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   VG Würzburg, 19.02.2021 - W 9 K 20.952   

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https://dejure.org/2021,8336
VG Würzburg, 19.02.2021 - W 9 K 20.952 (https://dejure.org/2021,8336)
VG Würzburg, Entscheidung vom 19.02.2021 - W 9 K 20.952 (https://dejure.org/2021,8336)
VG Würzburg, Entscheidung vom 19. Februar 2021 - W 9 K 20.952 (https://dejure.org/2021,8336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 113 Abs. 5; SprengG § 27
    Verwaltungsgerichte, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Gelbe Waffenbesitzkarte, Waffenrechtliches Bedürfnis, Rechtsmittelbelehrung, Streitwertfestsetzung, Verpflichtungsklage, Prozeßkostenhilfeverfahren, Bedürfnisprüfung, Streitwertbeschwerde, Kostenentscheidung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 ZB 15.1972

    Antrag auf Zulassung einer Berufung - Beschränkung einer sprengstoffrechtlichen

    Auszug aus VG Würzburg, 19.02.2021 - W 9 K 20.952
    Demgegenüber begründet das Interesse, für den Fall eines nur möglichen Bedarfs gleichsam vorsorglich eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis zu erhalten, regelmäßig kein Bedürfnis im Sinne des § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SprengG (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2018 - 21 ZB 15.1972 - juris m.w.N.).

    Zudem hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a WaffG, auf den Nr. 12.1.1 WaffVwV Bezug nimmt, festgestellt, dass hieraus für sich genommen kein sprengstoffrechtliches Bedürfnis zum Laden und Wiederladen von Patronen hergeleitet werden könne; es sich vielmehr um eine Ausnahmebestimmung handele (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2018 - 21 ZB 15.1972 - juris Rn. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2005 - 20 A 20/04

    Rechtmäßigkeit der Beschränkung einer Sprengstofferlaubnis eines Sportschützen;

    Auszug aus VG Würzburg, 19.02.2021 - W 9 K 20.952
    Hierbei handelt es sich um eine inhaltliche Beschränkung der Erlaubnis nach § 27 SprengG, die untrennbar mit der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis verbunden ist und ihren Umfang festlegt (vgl. OVG NRW, B.v. 1.2.2005 - 20 A 20/04 - juris Rn. 3ff.).

    Nach dem Gesetzeszweck soll durch das Erfordernis der Bedürfnisprüfung der Erwerb und der Umgang mit Sprengstoff eingegrenzt, der unrechtmäßige Erwerb von explosionsgefährlichen Stoffen und der unrechtmäßige Umgang mit ihnen weitgehend verhindert sowie das Inverkehrbringen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden (OVG NRW, B.v. 1.2.2005 - 20 A 20/04 - juris Rn. 7; VG München, U.v. 2.12.2015 - M 7 K 15.3107 - juris Rn. 17, U.v. 21.1.2009 - M 7 K 07.5927 - juris Rn. 24 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 9.3.2020 - 24 ZB 16.663 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 18.05.2020 - 24 ZB 17.811

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Waffensammlers gegen verwehrte

    Auszug aus VG Würzburg, 19.02.2021 - W 9 K 20.952
    Aus der Vorschrift kann nicht der Schluss gezogen werden, dass eine Erlaubnis zum Laden und Wiederladen unbeschränkt erteilt werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2020 - 24 ZB 17.811 - juris Rn. 10).
  • VG Würzburg, 22.07.2020 - W 6 K 20.116

    Sachbescheidungsinteresse in Bezug auf baurechtliche Entscheidung über

    Auszug aus VG Würzburg, 19.02.2021 - W 9 K 20.952
    Da die beigefügte Inhaltsbeschränkung rechtmäßig ist, besteht nach alledem auch kein Anspruch gemäß § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO auf nochmalige Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts, sofern man den Bescheidungsantrag als weniger in dem Verpflichtungsantrag mitenthalten ansieht (vgl. VG Würzburg, U.v. 22.7.2020 - W 6 K 20.116 - juris).
  • VG München, 02.12.2015 - M 7 K 15.3107

    Beschränkung seiner sprengstoffrechtlichen Erlaubnis auf bestimmte Böllergeräte

    Auszug aus VG Würzburg, 19.02.2021 - W 9 K 20.952
    Nach dem Gesetzeszweck soll durch das Erfordernis der Bedürfnisprüfung der Erwerb und der Umgang mit Sprengstoff eingegrenzt, der unrechtmäßige Erwerb von explosionsgefährlichen Stoffen und der unrechtmäßige Umgang mit ihnen weitgehend verhindert sowie das Inverkehrbringen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden (OVG NRW, B.v. 1.2.2005 - 20 A 20/04 - juris Rn. 7; VG München, U.v. 2.12.2015 - M 7 K 15.3107 - juris Rn. 17, U.v. 21.1.2009 - M 7 K 07.5927 - juris Rn. 24 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 9.3.2020 - 24 ZB 16.663 - juris Rn. 4).
  • VG München, 21.01.2009 - M 7 K 07.5927

    Verpflichtungsklage; Auflage; Inhaltsbestimmung; Bedürfnis; Erlaubnis; Menge;

    Auszug aus VG Würzburg, 19.02.2021 - W 9 K 20.952
    Nach dem Gesetzeszweck soll durch das Erfordernis der Bedürfnisprüfung der Erwerb und der Umgang mit Sprengstoff eingegrenzt, der unrechtmäßige Erwerb von explosionsgefährlichen Stoffen und der unrechtmäßige Umgang mit ihnen weitgehend verhindert sowie das Inverkehrbringen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden (OVG NRW, B.v. 1.2.2005 - 20 A 20/04 - juris Rn. 7; VG München, U.v. 2.12.2015 - M 7 K 15.3107 - juris Rn. 17, U.v. 21.1.2009 - M 7 K 07.5927 - juris Rn. 24 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 9.3.2020 - 24 ZB 16.663 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 09.03.2020 - 24 ZB 16.663

    Voraussetzungen einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis

    Auszug aus VG Würzburg, 19.02.2021 - W 9 K 20.952
    Nach dem Gesetzeszweck soll durch das Erfordernis der Bedürfnisprüfung der Erwerb und der Umgang mit Sprengstoff eingegrenzt, der unrechtmäßige Erwerb von explosionsgefährlichen Stoffen und der unrechtmäßige Umgang mit ihnen weitgehend verhindert sowie das Inverkehrbringen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden (OVG NRW, B.v. 1.2.2005 - 20 A 20/04 - juris Rn. 7; VG München, U.v. 2.12.2015 - M 7 K 15.3107 - juris Rn. 17, U.v. 21.1.2009 - M 7 K 07.5927 - juris Rn. 24 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 9.3.2020 - 24 ZB 16.663 - juris Rn. 4).
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