Rechtsprechung
VG Würzburg, 17.09.2021 - W 10 K 20.1059 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
DS-GVO Art. 2 Abs. 2 Buchst. d; DS-GVO Art. 15; BDSG § 57; BDSG § 60
Anspruch auf Akteneinsicht in Handakten der Bußgeld-, Steuerstraf- und Steuerfahndungsstelle, verneint - rewis.io
Anspruch auf Akteneinsicht in Handakten der Bußgeld-, Steuerstraf- und Steuerfahndungsstelle, verneint
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 07.04.2020 - II B 82/19
Rechtsweg im Datenschutzrecht
Auszug aus VG Würzburg, 17.09.2021 - W 10 K 20.1059
Auch der Bundesfinanzhof hat im Beschluss vom 7. April 2020 - II B 82/19 (juris) festgestellt, dass Steuerstraf- und Bußgeldsachen und damit auch die sich darauf beziehende Tätigkeit der Steuerfahndung von der Einleitung bis zur Einstellung eines solchen Verfahrens grundsätzlich Tätigkeiten der Strafverfolgungsbehörden entsprechen, auf die die Datenschutz-Grundverordnung nicht anwendbar ist.Ist jedoch gegen den Betroffenen ein Verfahren im Sinne des § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO eingeleitet und noch nicht abgeschlossen, wird die Steuerfahndung als strafrechtliche Ermittlungsbehörde tätig, selbst wenn sie in diesem Zusammenhang Besteuerungsgrundlagen ermittelt (vgl. BFH, B.v. 7.4.2020 - II B 82/19 - juris Rn. 16).
- BVerwG, 21.11.2016 - 10 AV 1.16
Akteneinsicht; Altkonzessionär; Anspruchskonkurrenz; Anspruchsnormenkonkurrenz; …
Auszug aus VG Würzburg, 17.09.2021 - W 10 K 20.1059
Dieser richtet sich neben dem zugrunde liegenden Lebenssachverhalt nach der das Rechtsverhältnis regelnden Anspruchsgrundlage (vgl. BVerwG, B.v. 21.11.2016 - 10 AV 1.16 - juris).
- OLG Karlsruhe, 20.04.2023 - 2 VAs 4/23
Akteneinsichtsrecht in Handakten der Generalstaatsanwaltschaft
Senatshefte des BGH ; s.a. VG Würzburg, Urteil vom 17.09.2021 - W 10 K 20.1059 -, BeckRS 2021, 40158 betr.