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   VG Würzburg, 19.05.2009 - W 4 K 08.2254   

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VG Würzburg, 19.05.2009 - W 4 K 08.2254 (https://dejure.org/2009,48107)
VG Würzburg, Entscheidung vom 19.05.2009 - W 4 K 08.2254 (https://dejure.org/2009,48107)
VG Würzburg, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - W 4 K 08.2254 (https://dejure.org/2009,48107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    1. Der Ausschluss von Anlagen der Fremdwerbung in einem innerstädtischen Mischgebiet durch eine Gestaltungssatzung bedarf einer besonderen Rechtfertigung (siehe BVerwG, U.v. 28.04.1972, BVerwGE 40, 94 = BayVBl 1973, 471, BVerwG, U.v. 16.03.1995, NVwZ 1995, 899).2. Die Lage in einem nach §§ 142, 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69

    Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten;

    Auszug aus VG Würzburg, 19.05.2009 - W 4 K 08.2254
    Der Ausschluss von Anlagen der Fremdwerbung in einem innerstädtischen Mischgebiet durch eine Gestaltungssatzung bedarf einer besonderen Rechtfertigung (siehe BVerwG, U.v. 28.04.1972, BVerwGE 40, 94 = BayVBl 1973, 471, BVerwG, U.v. 16.03.1995, NVwZ 1995, 899).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verstößt ein generelles Verbot in einer Ortssatzung, durch das die Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten verboten wird, gegen Art. 14 GG (U.v. 28.04.1972, BVerwGE 40, 94 = BayVBl 1973, 471).

  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Auszug aus VG Würzburg, 19.05.2009 - W 4 K 08.2254
    Der Ausschluss von Anlagen der Fremdwerbung in einem innerstädtischen Mischgebiet durch eine Gestaltungssatzung bedarf einer besonderen Rechtfertigung (siehe BVerwG, U.v. 28.04.1972, BVerwGE 40, 94 = BayVBl 1973, 471, BVerwG, U.v. 16.03.1995, NVwZ 1995, 899).

    Je nach den örtlichen Gegebenheiten werden Einschränkungen zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie von Bau- oder Naturdenkmälern für zulässig angesehen (BVerwG, U.v. 16.03.1995, NVwZ 1995, 899).

  • VG Würzburg, 10.03.2015 - W 4 K 14.1137

    Die Lage des Baugrundstücks im Geltungsbereich einer städtebaulichen

    38 Es entspricht sowohl der bisherigen Rechtsprechung der Kammer (Ue.v. 19.5.2009 - W 4 K 08.2208 und W 4 K 08.2254 - beide juris) als auch des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 12.1.2015 - 15 ZB 13.1896 - juris Rn. 13), dass städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (§§ 136 ff. BauGB) einschließlich des Erlasses einer Sanierungssatzung (§ 142 BauGB) als solche nicht die besondere Schutzwürdigkeit eines Gebiets, welche das Verbot der Zulassung von Großflächenwerbetafeln rechtfertigen könnte, begründen.
  • VG Augsburg, 09.02.2012 - Au 5 K 10.1797

    Errichtung einer Werbeanlage; Gemengelage; Werbeanlagensatzung (unwirksam);

    Unbestritten kann dabei auch eine positive Gestaltungspflege "verfolgt" werden (VG Würzburg vom 19.05.2009, Az.: W 4 K 08.2254; juris).
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