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   VG Würzburg, 19.03.2015 - W 2 K 14.381   

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https://dejure.org/2015,13565
VG Würzburg, 19.03.2015 - W 2 K 14.381 (https://dejure.org/2015,13565)
VG Würzburg, Entscheidung vom 19.03.2015 - W 2 K 14.381 (https://dejure.org/2015,13565)
VG Würzburg, Entscheidung vom 19. März 2015 - W 2 K 14.381 (https://dejure.org/2015,13565)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Prüfungsrecht; Zweite Juristische Staatsprüfung; Beurteilungsfehler (verneint); "unsachliche" Prüferbemerkung (verneint)

  • rewis.io

    Prüfungsrecht, Zweite Juristische Staatsprüfung, Beurteilungsfehler, unsachliche Prüferbemerkung, Gesamtnote, Nachprüfungsverfahren, Beurteilungsspielraum, Sachlichkeitsgebot, Bewertungsfehler, Beurteilungsrüge, Gesamtbewertung, Notengebung, Bewertungsspielraum

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Würzburg, 19.03.2015 - W 2 K 14.381
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur gerichtlichen Kontrolle von Prüfungsentscheidungen bei berufsbezogenen Prüfungen - wie der Zweiten Juristischen Staatsprüfung - muss diese für einen wirkungsvollen Schutz der Berufsfreiheit zweckgerichtet, geeignet und angemessen sein (vgl. insbesondere BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u. 213/83 - BVerfGE 84, 34).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 12 Abs. 1 GG darf eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung nicht als falsch beurteilt werden (BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u. 213/83 - BVerfGE 84, 34).

  • VG München, 28.04.2009 - M 4 K 08.4763

    Prüfungsrecht; Bayerische Verwaltungsschule; Angestelltenlehrgang; Fachprüfung

    Auszug aus VG Würzburg, 19.03.2015 - W 2 K 14.381
    Allein aus einer drastischen Ausdrucksweise des Prüfers wird man deshalb regelmäßig nicht auf eine unsachliche Bewertung der Prüfungsleistung schließen können (VG München, U.v. 28.4.2009 - M 4 K 08.4763 - juris).
  • BVerwG, 02.06.1998 - 6 B 78.97

    Bewertung einer Klausur in einer juristischen Staatsprüfung als "ungenügend" bei

    Auszug aus VG Würzburg, 19.03.2015 - W 2 K 14.381
    Zu beachten ist darüber hinaus, dass die Gewichtung eines Fehlers sich im Bewertungsspielraum des Korrektors bewegt (BVerwG, B.v. 2.6.1998 - 6 B 78/97 - juris).
  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus VG Würzburg, 19.03.2015 - W 2 K 14.381
    Auch kann von ihm erwartet werden, dass er sich bemüht, die Darlegungen des Prüflings richtig zu verstehen und auf dessen Gedankengänge einzugehen, ferner dass er gegenüber abweichenden wissenschaftlichen Auffassungen Toleranz aufbringt (vgl. BVerwG, U.v. 20.9.1984 - 7 C 57/83 - BVerwGE 70, 143).
  • VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 188/03

    Nichtgewährung einer Schreibzeitverlängerung bei Sachverhaltsfehler in

    Auszug aus VG Würzburg, 19.03.2015 - W 2 K 14.381
    Ein Sachverhaltsfehler ist nur dann relevant, wenn er geeignet ist, durch seinen Aussagegehalt einen "Durchschnittsprüfling" in seinen bisherigen Überlegungen zur Lösung des Falles zu irritieren (BerlVerfGH, B.v. 28.5.2004 - VerfGH 188/03 - NVwZ 2004, 1351; VG Berlin, U.v. 4.7.2008 - 15 A 221.05 - juris).
  • VG Berlin, 04.07.2008 - 15 A 221.05

    Rechtsschutz gegen die Bewertung der Prüfungsarbeiten im juristischen

    Auszug aus VG Würzburg, 19.03.2015 - W 2 K 14.381
    Ein Sachverhaltsfehler ist nur dann relevant, wenn er geeignet ist, durch seinen Aussagegehalt einen "Durchschnittsprüfling" in seinen bisherigen Überlegungen zur Lösung des Falles zu irritieren (BerlVerfGH, B.v. 28.5.2004 - VerfGH 188/03 - NVwZ 2004, 1351; VG Berlin, U.v. 4.7.2008 - 15 A 221.05 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2000 - 3 S 1036/00

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit

    Auszug aus VG Würzburg, 19.03.2015 - W 2 K 14.381
    Das ist der Fall, wenn objektiv feststellbare, konkrete Tatsachen bei verständiger Würdigung aller Umstände einen Verfahrensbeteiligten befürchten lassen können, der Prüfer werde in der Sache nicht unparteilich, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden (VGH Mannheim, U.v. 15.5.2000 - 3 S 1036/00 - juris).
  • BVerfG, 15.09.1998 - 2 BvE 2/93

    Keine Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters wegen schon

    Auszug aus VG Würzburg, 19.03.2015 - W 2 K 14.381
    Maßgebend ist, ob vom Standpunkt des betreffenden Beteiligten aus genügend objektive Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Betrachters geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Prüfers zu erregen (vgl. z. B. BVerfG, U.v. 15.9.1998 - 2 BvE 2/93 - BVerfGE 99, 51).
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