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   VG Würzburg, 20.02.2018 - W 1 K 17.101   

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https://dejure.org/2018,10596
VG Würzburg, 20.02.2018 - W 1 K 17.101 (https://dejure.org/2018,10596)
VG Würzburg, Entscheidung vom 20.02.2018 - W 1 K 17.101 (https://dejure.org/2018,10596)
VG Würzburg, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - W 1 K 17.101 (https://dejure.org/2018,10596)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    PStG § 25
    Ablehnung der Feststellung des Personenstandes eines abgelehnten Asylbewerbers

  • rewis.io

    Ablehnung der Feststellung des Personenstandes eines abgelehnten Asylbewerbers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.09.1966 - VII C 112.65

    Bestimmung eines nicht feststellbaren Personenstands - Entziehung einer

    Auszug aus VG Würzburg, 20.02.2018 - W 1 K 17.101
    Bei § 25 PStG handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift, die im Wesentlichen öffentlichen, daneben aber auch den privaten Interessen des Betroffenen dient, der durch seinen ungeklärten Personenstand erhebliche Nachteile erleiden könnte (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1966 - VII C 112.65 - BVerwGE 25, 109; HessVGH, U.v. 4.12.1964 - OS IV 72/63 - FamRZ 1965, 140).

    Eine Feststellung nach § 25 PStG kommt nur und erst dann in Betracht, wenn sämtliche von den Behörden vorgenommenen Nachforschungen ergebnislos geblieben sind oder jedenfalls kein sicheres Ergebnis erbracht haben (BVerwG, U.v. 23.9.1966 - VII C 112.65 - BVerwGE 25, 109; Gaaz/Bornhofen, PStG, 3. Aufl. 2014, § 25 Rn. 4).

    Das Verfahren nach § 25 PStG darf nicht dazu missbraucht werden, eine Person, die ihren Namen und ihre Herkunft - aus welchem Grund auch immer - zu verheimlichen sucht, mit einem amtlich festgelegten »Ersatz-Personenstand« auszustatten (BVerwG, U.v. 23.09.1966, a.a.O., BVerwGE 25/109).

    Kennt der Kläger seinen wahren Personenstand, ohne ihn der Behörde zu offenbaren, oder trägt er nicht alles Zumutbare dazu bei, seinen Personenstand festzustellen, dann lässt sich sein Verlangen auf Bestimmung seines Personenstandes auch nicht mit dem auch das öffentliche Recht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben vereinbaren (vgl. BVerwGE 25, 109; Gaaz/Bornhofen, PStG, 3. Aufl. 2014, § 25 Rn. 16).

  • BVerwG, 23.09.1966 - VII C 23.66

    Bestimmung eines fiktiven Geburtsortes

    Auszug aus VG Würzburg, 20.02.2018 - W 1 K 17.101
    Steht der Heimatstaat fest, so muss es diesem in erster Linie überlassen bleiben, den Personenstand zu ermitteln (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1966 - VII C 23.66 - BVerwGE 25, 113).
  • VG Augsburg, 22.11.2017 - Au 6 K 17.1271

    Erfolglose Klage eines nigerianischen Asylbewerbers auf Erteilung einer Erlaubnis

    Um Fehlanreize zur Stellung aussichtsloser Asylanträge mit dem Ziel einer Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik zu vermeiden, sind solche Erwägungen zulässigerweise in die Entscheidung nach § 61 Abs. 2 AsylG miteinzubeziehen (VG Augsburg, B.v. 9.5.2017 - Au 1 K 17.75 Rn. 23; U.v. 13.6.2017 - Au 1 K 17.101; Neundorf in Kluth/Heusch, Beck´scher Online Kommentar Ausländerrecht, Stand: 1.2.2017, § 61 Rn. 12).
  • VG Augsburg, 01.09.2017 - Au 1 E 17.1292

    Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis

    Um Fehlanreize zu vermeiden, sind solche Erwägungen zulässigerweise in die Entscheidung nach § 61 Abs. 2 AsylG miteinzubeziehen (VG Augsburg, B.v. 9.5.2017 - Au 1 K 17.75 Rn. 23; U.v. 13.6.2017 - Au 1 K 17.101; Neundorf in Kluth/Heusch, Beck´scher Online Kommentar Ausländerrecht, Stand: 1.2.2017, § 61 Rn. 12), sofern die Entscheidung nicht allein mit der monatlich aktualisierten Entscheidungsstatistik des Bundesamts und den sich daraus ergebenden Anerkennungsquoten begründet wird (vgl. VG München, U.v. 5.4.2017 - M 9 K 17.254 - juris Rn. 37).
  • VG Regensburg, 31.10.2018 - RN 3 K 18.32144

    Keine Beschäftigungserlaubnis zu Ausbildungszwecken während eines Asylverfahrens

    Um Fehlanreize zur Stellung aussichtsloser Asylanträge mit dem Ziel einer Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik zu vermeiden, sind solche Erwägungen zulässigerweise in die Entscheidung nach § 61 Abs. 2 AsylG miteinzubeziehen (VG Augsburg, B.v. 9.5.2017 - Au 1 K 17.75 Rn. 23; U.v. 13.6.2017 - Au 1 K 17.101; Neundorf in Kluth/Heusch, Beck´scher Online Kommentar Ausländerrecht, Stand: 1.2.2017, § 61 Rn. 12).
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