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   VG Würzburg, 18.10.2018 - W 5 K 17.632   

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VG Würzburg, 18.10.2018 - W 5 K 17.632 (https://dejure.org/2018,37943)
VG Würzburg, Entscheidung vom 18.10.2018 - W 5 K 17.632 (https://dejure.org/2018,37943)
VG Würzburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - W 5 K 17.632 (https://dejure.org/2018,37943)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; BayBO Art. 6 Abs. 5 S. 1, Art. 68 Abs. 1 S. 1; BauGB § 30 Abs. 1, § 35 Abs. 1, § 51 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; BauNVO § 15 Abs. 1
    Baugenehmigung zur Errichtung einer Betriebshalle - Nachbarschutz

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    Baugenehmigung zur Errichtung einer Betriebshalle - Nachbarschutz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Würzburg, 10.05.2012 - W 5 K 11.231

    Nachbarklage; Lagerplatz; Gültigkeit des Bebauungsplans; Gebot der

    Auszug aus VG Würzburg, 18.10.2018 - W 5 K 17.632
    Die vom Verwaltungsgericht Würzburg im Urteil vom 10. Mai 2012 (Az.: W 5 K 11.231) angenommene Frist von mindestens 10 Jahren sei zwischenzeitlich deutlich überschritten und eine Umsetzung des Bebauungsplans nach wie vor nicht absehbar.

    Zum Schutz eines im Außenbereich privilegierten Betriebs ist deshalb das in § 35 BauGB enthaltene drittschützende Rücksichtnahmegebot ausreichend (BVerwG, B.v. 28.7.1999 - 4 B 38/99 - NVwZ 2000, 552; vgl. zum Ganzen auch VG Würzburg, U.v. 10.5.2012 - W 5 K 11.231 - juris).

    Wenn von einem Vorhaben Immissionen ausgehen, die sich in den Grenzen des in der Nachbarschaft gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG Zumutbaren halten, ruft dieses keine schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB hervor und verletzt somit nicht das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot (VG Würzburg, U.v. 10.5.2012 - W 5 K 11.231 - juris).

    Insbesondere erschließt sich der Kammer - was bereits im Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 10. Mai 2012 (W 5 K 11.231) zum Ausdruck gebracht wurde - nicht, warum das klägerische Grundstück, sollte es im Außenbereich liegen, schützenswerter sein sollte als innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans, der eine gewerbliche Nutzung vorsieht.

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Würzburg, 18.10.2018 - W 5 K 17.632
    Die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen, die vor allem den Zielen einer ausreichenden Belichtung, Besonnung und Belüftung der benachbarten Grundstücke dienen, indiziert für das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot in tatsächlicher Hinsicht, dass auch das planungsrechtliche Rücksichtnahmegebot im Regelfall nicht verletzt ist (vgl. BVerwG, B.v. 11.1.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 1999, 879; U.v. 7.12.2000 - 4 C 3/00 - NVwZ 2001, 58; BayVGH, B.v. 6.11.2008 - 14 ZB 08.2327 - juris; B.v. 15.3.2011 - 15 CS 11.9 - juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot, das selbständig neben den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften zu prüfen ist, im Hinblick auf die genannten Belange auch dann verletzt sein kann, wenn die Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind (BVerwG, B.v. 11.1.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 1999, 879; s.a. BayVGH, B.v. 21.1.2008 - 15 ZB 06.2304 - juris).

  • BVerwG, 28.07.1999 - 4 B 38.99

    Nachbarklage; heranrückende Wohnbebauung; Außenbereich; unbeplanter Innenbereich;

    Auszug aus VG Würzburg, 18.10.2018 - W 5 K 17.632
    Einen grundsätzlichen Anspruch auf Bewahrung des Außenbereichs für privilegierte Anlagen gibt es nicht, auch keinen Anspruch auf Bewahrung der Außenbereichsqualität eines Betriebsgrundstücks (BVerwG, B.v. 28.7.1999 - 4 B 38/99 - NVwZ 2000, 552; BayVGH, B.v. 26.7.2011 - 9 CS 11.529 - juris; s. auch VGH Baden-Württemberg, B.v. 24.1.2012 - 3 S 20/11 - juris).

    Zum Schutz eines im Außenbereich privilegierten Betriebs ist deshalb das in § 35 BauGB enthaltene drittschützende Rücksichtnahmegebot ausreichend (BVerwG, B.v. 28.7.1999 - 4 B 38/99 - NVwZ 2000, 552; vgl. zum Ganzen auch VG Würzburg, U.v. 10.5.2012 - W 5 K 11.231 - juris).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90

    Wohnung in Zinngießerei - Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht,

    Auszug aus VG Würzburg, 18.10.2018 - W 5 K 17.632
    Insoweit ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die vom Abstandsflächenrecht geschützten Belange einer ausreichenden Belichtung, Belüftung, Besonnung und Wahrung des Wohnfriedens auch städtebauliche Bedeutung haben (BVerwG, U.v. 16.5.1991 - 4 C 17/90 - NVwZ 1992, 165).
  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet;

    Auszug aus VG Würzburg, 18.10.2018 - W 5 K 17.632
    Die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen, die vor allem den Zielen einer ausreichenden Belichtung, Besonnung und Belüftung der benachbarten Grundstücke dienen, indiziert für das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot in tatsächlicher Hinsicht, dass auch das planungsrechtliche Rücksichtnahmegebot im Regelfall nicht verletzt ist (vgl. BVerwG, B.v. 11.1.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 1999, 879; U.v. 7.12.2000 - 4 C 3/00 - NVwZ 2001, 58; BayVGH, B.v. 6.11.2008 - 14 ZB 08.2327 - juris; B.v. 15.3.2011 - 15 CS 11.9 - juris).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Würzburg, 18.10.2018 - W 5 K 17.632
    Das Gebot der Rücksichtnahme (grundlegend BVerwG, U.v. 25.2.1977 - IV C 22/75 - juris) soll einen angemessenen Interessenausgleich gewährleisten.
  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 31.77

    Berufung des beigeladenen Bauherrn gegen ein der Anfechtungsklage des Nachbarn

    Auszug aus VG Würzburg, 18.10.2018 - W 5 K 17.632
    Einem Nachbarn des Bauherrn steht ein Anspruch auf Versagung der Baugenehmigung grundsätzlich nicht zu; er kann eine Baugenehmigung nur dann mit Aussicht auf Erfolg anfechten, wenn im Baugenehmigungsverfahren zu prüfende Vorschriften verletzt sind, die auch seinem Schutz dienen, oder wenn das Vorhaben es an der gebotenen Rücksichtnahme auf seine Umgebung fehlen lässt und dieses Gebot im Einzelfall Nachbarschutz vermittelt (vgl. OVG Münster, B.v. 5.11.2013 - 2 B 1010/13 - DVBl. 2014, 532; BVerwG, B.v. 28.7.1994 - 4 B 94/94; U.v. 19.9.1986 - 4 C 8.84; U.v. 13.6.1980 - IV C 31.77 - alle juris).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VG Würzburg, 18.10.2018 - W 5 K 17.632
    Einem Nachbarn des Bauherrn steht ein Anspruch auf Versagung der Baugenehmigung grundsätzlich nicht zu; er kann eine Baugenehmigung nur dann mit Aussicht auf Erfolg anfechten, wenn im Baugenehmigungsverfahren zu prüfende Vorschriften verletzt sind, die auch seinem Schutz dienen, oder wenn das Vorhaben es an der gebotenen Rücksichtnahme auf seine Umgebung fehlen lässt und dieses Gebot im Einzelfall Nachbarschutz vermittelt (vgl. OVG Münster, B.v. 5.11.2013 - 2 B 1010/13 - DVBl. 2014, 532; BVerwG, B.v. 28.7.1994 - 4 B 94/94; U.v. 19.9.1986 - 4 C 8.84; U.v. 13.6.1980 - IV C 31.77 - alle juris).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Würzburg, 18.10.2018 - W 5 K 17.632
    Je verständlicher und unabweisbarer die Interessen des Bauherrn sind, die er mit dem Vorhaben verfolgt, desto weniger muss er Rücksicht nehmen (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1/78 - juris).
  • VGH Bayern, 09.10.2006 - 26 ZB 06.1926
    Auszug aus VG Würzburg, 18.10.2018 - W 5 K 17.632
    Mit diesem Grundsatz lässt sich zwar nicht im Umkehrschluss bei jedem Verstoß gegen Abstandsflächenvorschriften ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot herleiten; diesbezüglich kommt es vielmehr stets auf die tatsächlichen Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalls an (BayVGH, B.v. 9.10.2006 - 26 ZB 06.1926 - juris).
  • VGH Bayern, 06.11.2008 - 14 ZB 08.2327

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung bei

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 3 S 20/11

    Rücksichtnahme im Außenbereich

  • VGH Bayern, 23.11.2011 - 14 BV 10.1811

    Zur Frage, ob eine 30m hohe Mobilfunkanlage einen Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4

  • VGH Bayern, 26.07.2011 - 9 CS 11.529

    Kein Gebietserhaltungsanspruch im Außenbereich, Gebot der Rücksichtnahme,

  • VGH Bayern, 15.03.2011 - 15 CS 11.9

    Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; Gebietserhaltungsanspruch des planwidrig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2013 - 2 B 1010/13

    Abwehranspruch des Nachbarn gegen die Erteilung einer Baugenehmigung

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