Rechtsprechung
VG Würzburg, 21.01.2015 - W 2 E 14.1302 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ankündigung eines Einleitungsverbots für Abwässer von Betrieben auf Rastanlagen in die gemeindliche Kläranlage
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 21.01.2015 - W 2 E 14.1302
- VGH Bayern, 24.01.2017 - 4 CE 15.273
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VG Würzburg, 15.10.2014 - W 2 K 12.864
Kostenbeteiligung für die Erneuerung einer gemeindlichen Kläranlage
Auszug aus VG Würzburg, 21.01.2015 - W 2 E 14.1302
Eine gegen die Antragstellerin gerichtete entsprechende Zahlungsklage auf der Grundlage eines zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Antragsgegnerin geschlossenen Vertrages aus den Jahren 1970/1973 hat die Kammer mit Urteil vom 15. Oktober 2014 (W 2 K 12.864) abgewiesen.Ausgangspunkt der Überlegungen der Kammer war zum einen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 5. Mai 2014 (4 C 14.449) davon ausgegangen ist, dass eine Einbeziehung der streitgegenständlichen Grundstücke in die gemeindliche Satzung nicht erfolgt sei, und zum anderen der eigene umfangreiche Vortrag der Antragstellerin im Verfahren W 2 K 12.864, dass der im Jahr 1970/1973 zwischen der damaligen Gemeinde Rieden und der Bundesstraßenverwaltung geschlossene Vertrag nicht wirksam sei.
- BVerwG, 11.04.1972 - I WB 32.72
Rechtsmittel
Auszug aus VG Würzburg, 21.01.2015 - W 2 E 14.1302
Bei befürchtetem Handeln durch Verwaltungsakt ist regelmäßig vorläufiger Rechtsschutz nicht vorbeugend erforderlich, sondern nach Erlass des Verwaltungsaktes gegebenenfalls über § 80 Abs. 5 VwGO zu gewähren (vgl. BVerwG, B.v.11.4.1972 - I WB 32.72 - BVerwGE 43, 340). - VGH Bayern, 28.04.1992 - 21 CE 92.949
Auszug aus VG Würzburg, 21.01.2015 - W 2 E 14.1302
Für vorläufigen vorbeugenden Rechtsschutz gibt es in diesen Fällen daher nur dann ein rechtlich schützenswertes Interesse, wenn der Rechtsschutz über § 80 VwGO nicht möglich ist oder aber nicht ausreicht, um wesentliche Nachteile abzuwenden (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.1992 - NVwZ-RR 1993, 54).
- VGH Bayern, 03.04.2008 - 4 CS 08.44
Zum Anschluss- und Benutzungsrecht eines ursprünglich nur aufgrund einer …
Auszug aus VG Würzburg, 21.01.2015 - W 2 E 14.1302
Das angekündigte Einleitungsverbot könne auch nicht auf § 4 Abs. 3 Nr. 1 EWS gestützt werden (vgl. BayVGH, B.v. 3.4.2008 - 4 CS 08.44 - BayVBl. 2009, 179). - VGH Bayern, 05.05.2014 - 4 C 14.449
Das für die Entscheidung über eine Rechtswegbeschwerde zuständige Gericht kann …
Auszug aus VG Würzburg, 21.01.2015 - W 2 E 14.1302
Ausgangspunkt der Überlegungen der Kammer war zum einen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 5. Mai 2014 (4 C 14.449) davon ausgegangen ist, dass eine Einbeziehung der streitgegenständlichen Grundstücke in die gemeindliche Satzung nicht erfolgt sei, und zum anderen der eigene umfangreiche Vortrag der Antragstellerin im Verfahren W 2 K 12.864, dass der im Jahr 1970/1973 zwischen der damaligen Gemeinde Rieden und der Bundesstraßenverwaltung geschlossene Vertrag nicht wirksam sei. - VGH Bayern, 03.11.2014 - 4 N 12.2074
Keine Abwälzung von Kosten für Abwasseruntersuchungen auf Grundstückseigentümer; …
Auszug aus VG Würzburg, 21.01.2015 - W 2 E 14.1302
Die Antragstellerin habe ein gesetzliches Anschluss- und Benutzungsrecht aus Art. 21 Abs. 1 GO i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 1 EWS, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden habe (BayVGH, U.v. 3.11.2014 - 4 N 12.2074 - Rn. 23).