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   VG Würzburg, 19.12.2012 - W 4 K 12.142   

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VG Würzburg, 19.12.2012 - W 4 K 12.142 (https://dejure.org/2012,41365)
VG Würzburg, Entscheidung vom 19.12.2012 - W 4 K 12.142 (https://dejure.org/2012,41365)
VG Würzburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - W 4 K 12.142 (https://dejure.org/2012,41365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Wertausgleich; Sanierungsbedingte Erhöhung des Verkehrswerts; Beurteilungs- und Einschätzungsspielraum bei der Wertermittlung; keine unbillige Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 2931/09

    Wertausgleich für die durch Sanierungsmaßnahmen nach dem Bundesbodenschutzgesetz

    Auszug aus VG Würzburg, 19.12.2012 - W 4 K 12.142
    Angesichts des auf den Boden abzielenden Schutzgedankens des Bundes-Bodenschutzgesetzes mangels anderer Rechtsvorschriften zur Bestimmung des Anfangs- und Endwerts i. S. d. § 25 Abs. 2 BBodSchG ist es wie in den Fällen der §§ 192 bis 199 BauGB sachgerecht, zur Bestimmung des Verkehrswerts auf die aufgrund des § 199 Abs. 1 BauGB erlassene Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV - vom 19. Mai 2010, BGBl. 2010, 639) abzustellen (vgl. HessVGH vom 05.04.2011 Az. 2 A 2931/09 - juris).

    Die Bemessung des Wertausgleichs ist nicht das Ergebnis einer exakten Rechenoperation, sondern Ausdruck eines regelmäßig durch gutachterliche Feststellungen gestützten Einschätzungs- bzw. Beurteilungsspielraums, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist, § 114 Satz 1 VwGO (vgl. HessVGH vom 05.04.2011 Az. 2 A 2931/09 - juris RdNr. 57; VG Koblenz vom 10.10.2005 Az. 8 K 3415/04 - juris Rdnr. 42; Fluck/Frenz/Fischer/Franßen, 104. Erg. 2012, § 25 BBodSchG RdNr. 76; Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 65. Erg. 2012, § 25 BBodSchG RdNr. 11).

    Da die Berechnung der sanierungsbedingten Wertsteigerung im Einzelfall eine komplexe Berechnung erfordert, empfiehlt sich grundsätzlich - wie hier geschehen - die Einholung eines Gutachtens des vom Landratsamt einzuschaltenden Gutachterausschusses nach §§ 192, 193 BauGB (HessVGH vom 05.04.2011 Az. 2 A 2931/09 - juris RdNr. 57).

    Im Übrigen ist zu beachten, dass das Vergleichswertverfahren einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren grundsätzlich als gleichwertig anerkannt sind und dem überwiegend zur Ermittlung von Bodenwerten herangezogen Vergleichswertverfahren sogar eine besonderes hohe Überzeugungskraft beigemessen wird (Fluck/Frenz/Fischer/Franßen, 104. Erg. 2012, § 25 BBodSchG RdNr. 75; vgl. auch HessVGH vom 05.04.2011 Az. 2 A 2931/09 - juris RdNr. 57, wonach das Vergleichswertverfahren die "geeignetste Methode zur Feststellung des von der Sanierung unbeeinflussten Zustandes des betroffenen Grundstücks" ist).

    Das Tatbestandsmerkmal "in berechtigtem Vertrauen" ist unter Beachtung der Grundsätze der Zustandsverantwortlichkeit des Grundstückseigentümers auszulegen, so dass ein berechtigtes Vertrauen ausscheidet, wenn der Grundstückseigentümer im Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstücks vom Zustand der Sache wusste oder seine Augen in fahrlässiger Weise vor Risikoumständen verschlossen hat (vgl. BVerfG vom 16.02.2000 Az. 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99 NJW 2000, 2573; HessVGH vom 05.04.2011 Az. 2 A 2931/09 - juris; Sondermann/Henke in: Versteyl/Sondermann, Bundes-Bodenschutzgesetz, 2002, § 25 RdNr. 38).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus VG Würzburg, 19.12.2012 - W 4 K 12.142
    Das Tatbestandsmerkmal "in berechtigtem Vertrauen" ist unter Beachtung der Grundsätze der Zustandsverantwortlichkeit des Grundstückseigentümers auszulegen, so dass ein berechtigtes Vertrauen ausscheidet, wenn der Grundstückseigentümer im Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstücks vom Zustand der Sache wusste oder seine Augen in fahrlässiger Weise vor Risikoumständen verschlossen hat (vgl. BVerfG vom 16.02.2000 Az. 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99 NJW 2000, 2573; HessVGH vom 05.04.2011 Az. 2 A 2931/09 - juris; Sondermann/Henke in: Versteyl/Sondermann, Bundes-Bodenschutzgesetz, 2002, § 25 RdNr. 38).

    Bei Interpretation des Begriffs der unbilligen Härte sind die Grundsätze zur Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers (BVerfG vom 16.02.2000 Az. 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99 NJW 2000, 2573) zu berücksichtigen (Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 65. Erg. 2012, § 25 BBodSchG RdNr. 24; Sondermann/Henke in: Versteyl/Sondermann, Bundes-Bodenschutzgesetz, 2002, § 25 RdNr. 41).

    Des Weiteren spricht gegen das Vorliegen einer unbilligen Härte, dass die Grundstücke Fl. Nrn. ...58 und ...58/13 der Gemarkung B. nur gewerblich genutzt werden und damit nicht der privaten Lebensgrundlage im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG vom 16.02.2000 a. a. O.) zuzuordnen sind.

  • VGH Bayern, 12.11.2012 - 10 C 12.346

    Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussichten der

    Auszug aus VG Würzburg, 19.12.2012 - W 4 K 12.142
    Ist ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte, fehlt es an den hinreichenden Erfolgsaussichten (BVerfG vom 22.5.2012 Az. 2 BvR 820/11; BayVGH vom 12.11.2010 Az. 10 C 12.346 - beide juris).
  • BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 820/11

    Versagung von PKH unter Entscheidung einer bislang höchstrichterlich ungeklärten,

    Auszug aus VG Würzburg, 19.12.2012 - W 4 K 12.142
    Ist ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte, fehlt es an den hinreichenden Erfolgsaussichten (BVerfG vom 22.5.2012 Az. 2 BvR 820/11; BayVGH vom 12.11.2010 Az. 10 C 12.346 - beide juris).
  • VG Koblenz, 10.10.2005 - 8 K 3415/04

    Sanierungsrecht: Ermittlung des Stichtages für die Anfangswertqualität von

    Auszug aus VG Würzburg, 19.12.2012 - W 4 K 12.142
    Die Bemessung des Wertausgleichs ist nicht das Ergebnis einer exakten Rechenoperation, sondern Ausdruck eines regelmäßig durch gutachterliche Feststellungen gestützten Einschätzungs- bzw. Beurteilungsspielraums, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist, § 114 Satz 1 VwGO (vgl. HessVGH vom 05.04.2011 Az. 2 A 2931/09 - juris RdNr. 57; VG Koblenz vom 10.10.2005 Az. 8 K 3415/04 - juris Rdnr. 42; Fluck/Frenz/Fischer/Franßen, 104. Erg. 2012, § 25 BBodSchG RdNr. 76; Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 65. Erg. 2012, § 25 BBodSchG RdNr. 11).
  • BVerwG, 16.11.2004 - 4 B 71.04

    Methodik der Ermittlung der Bodenwerterhöhung nach Durchführung städtebaulicher

    Auszug aus VG Würzburg, 19.12.2012 - W 4 K 12.142
    Soweit ein Vergleichswertverfahren zur Anwendung kommt, ist zu beachten, dass ausreichende Daten zur Verfügung stehen müssen, die gewährleisten, dass der Verkehrswert und dessen Erhöhung zuverlässig zu ermitteln sind (BVerwG vom 16.11.2004 NVwZ 2005, 449; Fluck/Frenz/Fischer/Franßen, 104. Erg. 2012, § 25 BBodSchG RdNr. 72; Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 65. Erg. 2012, § 25 BBodSchG RdNr. 11).
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