüber privatrechtlichen Ansprüchen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. Juli 2021 - 13 LA 258/21 -, juris Rn. 9; VG Osnabrück, Urteil vom 12. Juli 2022 - 3 A 46/21 -, juris Rn. 30; VG Karsruhe, Urteil vom 20. Juni 2022 - 14 K 480/21 -, juris Rn. 97; ArbG Iserlohn, Urteil vom 3. Mai 2022 - 2 Ca 1848/21 -, juris Rn. 54; VG Würzburg, Urteil vom 17. Januar 2022 - W 8 K 21.532 -, juris Rn. 17; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 20. Juli 2021 - 5 K 578/21.F -, juris Rn. 22; VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 5. Mai 2021 - B 7 K 21.210 -, juris Rn. 27; ArbG Aachen, Urteil vom 11. März 2021 - 1 Ca 3196/20 -, juris Rn. 70; AG Berlin-Mitte, Urteil vom 4. Februar 2021 - 25 C 240/20 -, nicht veröffentlicht).
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