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   VG Würzburg, 18.03.2019 - W 1 S 19.191   

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VG Würzburg, 18.03.2019 - W 1 S 19.191 (https://dejure.org/2019,7077)
VG Würzburg, Entscheidung vom 18.03.2019 - W 1 S 19.191 (https://dejure.org/2019,7077)
VG Würzburg, Entscheidung vom 18. März 2019 - W 1 S 19.191 (https://dejure.org/2019,7077)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; BeamtStG § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; LlbG Art. 12 Abs. 5
    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

  • rewis.io

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Würzburg, 23.03.2018 - W 1 S 18.248

    Entlassung eines Beamten (Lehrer) auf Probe

    Auszug aus VG Würzburg, 18.03.2019 - W 1 S 19.191
    Zudem seien die im Verfahren W 1 S 18.248 gerügten Fehler bislang nicht ausgeräumt worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren, sowie in den Verfahren W 1 S 17.1413, W 1 K 18.104, W 1 K 18.204, W 1 S 18.248 und W 1 K 19.144 sowie der vorgelegten Behördenakten verwiesen.

    Die dem Kläger dort zum ersten Mal vorgeworfene Distanzlosigkeit im Rahmen des Lehrer-Schüler-Verhältnisses war ausweislich des Beschlusses des Verwaltungsgericht Würzburg v. 23. März 2018, Az. W 1 S 18.248, zuvor nicht thematisiert worden, sodass dem Kläger nicht deutlich war, dass entsprechende Verhaltensweisen nicht erwünscht sind.

  • VGH Bayern, 15.04.2011 - 3 CS 11.5

    Entlassung eines Gymnasiallehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen

    Auszug aus VG Würzburg, 18.03.2019 - W 1 S 19.191
    Für eine Entlassung wegen mangelnder Bewährung muss deshalb eindeutig festgestellt werden, weshalb im Einzelnen diese Erwartung in der Probezeit enttäuscht wurde (BayVGH, B.v. 15.4.2011 - 3 CS 11.5 - juris Rn. 30).

    Aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht des Dienstherrn folgt, dass er die Grundlage seiner Entscheidung für den Beamten transparent machen muss (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2009, Az. 3 CS 09.1773, juris Rn. 40; BayVGH, B.v. 15.04.2011 - 3 CS 11.5 - juris Rn. 33).

    Dabei ist grundsätzlich ein strengerer Maßstab anzulegen als bei einer Überprüfung einer Beurteilung (BayVGH, B.v. 15.4.2011 - 3 CS 11.5 - juris Rn. 33).

  • VGH Bayern, 30.11.2009 - 3 CS 09.1773

    Beamtenrecht

    Auszug aus VG Würzburg, 18.03.2019 - W 1 S 19.191
    Aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht des Dienstherrn folgt, dass er die Grundlage seiner Entscheidung für den Beamten transparent machen muss (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2009, Az. 3 CS 09.1773, juris Rn. 40; BayVGH, B.v. 15.04.2011 - 3 CS 11.5 - juris Rn. 33).

    a) Formale Grundlage für die Feststellung der Bewährung ist in erster Linie die Probezeitbeurteilung (BayVGH, B.v. 30.11.2009 - 3 CS 09.1773 - juris; vgl. Zängl in Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Stand: Dezember 2018, § 23 BeamtStG Rn. 146).

  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 CS 17.257

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus VG Würzburg, 18.03.2019 - W 1 S 19.191
    Mangelnde Bewährung liegt bereits dann vor, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Beamte diese Anforderungen erfüllen kann (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris m.w.N.).

    Die Zweifel müssen jedoch auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren und dürfen sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2017 - 3 CS 17.26 - juris; B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris; U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris).

  • BVerwG, 02.04.1986 - 2 B 84.85
    Auszug aus VG Würzburg, 18.03.2019 - W 1 S 19.191
    Eine Entlassung ist nicht schon dann rechtswidrig, wenn die Probezeitbeurteilung aus formellen Gründen aufgehoben wird, entscheidend ist die materielle Beurteilung (Zängl in Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Stand: Dezember 2018, § 23 BeamtStG Rn. 146; BVerwG B. v. 2.4.1986, B.v. 2. April 1986 - 2 B 84/85 - juris).
  • VGH Bayern, 10.09.2009 - 3 ZB 07.2118

    Entlassung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; fehlende fachliche

    Auszug aus VG Würzburg, 18.03.2019 - W 1 S 19.191
    Eine Abmahnung ist erforderlich, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich einerseits die Entlassung für den Beamten überraschend käme und andererseits die Mängel grundsätzlich behebbar erscheinen (vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2009 - 3 ZB 07.2118 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16

    "inkriminierter Sachverhalt"; Anklage; Beamtenverhältnis auf Probe; Beamter auf

    Auszug aus VG Würzburg, 18.03.2019 - W 1 S 19.191
    Sofern das Bundesverwaltungsgericht (B.v. 24.1.2017 - 2 B 75/16 - juris) davon ausgeht, dass es Verhaltensweisen gebe, die auch ohne vorherigen Hinweis des Dienstherrn auf ihre Unangemessenheit den Schluss rechtfertigen, der betreffende Lehrer habe sich im Laufe der Probezeit nicht bewährt, so liegen solche Verhaltensweisen hier gerade nicht vor.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2017 - 2 A 11715/16

    Nichtbewährung eines Beamten auf Probe

    Auszug aus VG Würzburg, 18.03.2019 - W 1 S 19.191
    Auch die in der Entlassungsverfügung getroffene Aussage unter Hinweis auf das OVG Koblenz, Beschluss vom 8. März 2017, Az. 2 A 11715/16 - juris, dass der ursprünglich mit der Einstellung verbundenen Prognose, dass sich der Antragsgegner in der laufbahnrechtlichen Probezeit regelmäßig bewähren wird, die Grundlage entzogen sei, da die Probezeit verlängert wurde, rechtfertigt kein anderes Ergebnis.
  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 3 CS 15.2220

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

    Auszug aus VG Würzburg, 18.03.2019 - W 1 S 19.191
    Der Entlassungstatbestand steht im Zusammenhang mit § 10 Satz 1 BeamtStG, wonach in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nur berufen werden darf, wer sich in der Probezeit hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bewährt hat (vgl. BayVGH, B.v. 16.12.2015 - 3 CS 15.2220 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 13.01.2016 - 3 B 14.1487

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe - Vortäuschung einer Krankheit

    Auszug aus VG Würzburg, 18.03.2019 - W 1 S 19.191
    Die Zweifel müssen jedoch auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren und dürfen sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2017 - 3 CS 17.26 - juris; B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris; U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris).
  • VGH Bayern, 17.05.2017 - 3 CS 17.26

    Rechtmäßige sofort vollziehbare Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

  • VG Würzburg, 11.01.2018 - W 1 S 17.1413

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

  • VG Ansbach, 23.12.2021 - AN 1 S 21.02124

    Entlassung einer Hochschulprofessorin (W 2) aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Eine Entlassung ist nicht schon dann rechtswidrig, wenn die Probezeitbeurteilung aus formellen Gründen aufgehoben wird, entscheidend ist die materielle Beurteilung (VG Würzburg, B.v. 18.3.2019 - W 1 S 19.191 - juris Rn. 38; VG Würzburg, B.v. 19.3.2020 - W 1 S 20.433 - juris Rn. 44).

    Soweit sich die Entlassung daher auf Vorfälle stützt, die bereits Gegenstand der Probezeitbeurteilung vom 31. Mai 2016 waren und bei denen von der Kammer festgestellt wurde, dass sie auf materiell-rechtlichen Fehlern beruhen, kann dies eine Entlassung nicht rechtfertigen (VG Würzburg, B.v. 18.3.2019 - W 1 S 19.191 - juris Rn. 40).

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