Rechtsprechung
   VG Würzburg, 20.03.2012 - W 4 K 11.492   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3988
VG Würzburg, 20.03.2012 - W 4 K 11.492 (https://dejure.org/2012,3988)
VG Würzburg, Entscheidung vom 20.03.2012 - W 4 K 11.492 (https://dejure.org/2012,3988)
VG Würzburg, Entscheidung vom 20. März 2012 - W 4 K 11.492 (https://dejure.org/2012,3988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,3988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zu den Anforderungen an die zu erwartenden Gewässerveränderungen i.S.v. § 12 Abs. 1 Nr. 1 WHGBewilligung; Erlaubnis; Versagungsgründe; amtliche Auskünfte; Begriff der erheblichen Beeinträchtigung i.S.v. § 33 BNatSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961

    Wasserrechtliche Anlagengenehmigung für Erneuerung einer Brücke; Beweiswert von

    Auszug aus VG Würzburg, 20.03.2012 - W 4 K 11.492
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass amtlichen Auskünften und Gutachten und somit auch den Aussagen des Wasserwirtschaftsamts und Gesundheitsamts eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH vom 26.07.2000 BayVBl 2002, 282; vom 07.10.2001 BayVBl 2003, 753; vom 14.02.2005 BayVBl 2005, 726/727; vom 15.11.2010 Az.: 8 CS 10.2078 ; vom 31.08.2011 Az.: 8 ZB 10.1961 ; vom 24.11.2011 Az.: 8 ZB 11.594 ).

    Weil sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen, haben sie grundsätzlich ein wesentlich größeres Gewicht als Expertisen von privaten Fachinstituten (vgl. BayVGH vom 26.04.2001 Az.: 22 ZB 01.863 ; vom 31.08.2011 Az.: 8 ZB 10.1961 ).

    Die Notwendigkeit einer Abweichung und eventuellen Einholung weiterer Gutachten zur Aufhellung des Sachverhalts ist lediglich dann geboten, wenn sich der Eindruck aufdrängen muss, dass die amtlichen Auskünfte und Gutachten unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend sind, wenn sie auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruhen, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der amtlichen Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Gutachter über neuere oder überlegenere Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in den Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände der Beteiligten ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG vom 06.02.1985 BVerwGE 71, 38; vom 26.06.1992 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89; vom 23.02.1994 BayVBl 1984, 444/445; BayVGH vom 02.05.2011 Az.: 8 ZB 10.2312 ; vom 31.08.2011 Az.: 8 ZB 10.1961 ; vom 24.11.2011 Az.: 8 ZB 11.594 ).

    Vielmehr fehlt es im hier zu entscheidenden Fall nahezu vollständig an einem qualifizierten klägerischen Vortrag, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit den oben genannten behördlichen Aussagen auseinandersetzt, sondern auch schlüssig aufzeigt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar angesehen werden kann (vgl. BayVGH vom 31.08.2011 Az.: 8 ZB 10.1961 ).

  • VGH Bayern, 24.11.2011 - 8 ZB 11.594

    Wasserrechtliche Plangenehmigung; Fischereirecht; Aufklärungspflicht; Beweiswert

    Auszug aus VG Würzburg, 20.03.2012 - W 4 K 11.492
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass amtlichen Auskünften und Gutachten und somit auch den Aussagen des Wasserwirtschaftsamts und Gesundheitsamts eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH vom 26.07.2000 BayVBl 2002, 282; vom 07.10.2001 BayVBl 2003, 753; vom 14.02.2005 BayVBl 2005, 726/727; vom 15.11.2010 Az.: 8 CS 10.2078 ; vom 31.08.2011 Az.: 8 ZB 10.1961 ; vom 24.11.2011 Az.: 8 ZB 11.594 ).

    Die Notwendigkeit einer Abweichung und eventuellen Einholung weiterer Gutachten zur Aufhellung des Sachverhalts ist lediglich dann geboten, wenn sich der Eindruck aufdrängen muss, dass die amtlichen Auskünfte und Gutachten unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend sind, wenn sie auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruhen, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der amtlichen Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Gutachter über neuere oder überlegenere Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in den Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände der Beteiligten ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG vom 06.02.1985 BVerwGE 71, 38; vom 26.06.1992 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89; vom 23.02.1994 BayVBl 1984, 444/445; BayVGH vom 02.05.2011 Az.: 8 ZB 10.2312 ; vom 31.08.2011 Az.: 8 ZB 10.1961 ; vom 24.11.2011 Az.: 8 ZB 11.594 ).

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus VG Würzburg, 20.03.2012 - W 4 K 11.492
    Die Notwendigkeit einer Abweichung und eventuellen Einholung weiterer Gutachten zur Aufhellung des Sachverhalts ist lediglich dann geboten, wenn sich der Eindruck aufdrängen muss, dass die amtlichen Auskünfte und Gutachten unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend sind, wenn sie auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruhen, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der amtlichen Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Gutachter über neuere oder überlegenere Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in den Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände der Beteiligten ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG vom 06.02.1985 BVerwGE 71, 38; vom 26.06.1992 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89; vom 23.02.1994 BayVBl 1984, 444/445; BayVGH vom 02.05.2011 Az.: 8 ZB 10.2312 ; vom 31.08.2011 Az.: 8 ZB 10.1961 ; vom 24.11.2011 Az.: 8 ZB 11.594 ).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2008 - 12 LC 72/07

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids über die Zulässigkeit

    Auszug aus VG Würzburg, 20.03.2012 - W 4 K 11.492
    Es reicht aus, dass die Beeinträchtigung von außen auf das Gebiet einwirkt (vgl. OVG Lüneburg vom 12.11.2008 Az.: 12 LC 72/07 ).
  • VGH Bayern, 15.01.2009 - 8 ZB 08.1685

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Wasserrechtliche Plangenehmigung;

    Auszug aus VG Würzburg, 20.03.2012 - W 4 K 11.492
    Nachdem die Klägerin die amtlichen Auskünfte und Gutachten durch ihr eigenes Vorbringen nicht schlüssig infrage gestellt hat, war das Gericht auch nicht gehalten, weiter Beweis zu erheben oder gar das von der Klägerin geforderte weitere Sachverständigengutachten einzuholen (vgl. BayVGH vom 15.1.2009 Az. 8 ZB 08.1685 ).
  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 8 CS 10.2078

    Wasserrechtliche Planfeststellung; Abschnittsbildung; Identität zwischen dem

    Auszug aus VG Würzburg, 20.03.2012 - W 4 K 11.492
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass amtlichen Auskünften und Gutachten und somit auch den Aussagen des Wasserwirtschaftsamts und Gesundheitsamts eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH vom 26.07.2000 BayVBl 2002, 282; vom 07.10.2001 BayVBl 2003, 753; vom 14.02.2005 BayVBl 2005, 726/727; vom 15.11.2010 Az.: 8 CS 10.2078 ; vom 31.08.2011 Az.: 8 ZB 10.1961 ; vom 24.11.2011 Az.: 8 ZB 11.594 ).
  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312

    Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in

    Auszug aus VG Würzburg, 20.03.2012 - W 4 K 11.492
    Die Notwendigkeit einer Abweichung und eventuellen Einholung weiterer Gutachten zur Aufhellung des Sachverhalts ist lediglich dann geboten, wenn sich der Eindruck aufdrängen muss, dass die amtlichen Auskünfte und Gutachten unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend sind, wenn sie auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruhen, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der amtlichen Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Gutachter über neuere oder überlegenere Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in den Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände der Beteiligten ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG vom 06.02.1985 BVerwGE 71, 38; vom 26.06.1992 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89; vom 23.02.1994 BayVBl 1984, 444/445; BayVGH vom 02.05.2011 Az.: 8 ZB 10.2312 ; vom 31.08.2011 Az.: 8 ZB 10.1961 ; vom 24.11.2011 Az.: 8 ZB 11.594 ).
  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879

    Private Wasserkraftanlage im Naturschutzgebiet "Obere Ilz" unzulässig

    Auszug aus VG Würzburg, 20.03.2012 - W 4 K 11.492
    In der Rechtsprechung ist außerdem geklärt, dass sich auch ein Tatsachengericht ohne einen Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht grundsätzlich auch auf gutachterliche Stellungnahmen anderer Behörden stützen kann, und zwar auch dann, wenn sie von der federführenden Behörde bereits im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (BayVGH vom 26.02.2007 BayVBl 2008, 21/22 m.w.Nachw.).
  • VGH Bayern, 26.04.2001 - 22 ZB 01.863
    Auszug aus VG Würzburg, 20.03.2012 - W 4 K 11.492
    Weil sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen, haben sie grundsätzlich ein wesentlich größeres Gewicht als Expertisen von privaten Fachinstituten (vgl. BayVGH vom 26.04.2001 Az.: 22 ZB 01.863 ; vom 31.08.2011 Az.: 8 ZB 10.1961 ).
  • VGH Bayern, 14.02.2005 - 26 B 03.2579
    Auszug aus VG Würzburg, 20.03.2012 - W 4 K 11.492
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass amtlichen Auskünften und Gutachten und somit auch den Aussagen des Wasserwirtschaftsamts und Gesundheitsamts eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH vom 26.07.2000 BayVBl 2002, 282; vom 07.10.2001 BayVBl 2003, 753; vom 14.02.2005 BayVBl 2005, 726/727; vom 15.11.2010 Az.: 8 CS 10.2078 ; vom 31.08.2011 Az.: 8 ZB 10.1961 ; vom 24.11.2011 Az.: 8 ZB 11.594 ).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 30.88

    Benutzungserlaubnis - Wasserwirtschaftliche Belange - Gesundheits- und

  • VG München, 14.12.2021 - M 2 K 20.3647

    Anspruch auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis zur Nutzung von

    Vielmehr gilt der Maßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit (BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 5/17 - juris Rn. 17; OVG Lüneburg, U.v. 14.12.2016 - 13 LC 48/14 - juris Rn. 71), wobei das Maß des Hinreichenden auch im Wasserrecht - wie im allgemeinen Polizei- und Sicherheitsrecht auch ("Je-desto-Formel") - in Relation zum quantitativen und qualitativen Ausmaß des von der beabsichtigen Gewässerbenutzung ausgehenden Gefährdungspotentials gesetzt und hierdurch bestimmt werden muss (vgl. Pape in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: 61. EL April 2011, § 12 WHG Rn. 28; s.a. BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 5/17 - juris Rn. 17; VGH BW, U.v. 6.3.1991 - 5 S 2630/89 - juris Rn. 30; BayVGH, U.v. 12.7.1977 - 525 VIII 75 - Leitsatz nach juris; VG Würzburg, U.v. 20.3.2012 - W 4 K 11.492 - juris Rn. 28; Knopp/Müller in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, 56. EL Juli 2021, § 12 Rn. 31).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht