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   VG Würzburg, 19.03.2021 - W 8 K 19.31780   

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VG Würzburg, 19.03.2021 - W 8 K 19.31780 (https://dejure.org/2021,8116)
VG Würzburg, Entscheidung vom 19.03.2021 - W 8 K 19.31780 (https://dejure.org/2021,8116)
VG Würzburg, Entscheidung vom 19. März 2021 - W 8 K 19.31780 (https://dejure.org/2021,8116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 101 Abs. 2; AsylG § 3; AsylG § 4; AsylG § 77 Abs. 2; AufenthG § 60 Abs. 5; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
    Erfolglose Asylklage eines Armeniers

  • rewis.io

    Nationales Abschiebungsverbot, Ärztliches Attest, Entscheidungszeitpunkt, Prozeßbevollmächtigter, Flüchtlingseigenschaft, Beachtliche Wahrscheinlichkeit, Befähigung zum Richteramt, Qualifikationsrichtlinie, Subsidiärer Schutzstatus, Bundesamt für Migration, ...

  • milo.bamf.de

    GG, Art 16a Abs 1; AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; MRK, Art 3
    Armenien: Keine Verfolgung aufgrund politischer Überzeugung; Verweis auf innerstaatlichen Schutz; Erkrankungen (u.a. HIV-Infektion) in Armenien behandelbar und kostenlos verfügbar; COVID-19

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2020 - 19 A 4470/19

    Nigeria: Kein generelles Abschiebungsverbot für Kleinkinder wegen Malariagefahr

    Auszug aus VG Würzburg, 19.03.2021 - W 8 K 19.31780
    Denn schlechte humanitäre Verhältnisse können nur in ganz außergewöhnlichen Fällen zu einer Verletzung von Art. 3 EMRK führen, nämlich dann, wenn die humanitären Gründe zwingend sind (vgl. OVG NW, U.v. 24.3.2020 - 19 A 4470/19.A - juris m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund ist nicht zu erkennen, dass dem Kläger bei einer Rückkehr nach Armenien alsbald eine erhebliche oder gar lebensbedrohliche Verschlechterung seiner gesundheitlichen Situation droht, zumal ihm gegebenenfalls für einen Übergangszeitraum Medikamente mitgegeben werden können (vgl. OVG NW, U.v. 24.3.2020 - 19 A 4470/19.A - juris; BayVGH, B.v. 10.10.2019 - 19 CS 19.2136).

    Schließlich müssen sich diese Gefahren alsbald nach der Rückkehr realisieren (OVG NW, U.v. 24.3.2020 - 19 A 4470/19.A - juris m.w.N., vgl. auch schon VG Würzburg, B.v. 27.3.2020 - W 8 S 20.30378).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2020 - 6 A 844/20
    Auszug aus VG Würzburg, 19.03.2021 - W 8 K 19.31780
    Anzugeben ist dabei weiter, wie viele Personen im Zielland konkret infiziert sind, einen schweren Verlauf haben und gestorben sind, ob landesweit eine betreffende Gefahr besteht bzw. konkret an dem Ort, an dem der Betreffende zurückkehrt und auch welche Schutzmaßnahmen der Staat mit welcher Effektivität getroffen hat (vgl. OVG NW, B.v. 23.6.2020 - 6 A 844/20.A - juris).
  • VGH Bayern, 06.04.2017 - 11 ZB 17.30317

    Berufsschulausbildung stellt bei der Befristungsentscheidung keinen zu

    Auszug aus VG Würzburg, 19.03.2021 - W 8 K 19.31780
    Insbesondere sind hinsichtlich der Befristung, die sich innerhalb des gemäß § 11 Abs. 3 AufenthG zulässigen Rahmen bewegt, keine Ermessensfehler ersichtlich (§ 114 VwGO), zumal diesbezüglich keine schützenswerten Belange (vgl. hierzu insbesondere BayVGH, B.v. 6.4.2017 - 11 ZB 17.30317 - juris Rn. 13) vorgetragen wurden.
  • VG Würzburg, 03.12.2020 - W 8 E 20.1838

    Befreiung der Tochter von der Teilnahme am Präsenzunterricht

    Auszug aus VG Würzburg, 19.03.2021 - W 8 K 19.31780
    Denn auch die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe stellt eine medizinische Frage dar und muss deshalb mit entsprechenden ärztlichen Attesten nachgewiesen werden (so auch VG Würzburg, U.v. 2.2.2021 - W 8 K 19.31056; U.v. 24.7.2020 - W 8 K 20.30188; B.v. 3.12.2020 - W 8 E 20.1838 - juris Rn. 32 ff. allgemein zu den Anforderungen an ein entsprechendes ärztliches Attest), was sich letztlich schon aus der Pflicht zur Vorlage qualifizierter ärztlicher Atteste nach § 60a Abs. 2c Satz 2 und 3 AufenthG ergibt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2020 - 3 B 2.20

    Abgelehnter Schutzsuchender; Abschiebungsandrohung; Einreise- und

    Auszug aus VG Würzburg, 19.03.2021 - W 8 K 19.31780
    Das in Nr. 6 des Bescheids angeordnete und auf 30 Monate ab dem Tag der Abschiebung befristete Einreise- und Aufenthaltsverbot findet seine Rechtsgrundlage in § 11 Abs. 1 AufenthG und ist auch im Übrigen rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten, § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 6.7.2020 - OVG 3 B 2/20 - juris Rn. 16 f.; Dollinger in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 11 AufenthG Rn. 133).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Würzburg, 19.03.2021 - W 8 K 19.31780
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG; vgl. hierzu bereits BVerwG, U.v. 5.11.1991 - 9 C 118.90 - juris; BVerwG, U.v. 1.6.2011 - 10 C 25.10 - juris).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus VG Würzburg, 19.03.2021 - W 8 K 19.31780
    Dabei obliegt es ihm, unter genauer Angabe von Einzelheiten und gegebenenfalls unter Ausräumung von Widersprüchen und Unstimmigkeiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern, der geeignet ist, das Asyl- bzw. Flüchtlingsbegehren lückenlos zu tragen (BVerwG, U.v. 8.5.1984 - 9 C 141/83 -, Buchholz, § 108 VwGO Nr. 147).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Würzburg, 19.03.2021 - W 8 K 19.31780
    Angesichts des sachtypischen Beweisnotstandes, in dem sich Asylsuchende insbesondere hinsichtlich asylbegründender Vorgänge im Verfolgerland befinden, kommt dabei dem persönlichen Vorbringen des Asylsuchenden und dessen Würdigung für die Überzeugungsbildung eine gesteigerte Bedeutung zu (BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 109/84 -, Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 32).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus VG Würzburg, 19.03.2021 - W 8 K 19.31780
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Asylbewerber, der durch eigenes zumutbares Verhalten - wie insbesondere durch freiwillige Rückkehr - im Zielstaat drohende Gefahren abwenden kann, nicht die Feststellung eines Abschiebungsverbots verlangen (vgl. BVerwG, U.v. 3.11.1992 - 9 C 21/92 - BVerwGE 91, 150; U.v. 15.4.1997 - 9 C 38.96 - BVerwGE 104, 265; VGH BW, U.v. 26.2.2014 - A 11 S 2519/12 - juris).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Würzburg, 19.03.2021 - W 8 K 19.31780
    Dieser in dem Tatbestandsmerkmal "aus der begründeten Furcht vor Verfolgung" des Art. 2 Buchst. d Qualifikationsrichtlinie (vgl. jetzt § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG) enthaltene Wahrscheinlichkeitsmaßstab orientiert sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr abstellt ("real risk"), was dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entspricht (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - juris Rn. 32 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2014 - A 11 S 2519/12
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine

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